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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

zu sein – ein leichtes gewesen festzustellen, ob diese Maschinen da gewesen seien<br />

oder nicht. Auf weitere Frage, wie er die Tatsache bewerte, dass Schmider sich<br />

nach Außervollzugsetzung des gegen ihn bestehenden Haftbefehls gegen Meldeauflage<br />

sich bei der Staatsanwältin melden musste, sagte der Zeuge Petzold, normalerweise<br />

müsse man sich beim Wohnrevier melden, dies sei eine glatte Vorzugsbehandlung<br />

des Schmider gewesen.<br />

Der Zeuge Petzold verneinte die Frage, ob auf ihn persönlich Druck, Einfluss ausgeübt<br />

wurde aus dem politischen Feld.<br />

Auf Frage, ob die Mutmaßungen in der Öffentlichkeit zuträfen, seine Abordnung<br />

zur Kriminalaußenstelle Karlsruhe-Durlach im Jahre 1996 habe mit dem Verfahren<br />

Schmider zu tun gehabt, ob er sich wegen des Verfahrens Schmider unzulässig<br />

abgeordnet gefühlt habe, antwortete der Zeuge Petzold, letztlich sei es so gewesen.<br />

Dies sei genau der Zeitpunkt gewesen, wo die positive Einstellung auch<br />

<strong>von</strong> Vorgesetzten begonnen habe, die andere Richtung einzuschlagen. Durch die<br />

vehementen Behauptungen der Frau Scheck sei das Verhältnis schon gestört gewesen,<br />

eigentlich kaputt sei es gewesen, nachdem sich Frau Scheck über den Leiter<br />

der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> dieser sich beim Leiter der Kriminalpolizei über<br />

seine vertrauensbrechenden Maßnahmen beschwert haben.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der zuletzt dargestellten Ausführungen des Zeugen zu seiner Abordnung<br />

hat der Ausschuss verschiedene Zeugen aus dem Bereich der Kriminalpolizei<br />

Karlsruhe <strong>und</strong> der Landespolizeidirektion Karlsruhe zu der „Personalie“ Petzold<br />

gehört.<br />

2.2. Kurt Wintermantel<br />

Kriminaldirektor Kurt Wintermantel, war in der Zeit <strong>von</strong> 1989 bis 1997 Inspektionsleiter<br />

I beim Polizeipräsidium Karlsruhe <strong>und</strong> damit Dienstvorgesetzter des<br />

Zeugen Petzold. Zu den Ermittlungen nach Wiederaufnahme des Verfahrens im<br />

Jahre 1995 gab der Zeuge Wintermantel an, dass er sich damals <strong>von</strong> dem Sachstand<br />

immer habe aktuell informieren lassen. So sei er auch bei der Festnahme<br />

Schöntags im Dezernat B/OK gewesen. Nach Verlassen des Dezernats habe ihn<br />

Petzold zu Hause informiert, dass man nun ein Geständnis <strong>von</strong> dem Schöntag habe<br />

<strong>und</strong> die Sache r<strong>und</strong> sei. In der Folge habe er sich immer wieder schlau gemacht,<br />

aber das Dezernat B/OK, habe ihm keine näheren Informationen über den<br />

bekannten Sachstand hinaus geben können.<br />

Anfang November habe er dann vom damaligen Leiter der Kriminalpolizei, Herrn<br />

Burkart, den Auftrag erhalten, den Dezernatsleiter Petzold zu einer Stellungnahme<br />

aufzufordern, weil der Leiter der Staatsanwaltschaft sich beschwert habe,<br />

weil in dem Zusammenhang mit der Ermittlungsarbeit Fehler gemacht worden<br />

seien. Es sei da<strong>von</strong> gesprochen worden, dass man ohne Absprache mit der Staatsanwaltschaft<br />

Akten an einen Vertreter einer Versicherung weitergegeben hätte,<br />

<strong>und</strong> zum anderen sei der Vorwurf erhoben worden, dass man den Verteidiger des<br />

Schöntags die Vernehmungsniederschrift Schenk ausgehändigt habe. Er habe dies<br />

in dieser Form mündlich an den Dezernatsleiter Petzold weitergegeben <strong>und</strong> <strong>von</strong><br />

diesem in den Tagen darauf eine Stellungnahme erhalten. Die Stellungnahme habe<br />

er mit Petzold besprochen, habe diese auch innerhalb des Dezernats besprochen.<br />

Er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ermittlungen nicht zu beanstanden<br />

seien. Dieses schriftliche Ergebnis habe er weitergegeben an den Leiter<br />

der Kriminalpolizei, es sei dann im Leitungsbereich besprochen worden, <strong>und</strong> auch<br />

dort habe man sich diesem Ergebnis angeschlossen.<br />

Anfang 1996 habe er dann die Information erhalten, dass die Staatsanwältin jetzt<br />

noch einmal selber Vernehmungen <strong>von</strong> Schenk <strong>und</strong> Schöntag durchführen werde.<br />

Er habe sich damals gew<strong>und</strong>ert, weil es für ihn ein einmaliger Vorgang gewesen<br />

sei, den er so aus seiner langjährigen Dienstzeit heraus nicht gekannt habe.<br />

Nachdem dann wieder eine gewisse Zeit vergangen sei, habe er irgendwann die<br />

Information erhalten, man hätte das Verfahren eingestellt. Eine Einstellungsverfügung<br />

habe ihm zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegen. Er habe versucht, an die<br />

Einstellungsverfügung heran zu kommen, weil es damals nämlich so gewesen sei,<br />

dass es quasi im Dezernat einen Aufschrei gegeben habe. Es habe massive Kritik<br />

<strong>und</strong> Diskussionen gegeben, die sich natürlich dann auch innerhalb der gesamten<br />

Kriminalpolizei fortgesetzt hätten, weil keiner Verständnis gehabt habe, dass man<br />

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