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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

EKHK Nagel antwortete hierauf noch am selben Tag unter anderem wie folgt:<br />

„Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann,<br />

ich habe heute Ihr Fax erhalten <strong>und</strong> darf zunächst einmal darauf aufmerksam<br />

machen, dass Sie anlässlich der hier stattgef<strong>und</strong>enen Besprechung am 10. Juni<br />

2000 hinsichtlich der Darstellung Ihrer Rechte nach § 160 bis 163 StPO keine<br />

Bitte geäußert, sondern eine Anordnung getroffen haben, die Sie in anschließenden<br />

persönlichen Gesprächen mit SoKo-Mitgliedern noch dahin gehend<br />

bekräftigten, dass Sie bei Nichtbefolgen auch unter Umständen dienstrechtliche<br />

Maßnahmen ergreifen könnten. Von dieser Besprechung wurde hier<br />

zu den besprochenen Einzelheiten im Übrigen ein Protokoll gefertigt, in dem<br />

dieser Sachverhalt dokumentiert ist. Außerdem befindet sich ein Aktenvermerk<br />

vom 11. Juli 2000 über diese Anordnung in den Ermittlungsakten (EA Bd. 6).<br />

Da<strong>von</strong> abgesehen, dass eine solche Anordnung hier bei der Abteilung Wirtschaftskriminalität<br />

der LPD Karlsruhe als einmaliger Vorgang registriert ist,<br />

muss da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass dadurch eine erhebliche Verzögerung<br />

dergestalt eintreten kann, dass dann hier nicht mehr ad hoc Vernehmungen geplant<br />

werden können, wenn sich entsprechende beweiserhebliche Tatsachen<br />

aus der Aktenauswertung ergeben. Es ist aufgr<strong>und</strong> der <strong>von</strong> Ihnen ergangenen<br />

Anweisung eigentlich schon die Terminierung einer Vernehmung in Frage gestellt,<br />

ganz zu schweigen da<strong>von</strong>, wie Sie über Detailkenntnisse aus der Beweismittelauswertung<br />

Kenntnis erlangen wollen, um unter Umständen vernehmungsbeeinflussend<br />

wirken zu können. Wenn Sie den hier mit äußerster Tatkraft<br />

Arbeitenden – <strong>und</strong> nicht nur Sie machen Überst<strong>und</strong>en, nur bei uns wird<br />

darüber nicht geredet – nicht Vertrauen dergestalt entgegenbringen, dass die<br />

SoKo-Mitglieder nicht nur in der Lage sind, diesen ungeheuren Berg <strong>von</strong> Akten<br />

beweiserheblich auszuwerten, sondern auch dazu, entscheidungsbewusst Vernehmungen<br />

durchzuführen, um den Sachbeweis durch den Personalbeweis abzusichern,<br />

dann wird hier sukzessive jegliche Motivation abgebaut, der Verfahrensfortgang<br />

leidet. Jahrzehntelang – <strong>und</strong> das können Ihnen Ihre Kollegen der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigen – wurde vom Dezernat W absolut<br />

hervorragende Arbeit geleistet zugunsten der Sache in eigener Mitverantwortung<br />

<strong>und</strong> in absolut guter Zusammenarbeit mit den Staatsanwälten der Abteilung<br />

6. ...<br />

... Nun zurück zu Ihrem Schreiben:<br />

Es ist nicht nur meine Einschätzung, sondern auch die Einschätzung meiner<br />

Mitarbeiter, dass dieses heute an mich hierher übersandte Schreiben gelinde<br />

gesagt äußerst unsachlich sich darstellt. Einmal deshalb, weil der daraus zu<br />

entnehmende Ton erstens nicht eine Anerkennung unserer Arbeit darstellt <strong>und</strong><br />

2. weil mir <strong>und</strong>ifferenziert unterstellt wird, ich würde Vernehmungstermine<br />

oder Vernehmungen überhaupt wider Ihrer Anordnung durchführen. Ich darf<br />

Sie bitten, künftig solche Fragen in diesem unterschwelligen Ton <strong>und</strong> mit diesen<br />

Vorwürfen zu unterlassen <strong>und</strong> versichere Ihnen „eidesstattlich“, dass ich<br />

seit Ihrer „Anordnung“ weder eine Vernehmung durchgeführt noch eine geplant<br />

habe. Im Übrigen werden hierzu auch Ihre Anregungen erwartet mit Vorschlägen<br />

zu den Sachthemen <strong>und</strong> den zu vernehmenden Personen.<br />

Um auch auf die Anordnung der Bestimmung der Sachthemen hinsichtlich des<br />

Bonds in Ihrem Schreiben zu kommen:<br />

Ich habe Ihnen mehrmals zu einer <strong>von</strong> Ihnen angesprochenen Bearbeitung <strong>von</strong><br />

Sachthemen auch i. S. Bonds dargelegt, dass Sie gefordert sind „Prioritäten“<br />

zu setzen. Es nützt nicht Ihr Hinweis, dass Sachbearbeiter 10 % ihres täglichen<br />

Arbeitspensums auch für die Bearbeitung anderer Sachverhalte einsetzen müssen,<br />

als im Strukturprogramm – mit Ihnen abgesprochen – bearbeitet wird.<br />

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Mitarbeiter der SoKo in einer äußersten<br />

Arbeitsbelastung stehen <strong>und</strong> nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie zwar anordnen<br />

können, welchen Ermittlungssachverhalten Priorität zu geben ist, dass<br />

der Personaleinsatz aber auf Seiten der SoKo-Leitung bestimmt wird.<br />

Bis heute haben Sie allerdings – auch i. S. Bonds – keine Entscheidung herbeigeführt,<br />

welcher Sachverhalt zugunsten der Bond-Bearbeitung zurückgestellt<br />

werden muss ...<br />

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