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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

532<br />

Zu A. III. 9.<br />

Ob die Landesregierung, die Ministerien, die Strafverfolgungsbehörden,<br />

Steuerbehörden <strong>und</strong> sonstige Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen, Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Steuerverfahren sowie<br />

sonstigem Verwaltungshandeln, in Zusammenhang mit den Personen<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider sowie deren Unternehmungen<br />

ihre Pflichten beachtet haben;<br />

Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden im „FlowTex“-Verfahren<br />

seit Beginn der Betriebsprüfung bei der FlowTex-Gruppe im Oktober<br />

1999, insbesondere<br />

9. welche außergewöhnlichen Vorgänge während der Untersuchungshaft<br />

<strong>und</strong> des Strafprozesses gegen die Beschuldigten des FlowTex-Verfahrens<br />

mit welchen Auswirkungen stattgef<strong>und</strong>en haben, wer dafür die Verantwortung<br />

trägt <strong>und</strong> welche Konsequenzen daraus gezogen wurden.<br />

I. Beigezogene Akten<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> 201 Js 12386/00<br />

– Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe BAD 4/02<br />

– Akten des Justizministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 410 E 27/00<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim <strong>und</strong> des Landgerichts Mannheim<br />

22 KLs 628 Js 10855/01<br />

Auf das Verzeichnis der beigezogenen Akten (Allgemeine Anlage 2) wird verwiesen.<br />

a) Restaurantbesuch des Untersuchungsgefangenen Manfred Schmider<br />

Während der Untersuchungshaft speiste Herr Manfred Schmider mit seinem Verteidiger<br />

<strong>und</strong> zwei Polizeibeamten in einem Restaurant in Achern.<br />

Mit Schreiben vom 28. Juli 2000 hatte Rechtsanwalt Thomas Kind als Insolvenzverwalter<br />

im Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>von</strong> Herrn Manfred Schmider<br />

die Staatsanwaltschaft Mannheim darum gebeten, Herrn Schmider die Möglichkeit<br />

zu geben, die eingegangenen Forderungsanmeldungen selbst in den Räumen<br />

des Insolvenzverwalters in Achern zu prüfen, um gegebenenfalls sein Widerspruchsrecht<br />

wahrnehmen zu können. Als Termin hatte er den 4. August 2000 ab<br />

10 Uhr vorgeschlagen. Der Insolvenzverwalter hatte des Weiteren mitgeteilt, dass<br />

seitens der Verteidigung Herr Rechtsanwalt Ziegler an dem Termin teilnehmen<br />

werde. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erteilte daraufhin für den in Untersuchungshaft<br />

befindlichen Manfred Schmider eine Ausführungsgenehmigung <strong>und</strong><br />

informierte mit Schreiben vom 31. Juli 2000 die Justizvollzugsanstalt Mannheim,<br />

in der sich Manfred Schmider zu diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft befand,<br />

wie folgt:<br />

„... Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

im Hinblick auf das in der Anlage beigefügte Schreiben der Insolvenzverwalter<br />

vom 28. Juli 2000 ist es erforderlich, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen des Untersuchungsgefangenen Manfred Schmider noch<br />

vor dem Forderungsprüfungstermin am 15. August durch den Insolvenzverwalter<br />

entsprechende Prüfungsfeststellungen <strong>und</strong> Anmerkungen vorgenommen<br />

werden können. Hierzu wird der Untersuchungsgefangene Manfred Schmider<br />

persönlich im Hinblick auf den Umfang der eingegangenen Forderungsanmeldungen<br />

(10 Leitzordner) vor Ort in der Anwaltskanzlei Schultze & Braun, Eisenbahnstraße<br />

19-23, 77855 Achern, benötigt. Der Untersuchungsgefangene<br />

Manfred Schmider wird deshalb am<br />

Freitag, 4. August 2000, 07.30 Uhr

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