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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage der <strong>Bericht</strong>e nachgeordneter Behörden nehmen Finanz-, Innen<strong>und</strong><br />

Justizministerium zu den sie jeweils betreffenden Fragen der Abschnitte I, II<br />

<strong>und</strong> III der Drucksache 13/843 gemäß Beweisantrag Nr. 1 vom 19. März 2002<br />

(dort Ziff. 1) wie folgt Stellung:<br />

Vorbemerkungen<br />

Die berichtsgegenständlichen Vorgänge haben sich über einen Zeitraum <strong>von</strong> über<br />

zehn Jahren erstreckt. Es waren in allen Ressortbereichen etliche Behörden <strong>und</strong> in<br />

diesen Behörden jeweils zahlreiche Mitarbeiter in unterschiedlichster Weise <strong>und</strong><br />

Intensität befasst. Im Rahmen der <strong>Bericht</strong>erstattung wurde zwar versucht, Gegenstand,<br />

Zeitpunkt <strong>und</strong> Umfang der jeweiligen Befassung <strong>und</strong> Kenntnisnahme zu<br />

klären. Den Anspruch der absoluten Vollständigkeit kann die Darstellung aber<br />

schon allein des Zeitablaufs wegen nicht erheben. Zudem lässt sich die Befassung<br />

innerhalb einzelner Behörden nicht in jedem Falle personengenau <strong>und</strong> informationsspezifisch<br />

abgrenzen. Daher werden nachstehend an geeigneter Stelle gegebenenfalls<br />

die mit bestimmten Vorgängen befassten Mitarbeiter insgesamt aufgelistet.<br />

Wenn in nachfolgender Darstellung Dienstbezeichnungen <strong>und</strong> Titel genannt sind,<br />

handelt es sich um die zum Zeitpunkt der <strong>Bericht</strong>sabfassung aktuellen Bezeichnungen,<br />

sofern nichts Gegenteiliges vermerkt ist. Soweit dies zum Verständnis erforderlich<br />

erscheint, sind die im Bezugszeitraum zutreffenden Dienstbezeichnungen<br />

gesondert erwähnt.<br />

Namen <strong>von</strong> Beteiligten, Zeugen <strong>und</strong> Dritten sind vollständig angeführt. Im Hinblick<br />

auf den Schutz des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen wird da<strong>von</strong> ausgegangen,<br />

dass bei der Behandlung <strong>und</strong> Verwendung des <strong>Bericht</strong>s Eingriffe in das<br />

Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf das zur Durchführung der Untersuchung<br />

notwendige Maß beschränkt bleiben.<br />

Für die beteiligten Ministerien lässt sich die persönliche Befassung <strong>und</strong> Information<br />

wie folgt generell beschreiben:<br />

Finanzministerium<br />

Das Finanzministerium wurde erstmalig telefonisch am 26. Januar 2000 durch die<br />

Oberfinanzdirektion Karlsruhe über die anlässlich der im Oktober 1999 begonnenen<br />

Betriebsprüfung für die Jahre 1994 bis 1997 bei der FlowTex-Gruppe gewonnenen<br />

Erkenntnisse informiert. Daraufhin fand am 31. Januar 2000 eine Besprechung<br />

im Finanzministerium statt. Seitens des Finanzministeriums nahmen an<br />

dieser Besprechung Ministerialrat Vetter, Ministerialrat Burchert sowie Oberamtsrat<br />

Link teil. Mit Aktenvermerk vom 7. Februar 2000 wurde die Leitung des<br />

Finanzministeriums über den Fall FlowTex unterrichtet. Im Rahmen der Beantwortung<br />

der <strong>Landtag</strong>santräge zum Fall FlowTex waren weitere Beamte des Finanzministeriums<br />

mit dem Fall befasst. Von bedeutenden Vorgängen wurde regelmäßig<br />

auch die Leitung des Finanzministeriums in Kenntnis gesetzt.<br />

Innenministerium<br />

Seit den ersten <strong>Bericht</strong>en der Landespolizeidirektion Karlsruhe zu kriminellen<br />

Aktivitäten im Zusammenhang mit der Firmengruppe FlowTex ab Februar 2000<br />

– die in der Mehrzahl im Zusammenhang mit der Beantwortung entsprechender<br />

<strong>Landtag</strong>santräge angefallen sind – waren zahlreiche Mitarbeiter in unterschiedlichster<br />

Weise <strong>und</strong> Intensität mit der Angelegenheit befasst. Entsprechend der<br />

sachlichen Zuständigkeit waren dies im Innenministerium insbesondere Kriminalhauptkommissar<br />

W. Günther, Kriminaldirektor Michelfelder, Landeskriminaldirektor<br />

Schneider <strong>und</strong> Landespolizeipräsident Hetger. Im Einzelfall erfolgte zudem<br />

eine Unterrichtung der politischen Leitungsebene des Ministeriums.<br />

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