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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Am 7. März 1996 sagte Dr. Kleiser dazu aus, dass er am Tattage zufälligerweise<br />

morgens bei der Fa. Texcote in der Köllestraße gewesen sei. Bei dieser<br />

Gelegenheit habe Herr Schmider ihn gebeten, er solle am Nachmittag mitkommen<br />

nach Ettlingen zu seinem dortigen Wohnobjekt. „...Ich habe jedoch abgelehnt,<br />

da ich an diesem Tage im Rahmen meiner damaligen Tätigkeit an der<br />

Universität andere Termine gehabt habe. Ich kann mich deshalb noch an diese<br />

Vorgänge erinnern, weil ich mir im Nachhinein, als ich kurze Zeit später, als<br />

ich <strong>von</strong> dem Raubüberfall auf Schmider gehört habe, gedacht habe, dass ich<br />

Glück gehabt habe, dass ich nicht dabei gewesen bin“.<br />

Am 22. Mai 1986 , also wenige Tage nach der Tat, war die ehemalige Prokuristin<br />

der Fa. Texcote, die heute im Verfahren FlowTex Mitbeschuldigte Angelika<br />

Neumann, kriminalpolizeilich gehört worden. Der Tag des Raubüberfalles<br />

sei ihr erster Arbeitstag nach ihrem Urlaub gewesen, sagte sie. Herr Schmider<br />

habe an diesem Tage mit Herrn Dr. Kleiser, einem Fre<strong>und</strong> des Herrn Schmider<br />

gespeist. Gegen 14.00 Uhr sei er wieder zurückgekommen. Ihrer Meinung nach<br />

sei Herr Schmider gg. 15.45 Uhr (zum Termin Wohnungsbesichtigung) weggefahren.<br />

Die Herren Kleiser <strong>und</strong> Kreis <strong>von</strong> der Fa. FlowTex hätten in der Firma<br />

gewartet, da Herr Schmider ja die Absicht hatte, den Termin so schnell<br />

wie nur möglich zu erledigen (s. Register Alibi Dr. Kleiser).<br />

Frau Neumann wurde zu diesem Sachverhalt im Zuge ihrer Vernehmung zum<br />

Verfahren FlowTex / KSK nochmals gehört. Sie, die ebenfalls wegen des Verdachts<br />

des Betruges in U-Haft genommen wurde, machte hinsichtlich ihrer<br />

noch heute vorhandenen Kenntnisse zu diesem 1986er Sachverhalt – offensichtlich<br />

derzeit – keine relevanten Aussagen. Die durch Frau Neumann weiter<br />

genannte Person, die am Tattage in der Firma zusammen mit Dr. Kleiser auf<br />

die Rückkehr Schmiders gewartet habe, der hier vernommene Zeuge Gerald<br />

Kreis (s. a. oben), konnte sich an diesen Sachverhalt nicht mehr erinnern.<br />

Widersprochen werden muss auch der Aussage in der Stellungnahme des<br />

Schmider-Verteidigers, dass Frau Neumann bestätigen könne, dass sie in der<br />

Zeit auch vom 2. Januar 1986 bis einschließlich mindestens 31. Mai 1986<br />

ausnahmslos jeden Sonntag ab morgens in ihrem Büro in der Firma des Herrn<br />

Schmider gearbeitet habe. Herr RA Ziegler will damit den Aussagen des Täters<br />

Schenk widersprechen, wonach dieser sich zusammen mit Schöntag an einem<br />

Sonntagmorgen vor der Tat mit Schmider in dessen Firma getroffen haben wollen.<br />

Frau Neumann sagte in ihrer ,,up to date-Aussage“ vom 22. Mai 1986 dazu<br />

aus, dass sie in der Zeit vom 1. Mai 1986 bis einschl. 11. Mai 1986 Urlaub<br />

hatte. In ihrer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung am 1. März 1996 relativierte<br />

sie die Angaben des Schmider-Verteidigers vom 22. Januar 1996 dahin<br />

gehend, dass sie bestätigte, fast jeden Sonntag <strong>und</strong> nicht ausnahmslos jeden<br />

Sonntag in der Firma gearbeitet zu haben. „...Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass ich natürlich auch meinen Urlaub gehabt habe <strong>und</strong> in der Urlaubszeit<br />

selbstverständlich nicht am Sonntag gearbeitet habe.<br />

IV. Zusammenfassung<br />

Es ist sicher richtig, dass sich heute, 14 Jahre nach der Tat, nicht mehr alle damals<br />

noch abklärbaren Sachverhalte rekonstruieren lassen. Dennoch ist es bedeutsam,<br />

welche Beweise heute noch geführt werden konnten, welche Sachverhalte<br />

heute noch geklärt werden konnten. Dabei wurden im Wesentlichen nur<br />

den vom Schmider-Verteidiger in dessen Stellungnahme vom 22. Januar 1996<br />

geforderten Beweiserhebungen entsprochen <strong>und</strong> diese abgeklärt. Interessant<br />

waren in diesem Zusammenhange die Aussagen des Zeugen Joachim Jäger.<br />

Dies nicht nur deshalb, weil man <strong>von</strong> diesem Unterlagen anforderte aus einem<br />

anderen Zeitraum, um die vermeintliche Unwahrheit der Aussagen des Täters<br />

Schenk zu belegen, sondern dass diese auch mit der Begründung angefordert<br />

wurden, diese werden für steuerliche Zwecke benötigt. Dass er über dies noch<br />

zu diesem Sachverhalt der Vorführung als Zeuge durch den Verteidiger benannt<br />

wurde, war für Herrn Jäger absolut unbekannt. Warum dem Beweisantrag<br />

des Verteidigers damals nicht beigetreten wurde, entzieht sich hiesiger<br />

Kenntnis.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich können alle Aussagen der Täter belegt werden, die sie im Zusammenhang<br />

mit dem Zusammentreffen mit Schmider vor der Tat in ihren Ver-<br />

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