09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

344<br />

land zu schicken, um dort vor Ort Systeme zu überprüfen. Auch sei es rechtlich<br />

nicht möglich, zu verlangen, dass Systeme aus dem Ausland ins Inland transportiert<br />

werden, sodass für Auslandsüberprüfungen entweder die Bestätigungen derjenigen,<br />

denen die Maschinen zur Verfügung standen, herangezogen werden, eine<br />

weitere Möglichkeit einer körperlichen Überprüfung durch Fremde sei, dass man<br />

entweder ausländische Dienststellen oder im Ausland tätige Wirtschaftsprüfer beauftrage.<br />

An Einzelheiten dessen, was besprochen worden sei, könne er sich nicht<br />

mehr erinnern.<br />

Ein weiteres Problem beim Nachweis der Bohrsysteme sei gewesen, dass bei Beauftragung<br />

ausländischer Steuerverwaltungen im Wege der Amtshilfe dieses Vorgehen<br />

relativ zeitaufwendig gewesen sei. Man habe manchmal ein halbes Jahr,<br />

manchmal zwei Jahre gewartet, bis man eine Antwort bekommen habe. Das hätte<br />

in diesem Fall überhaupt nicht geholfen. Denn wenn in zwei Jahren eine Antwort<br />

gekommen wäre, ob ein System noch da ist, wo es 1996 bei der Anfrage war, das<br />

könne man überhaupt nicht kontrollieren.<br />

Auch sei zu beachten gewesen, dass bei der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esfinanzhofs<br />

keine Testate über 300 oder 250 Systeme verlangt werden könnten. Das sei<br />

unmöglich, rechtlich unzulässig. Man habe sich aufgr<strong>und</strong> des Verhältnismäßigkeitsgebotes<br />

auf eine bestimmte Anzahl beschränken müssen.<br />

In der Folgezeit habe die Betriebsprüfung vor der nächsten Besprechung am<br />

26. September 1996 angerufen <strong>und</strong> ihm mitgeteilt, dass die Firma einer Systemüberprüfung<br />

im Ausland zustimme. Er habe dann vermerkt, dass die Systeme<br />

dann wohl vorhanden seien. Er habe sich gedacht, dass kein Mensch eine Überprüfung<br />

der Systeme im Ausland ohne Not zulasse, wenn die Dinge nicht vorhanden<br />

seien. Eine Einschränkung habe er allerdings gemacht. Da das Angebot jetzt<br />

im Jahr 1996 erfolgt, aber schon länger Systeme fehlen sollten, sei seine Schlussfolgerung<br />

gewesen, dass die Systeme dann jetzt wohl da seien, sprich das Angebot<br />

eben erst für die Zukunft vernünftigerweise gemacht konnte.<br />

Auf Frage, wie die Diskrepanz der Zahl der eingekauften <strong>und</strong> der Anzahl der verkauften<br />

Systeme <strong>von</strong> den Betriebsprüfern erklärt wurde, führte der Zeuge aus, die<br />

Erklärung sei gewesen, dass die KSK aufgr<strong>und</strong> eines Prozesses, den die Firma<br />

FlowTex mit der amerikanischen Firma FlowMole geführt habe, Systeme habe<br />

verdeckt produzieren lassen. Auf Vorhalt, dass die Systeme dann wohl produziert<br />

worden seien, um den amerikanischen Lizenzgeber zu betrügen, entgegnete der<br />

Zeuge, er sei nicht sicher, ob gesagt worden sei, dass sie unter Lizenzverstoß produziert<br />

worden seien oder wegen Schwierigkeiten, die lizenzrechtlicher Art bestünden.<br />

Er denke, das sei ein Unterschied.<br />

Auf Frage, ob er nicht auf die Idee gekommen sei, dass man ihm damit eine<br />

Straftat gestanden haben könnte oder die Absicht einer solchen, erwiderte der<br />

Zeuge, er könne nur wiederholen, was er gesagt habe. Es schien ihm glaubhaft.<br />

Auf weitere Frage, ob es ihm deshalb glaubhaft erschien, weil es im Geschäftsleben<br />

üblich sei, den Vertragspartner übers Ohr zu hauen, sagte der Zeuge, dies<br />

habe nicht die besondere Glaubwürdigkeit ausgemacht, aber es sei kein Sachverhalt<br />

gewesen, der nicht immer wieder vorgetragen werde. Auf Frage, ob dies nicht<br />

Anlass für ihn gewesen sei, die Polizei einzuschalten, gab der Zeuge an, wenn das<br />

Steuergeheimnis nicht entgegenstehe, dann werde er jemanden informieren.<br />

Außerdem sei er da<strong>von</strong> ausgegangen, dass man den Sachverhalt so, wie er gewesen<br />

sei, Herrn Zimmermann im Rahmen der Besprechungen vorgetragen habe,<br />

<strong>und</strong> der sei Staatsanwalt. Auch im Bp-<strong>Bericht</strong> der KSK, der an die Staatsanwaltschaft<br />

in Thüringen ging, stehe es drin.<br />

Auf Frage, ob ihm Staatsanwalt Zimmermann die anonyme Anzeige nicht übersandt<br />

habe <strong>und</strong> darum gebeten habe, ihm Vorschläge zu machen, wie die Ermittlungen<br />

weitergeführt werden könnten, ob er ihn – Vetter – nicht um Rückmeldung<br />

gebeten habe nach Prüfung des Sachverhalts, entgegnete der Zeuge, ihn habe der<br />

Staatsanwalt nicht um Rückmeldung gebeten. Soweit er wisse, sei dies die Steuerfahndung<br />

gewesen, der habe er die Anzeige zugeschickt. Die Steuerfahndung habe<br />

sich dann auch bei ihm gemeldet.<br />

Auf Vorhalt, er hätte doch auf die nahe liegende Idee kommen können zu sagen:<br />

Möglicherweise besteht hier der Verdacht auf einen schweren Fall <strong>von</strong> Wirtschaftskriminalität.<br />

Ich schlage Ihnen, Herr Staatsanwalt, vor, die zuständige<br />

Schwerpunktabteilung der Polizei einzuschalten. Dazu führte der Zeuge aus, er

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!