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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Die Prüfungsfeststellungen führten bei der KSK zu Steuernachforderungen in<br />

Höhe <strong>von</strong> ca. 74 Millionen DM, bei Angelika Neumann durch den Ansatz der verdeckten<br />

Gewinnausschüttungen zu Einkommenssteuernachforderungen in Höhe<br />

<strong>von</strong> ca. 25 Millionen DM.<br />

Zu den Vorgängen um die Selbstanzeige der Frau Neumann wird im Übrigen auf<br />

die Darstellung unter A. II. 4., Zusammenarbeit der baden-württembergischen Finanzbehörden<br />

mit den Behörden des Landes Thüringen, verwiesen.<br />

2. Anonyme Anzeigen vom 25. April 1996 <strong>und</strong> 4. Mai 1996<br />

Die Anzeigen waren erstmals Gegenstand einer größeren Besprechung über die<br />

laufende Betriebsprüfung der „FlowTex“-Gruppe bei der Oberfinanzdirektion<br />

Karlsruhe am 20. Mai 1996.<br />

Aus einem auf der nächsten Seite angeführten Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach über diese Besprechung ergibt<br />

sich Folgendes:<br />

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