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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Beschwerde eingelegt, der vom Landgericht <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> im Februar 2002 stattgegeben<br />

worden sei. Das Landgericht habe in seinem Beschluss ebenfalls ausgeführt,<br />

dass eine Einstellung nach § 153 a StPO sinnvoll sei <strong>und</strong> diese vorgeschlagen<br />

<strong>und</strong> zwar gegen Auflagen <strong>von</strong> 750 € für den Verteidiger <strong>und</strong> jeweils 250 € für<br />

die beiden Polizeibeamten.<br />

Insoweit habe es einen Dissens zwischen seiner Behörde <strong>und</strong> der Generalstaatsanwaltschaft<br />

gegeben. Die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> sei wie das Landgericht<br />

der Auffassung gewesen, dass dieses die Entscheidung treffen könne, während die<br />

Generalstaatsanwaltschaft die Auffassung vertreten habe, dass nur das Amtsgericht<br />

Achern die Entscheidung treffen könne. Die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

habe sich dem letztlich gebeugt – er sei heute immer noch anderer Auffassung<br />

– <strong>und</strong> habe die Akten vom Landgericht dem Amtsgericht zuleiten lassen.<br />

Dort sei dann die Entscheidung getroffen worden. Die vorläufige Einstellung sei<br />

im Juni 2002, die endgültige im Juli 2002, also r<strong>und</strong> 13 Monate nach Abschluss<br />

der Ermittlungen erfolgt.<br />

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