09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

gemäß § 12 Abs. 2 OrgStA der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe berichtet<br />

worden. Eine gesonderte Unterrichtung des Behördenleiters gemäß § 8 Abs. 2<br />

OrgStA erfolgte daneben nicht. Nach damaliger dortiger Einschätzung des Verfahrens<br />

lagen die Voraussetzungen der §§ 11 Abs. 1 S. 1 <strong>und</strong> 12 Abs. 1 OrgStA für<br />

eine Unterrichtung des Justizministeriums nicht vor.<br />

(b) Verfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

Das Verfahren 52 Js 13493/96 wurde vom zuständigen Dezernenten weder behördenintern<br />

dem Behördenleiter noch zum Generalstaatsanwalt in Karlsruhe berichtet.<br />

(c) Bewertung des <strong>Bericht</strong>sverhaltens<br />

Eine sachgerechte Bewertung des <strong>Bericht</strong>sverhaltens ist selbstredend nur aus der<br />

ex ante-Perspektive möglich. Später gewonnene Erkenntnisse, die die damaligen<br />

Ereignisse in einem anderen Licht erscheinen lassen, müssen dabei außer Betracht<br />

bleiben.<br />

Zu der Frage, wer innerhalb der Justiz <strong>von</strong> den Vorgängen hätte Kenntnis erlangen<br />

müssen, ist zunächst auf die bestehenden <strong>Bericht</strong>spflichten hinzuweisen (vgl.<br />

oben vor 0 die Vorbemerkungen zu OrgStA <strong>und</strong> BeStra, Seite 4).<br />

Im Nachgang zu dem so genannten „Balsam-Verfahren“ in Nordrhein-Westfalen<br />

Anfang der 90er-Jahre wurde die Problematik der <strong>Bericht</strong>spflicht im Stadium der<br />

Vorprüfung – also vor Bejahung eines Anfangsverdachts – im Jahr 1995 zum Gegenstand<br />

zweier Dienstbesprechungen gemacht. Bei der gemeinsamen Dienstbesprechung<br />

des Justizministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mit allen staatsanwaltlichen<br />

Behördenleitern des Landes im Mai 1995 wie auch bei der Dienstbesprechung<br />

des Generalstaatsanwalts in Karlsruhe mit den Leitenden Oberstaatsanwälten<br />

des dortigen Bezirks im November 1995 erfolgte der Hinweis, dass <strong>Bericht</strong>spflichten<br />

nicht da<strong>von</strong> abhängen, ob die Untersuchung formal als Vorprüfung<br />

oder als Ermittlungsverfahren geführt wird.<br />

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ist derzeit das Ermittlungsverfahren<br />

Js 15/01, das auf die Anzeige eines Vereins „Bürger beobachten die Justiz“ vom<br />

15. August 2001 zurückgeht, anhängig. Gegenstand dieses Verfahrens ist das<br />

Verhalten der mit den beiden genannten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften<br />

Mannheim <strong>und</strong> Karlsruhe befassten Staatsanwälte in den Jahren 1996<br />

<strong>und</strong> 1997.<br />

Bevor die Ermittlungen in dem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

nicht abgeschlossen sind, ist eine abschließende Bewertung zum <strong>Bericht</strong>sverhalten<br />

durch die Generalstaatsanwaltschaft oder das Justizministerium nicht möglich.<br />

c) Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Zoll/Polizei (GFG)<br />

Die GFG Karlsruhe wurde erstmals am 10. April 1996 <strong>von</strong> der Steuerfahndungsstelle<br />

beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach darüber informiert, dass <strong>von</strong> Frau Neumann,<br />

Geschäftsführerin der Firma KSK, eine Selbstanzeige gemäß § 371 Abgabenordnung<br />

(Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung) erstattet worden war. Laut<br />

Steuerfahndung bezog sich diese Selbstanzeige auf die geldwäscheverdächtigen Finanztransaktionen<br />

des Syndikus der FlowTex-Firmengruppe, Herrn Rechtsanwalt<br />

Schmalfuß. Diese Erkenntnisse waren auch Gegenstand des Ermittlungsberichts der<br />

GFG Karlsruhe an die zuständige Staatsanwaltschaft [vgl. dazu A. I. 5. a) S. 30].<br />

Von den weiteren Anzeigen erlangte erst die ab 4. Februar 2000 eingerichtete<br />

Sonderkommission FlowTex der Landespolizeidirektion Karlsruhe im Rahmen<br />

ihrer Ermittlungen Kenntnis. Auch in dieser Sache erfolgte die Befassung des Innenministeriums<br />

im Rahmen der Beantwortung der <strong>Landtag</strong>sanfrage Drs. 13/86.<br />

1007

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!