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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

zontalbohrmaschinen wurden dort abgeladen <strong>und</strong> zwei Tage später mit demselben<br />

Sattelschlepper wieder zurück nach Ettlingen verbracht. Die Rechnungen, die die<br />

Spediteure erstellten, seien <strong>von</strong> einer Firma „EPC“, Engineering Products Company,<br />

in Gibraltar bezahlt worden. Angeblich sollte die portugiesische Firma<br />

„K.I.E.“ die Horizontalbohrmaschinen, die sie dann an die Firma „La Maquinista“<br />

verkauft hatte, zuvor <strong>von</strong> der Firma „EPC“ in Gibraltar gekauft haben. Am Rande<br />

dieser Ermittlungen wurde <strong>von</strong> den spanischen Behörden festgestellt, dass die Firma<br />

„La Maquinista“ eine Überweisung <strong>von</strong> insgesamt 300.000 DM in Richtung<br />

Frankreich zu einer Firma „ „FlowTex“ SAL“ zu Händen eines Herrn Matthias<br />

Schmider getätigt habe. Diese Zahlungen galten als Kreditrückzahlungen oder<br />

wurden so bezeichnet. Der Kredit, den die Firma „ „FlowTex“ SAL“ in Frankreich<br />

der Firma „La Maquinista“ gewährte, sollte der Firma „La Maquinista“ ermöglichen,<br />

Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge etc. für die angeblichen<br />

Angestellten zu bezahlen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieses <strong>von</strong> den spanischen Behörden ermittelten Sachverhalts wollten<br />

die spanischen Vertreter in ihrer Anfrage wissen: „Wer ist Matthias Schmider?“<br />

Ferner wollten sie wissen, welche polizeilichen Erkenntnisse zur Firma „KSK“<br />

bzw. gegebenenfalls zur Firma „La Maquinista“ in Deutschland vorliegen, um<br />

diese nach Spanien weiterzugeben. Umgekehrt wollten die spanischen Behörden<br />

die deutschen Behörden <strong>von</strong> diesen Vorgängen in La Unión, dem Sitz der Firma<br />

„La Maquinista“, in Kenntnis setzen. Diese Anfrage wurde am 19. April 1999<br />

vom BKA unverändert an das LKA <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> weitergegeben.<br />

Am 26. April 1999 sei diese Anfrage durch die „Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe“<br />

(GFG) in Karlsruhe aus Sicht des Zeugen negativ beantwortet worden,<br />

negativ dahin gehend, dass zum einen die Person Matthias Schmider nicht zu<br />

identifizieren war <strong>und</strong>, dass zum anderen keine polizeilichen Erkenntnisse vorlagen.<br />

Ferner wurde mitgeteilt, dass die Firma „KSK“ nicht mehr im Zuständigkeitsbereich<br />

der GFG Karlsruhe ihren Sitz habe, sondern ihren Sitz nach Weimar<br />

verlegt habe <strong>und</strong> keine Registerunterlagen mehr vom Handelsregister in Karlsruhe<br />

vorhanden wären.<br />

Diese Antwort wurde unmittelbar vom BKA an die spanischen Behörden weitergeleitet.<br />

Der Zeuge berichtet weiter, dass dann am 10. Juni auf Einladung der spanischen<br />

Dienststelle ein Sachbearbeitergespräch zwischen den spanischen Ermittlern, den<br />

portugiesischen Behörden <strong>und</strong> dem BKA in Madrid, in den Diensträumen der<br />

spanischen Nationalpolizei, stattfand. Dort wurden noch einmal die Vorermittlungen<br />

der spanischen <strong>und</strong> portugiesischen Behörden dargestellt <strong>und</strong> dem Zeugen<br />

wurde klar, dass die beiden Anfragen, so er wörtlich, letztlich irgendwo dieselben<br />

Sachen betrafen. Der Zeuge schilderte den weiteren Gesprächsinhalt wie folgt:<br />

„Die Spanier hatten inzwischen weitere Ermittlungen getätigt <strong>und</strong> festgestellt,<br />

dass die Maschinen, die <strong>von</strong> „KSK“ zu „La Maquinista“ verbracht wurden,<br />

dort nicht nur einfach abgestellt wurden, sondern dass an diesen Maschinen<br />

die Typenschilder ausgewechselt wurden, sodass also die Maschine A <strong>von</strong><br />

Deutschland nach Spanien kam, die gleiche Maschine wieder nach Spanien<br />

zurückging, aber dann halt die Maschine B war, dass entsprechende Zollpapiere<br />

vorhanden waren – die damit augenscheinlich falsch waren –, um die Ausfuhr<br />

zu belegen, <strong>und</strong> dass Rechnungen <strong>und</strong> Erträge in Spanien <strong>und</strong> Portugal<br />

erhoben werden konnten, die zeigten, dass die Firmen „K.I.E.“, „EPC“, „La<br />

Maquinista“ <strong>und</strong> „KSK“ aufgr<strong>und</strong> vertraglicher Bindungen einen Kreislauf<br />

geschaffen hatten, in den Maschinen reingegeben wurden <strong>und</strong> einmal rumgeführt<br />

wurden durch Spanien <strong>und</strong> buchmäßig bis Portugal <strong>und</strong> Gibraltar, um<br />

dann wieder nach Ettlingen verbracht zu werden.“<br />

Besonderes Augenmerk legten damals die spanischen Ermittler insbesondere<br />

darauf, dass die Firma „KSK“ in irgendeiner Weise zur Firmengruppe „Flow-<br />

Tex“ – soweit konnten die spanischen Kollegen das nicht beschreiben – gehörte,<br />

dass an der Firmengruppe „FlowTex“ die Person Dogmoch beteiligt war,<br />

dass die Person Dogmoch ehemals Eigentümer der Firma „La Maquinista“<br />

war <strong>und</strong> die Person Dogmoch nach spanischen Erkenntnissen Waffenhändler<br />

<strong>und</strong> in angebliche Geldwäscheangelegenheiten des Monzer al Kassar involviert<br />

gewesen sein soll, wobei das eine rein spanische Erkenntnis war.<br />

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