09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

360<br />

blick auf Lage <strong>und</strong> Größe des Objekts Erkenntnisse für eine Durchsuchung, insbesondere<br />

zum erforderlichen Personaleinsatz zu gewinnen.<br />

Der Zeuge Conrad führte weiter aus, dass er nach der Besprechung in dem Bewusstsein<br />

nach Hause gefahren sei, dass es demnächst losgehe. So habe er auch in<br />

dem bereits angesprochenen Aktenvermerk festgehalten, dass hinsichtlich des<br />

weiteren Verfahrensgangs gr<strong>und</strong>sätzlich Einigkeit zwischen den beiden Fahndungsstellen<br />

darüber bestanden habe, die geplanten Durchsuchungsmaßnahmen<br />

weiter vorzubereiten.<br />

Am 25. April 1996 sei dann das Strafverfahren gegen Frau Neumann aufgr<strong>und</strong><br />

der bisherigen Prüfungsfeststellungen der Konzern-BP erweitert worden <strong>und</strong> gegen<br />

den in der Selbstanzeige genannten Steuerberater ein Strafverfahren eingeleitet<br />

worden. Am selben Tag habe eine weitere Besprechung im Finanzamt Erfurt<br />

stattgef<strong>und</strong>en. Von Seiten des Finanzamt Erfurt hätten teilgenommen der Vorsteher,<br />

Herr Rohm, seine ständige Vertreterin, Frau Herda, der Leiter der BuStra,<br />

Dr. Spaeth, die Fahndungsprüfer Herr Sake <strong>und</strong> Frau Pfaff sowie der Zeuge Conrad<br />

selbst als Leiter der Steuerfahndungsstelle. Für die Konzern-Betriebsprüfung<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Stadt seien die Herren Seyfried <strong>und</strong> Gartner anwesend<br />

gewesen, welche zur Unterstützung der Prüfer aus Karlsruhe eingesetzt war. Bei<br />

diesem Treffen habe die Betriebsprüfung zunächst über den bisherigen Verlauf<br />

<strong>und</strong> das Ergebnis der Prüfung berichtet. Erneut sei über das Treuhandverhältnis,<br />

wie es in der Selbstanzeige angesprochen ist, diskutiert worden. Wegen Einzelheiten<br />

der Besprechung wird auf den Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Erfurt vom 25. April 1996 (Anlage 4) verwiesen.<br />

In der Folgezeit habe die Steufa Erfurt die Durchsuchungsmaßnahmen weiter vorbereitet.<br />

Die BuStra Erfurt, Herr Spaeth, habe die Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

telefonisch über das Verfahren unterrichtet, woraufhin diese das Verfahren an<br />

sich gezogen habe. Mit Telefonat vom 30. April 1996 habe er die Steuerfahndungsstelle<br />

Karlsruhe-Durlach, Herrn Siebler, telefonisch unterrichtet.<br />

Dem Zeugen Conrad wurde auszugsweise ein Vermerk der Steuerfahndungsstelle<br />

Karlsruhe-Durlach vorgehalten (Anlage 5), worin diese Bedenken gegen ein überschnelles<br />

<strong>und</strong> unbedachtes Handeln ohne klare Abstimmung mit der Steufa Karlsruhe<br />

zum Ausdruck brachte. Der Zeuge Conrad erklärte dazu, dass er zum<br />

30. April 1996 gar nichts sagen könne. Er habe weder einen entsprechenden Vermerk<br />

noch eine Telefonnotiz dazu in seinen Akten gef<strong>und</strong>en. Wenn bei diesem<br />

Telefonat etwas ganz wichtiges gewesen wäre, hätte er das bestimmt vermerkt.<br />

Aus dem genannten Aktenvermerk der Steufa Karlsruhe-Durlach wurde dem Zeugen<br />

weiter vorgehalten:<br />

Außerdem ist darüber zu sprechen welche Folgen sich daraus ergeben können,<br />

dass bei einer <strong>von</strong> der StA durchgeführten DS keine wesentlichen Beweismittel<br />

gef<strong>und</strong>en werden. Nachdem auf der Gegenseite bereits seit Monaten mit strafprozessualen<br />

Maßnahmen gerechnet werden muss, die Polizei ja bereits erfolglos<br />

durchsucht hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer solchen Aktion<br />

nicht allzu viel zu finden. Über dies sind dann der BP mögliche Prüfungswege<br />

<strong>und</strong> weitere Mittel abgeschnitten, die sie gegenwärtig noch hat. Bedacht werden<br />

sollte auch, inwieweit eine Verhaftung nähere Aufklärung erbringen kann.<br />

Ungeachtet dessen erstellt Herr Seyfried bis Ende der Woche eine Liste der<br />

Unterlagen, die für eine weitere Prüfung <strong>von</strong> besonderer Bedeutung sind.<br />

Auf Frage, welche Prüfungswege die BP noch gehabt habe, wenn die Durchsuchungen<br />

nicht durchgeführt worden wären, erklärte der Zeuge Conrad, diese<br />

Rechtsfrage könne er nur allgemein beantworten. Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung<br />

ein Strafverfahren gegen eine natürliche Person eingeleitet werde,<br />

müsse diese ja entsprechend belehrt werden. Damit sei klar, dass unter strafrechtlichen<br />

Gesichtspunkten diese Person nichts mehr zu sagen brauche, was sie selber<br />

belaste. Gleichwohl bestünden die steuerlichen Mitwirkungspflichten nach der<br />

Abgabenordnung weiter, sie könnten jedoch nicht mehr mit Zwangsmitteln,<br />

§ 328 ff. AO, erzwungen werden. Die einzige Möglichkeit, die im Gr<strong>und</strong>e dann<br />

noch eine Betriebsprüfung habe, sei im Wege der Schätzung der Besteuerungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

aufgr<strong>und</strong> der Umkehrung der Darlegungslast, objektiven Beweislast,<br />

entsprechende Einkünfte zu schätzen. Eine Möglichkeit, den Sachverhalt mit Mitteln<br />

der Abgabenordnung aufzuklären, bestehe jedoch nicht mehr. Was im kon-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!