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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

164<br />

Auf Nachfrage, ob er ab einer bestimmten Größenordnung des Falles weiterberichten<br />

oder seine Vorgesetzten an der Spitze des Hauses unterrichten müsse, sagte<br />

der Zeuge Michel, das müsse er nicht, das stehe im Ermessen. Aber wenn seine<br />

Referenten, sein Gruppenleiter informiert sind, <strong>und</strong> die meinen, das machen zu<br />

müssen, dann tun sie das.<br />

Auf Nachfrage, ob er einmal Besuche bei der Oberfinanzdirektion <strong>von</strong> Herrn<br />

Morlok mitbekommen habe, sagte der Zeuge Michel, diesen habe er noch nie bei<br />

der Oberfinanzdirektion gesehen.<br />

Auf weitere Frage, ob sich der damalige Oberfinanzpräsident Grub einmal eingeschaltet<br />

habe, führte der Zeuge aus, nicht in die Betriebsprüfung. Was hinterher<br />

war, dazu könne er nichts sagen, dazu wisse er nichts.<br />

Auf Vorhalt, dass er den Fall sehr stark an sich gezogen hätte, Aufgaben der Betriebsprüfer<br />

übernommen <strong>und</strong> ganze Teile in den <strong>Bericht</strong>en habe neu schreiben<br />

lassen, den Passus mit den Scheingeschäften komplett herausgestrichen habe, erläuterte<br />

der Zeuge Michel, seine Aufgabe sei gewesen, zu schauen, dass die <strong>Bericht</strong>e<br />

r<strong>und</strong> sind. Der zentrale Punkt seien die Scheingeschäfte gewesen, da habe<br />

er gesagt, man müsse Formulierungen finden, die in allen fünf <strong>Bericht</strong>en <strong>von</strong> zwei<br />

verschiedenen Stellen einheitlich formuliert werden, neutral <strong>und</strong> so, wie sie sich<br />

die Fakten dargestellt haben. Diesen Vorschlag habe er gemacht. Auf Nachfrage,<br />

dass er die TZ 34 mit den sich steuerlich nicht auswirkenden Scheingeschäften<br />

komplett herausgestrichen habe, sagte der Zeuge Michel, das sei richtig, das sei<br />

ein Sachverhalt gewesen, der sich steuerlich nicht ausgewirkt habe. Es seien noch<br />

einmal Rechnungen ausgestellt worden, aber ohne Umsatzsteuer. Dies bedeute,<br />

dass diese Rechnungen keine steuerlichen Auswirkungen gehabt hätten, <strong>und</strong> in<br />

Prüfungsberichte kämen nur Sachen hinein, die <strong>von</strong> steuerlicher Auswirkung<br />

seien. Das Strafrechtliche darf dabei nicht interessieren. Das müsse notfalls außerhalb<br />

des offiziellen <strong>Bericht</strong>s dargestellt werden, also im grünen oder roten Bogen<br />

wie hier.<br />

5. Johannes Pagendarm<br />

Leitender Regierungsdirektor a. D. Johannes Pagendarm gab vor dem Ausschuss<br />

an, er sei bis Ende 1993 Gruppenleiter <strong>und</strong> zugleich Referent für Konzernbetriebsprüfung<br />

<strong>und</strong> Steuerfahndung bei der OFD Karlsruhe gewesen. In seiner<br />

Gruppe habe er verschiedene Referate gehabt, unter anderem auch das Strafsachenreferat.<br />

Zuständig für die Betriebsprüfungen bei den Gebrüdern Schmider sei sein Referent<br />

für Betriebsprüfung kleinerer Betriebe <strong>und</strong> für Mittelbetriebsprüfung, Herr<br />

Regierungsdirektor Fuller, gewesen. Dieser habe sich jeweils mit dem Fall beschäftigt<br />

<strong>und</strong> ihm als Gruppenleiter die Ergebnisse auch mitgeteilt. Natürlich habe<br />

man das auch intensiv besprochen. Er sei selbst unmittelbar beteiligt gewesen, habe<br />

aber an Besprechungen nach außen nicht teilgenommen.<br />

Im April 1992 sei er <strong>von</strong> seinem Sachbearbeiter des Strafsachenreferats, Herrn<br />

Kiefer, <strong>von</strong> den im Rahmen der Betriebsprüfungen aufgedeckten durch Scheingeschäfte<br />

verursachten Scheinbuchungen unterrichtet worden. Natürlich sei dann<br />

sofort die Frage entstanden, was mit den Buchungen umsatzsteuerlich geschehen<br />

solle, ob gleichzeitig auch ein Strafverfahren einzuleiten sei. Man sei dann zu<br />

dem Ergebnis gekommen, dass ein Strafverfahren im Augenblick nicht einzuleiten<br />

sei <strong>und</strong> dass insbesondere Ermittlungen, die nicht unmittelbar mit diesen umsatzsteuerlichen<br />

Scheinbuchungen zu tun hatten, also Kreditbetrug oder Betrug im<br />

allgemeinen, nicht geführt werden, dass man dieser Frage sich überhaupt nicht<br />

beschäftige.<br />

Auf Nachfrage erklärte der Zeuge Pagendarm, dass es gr<strong>und</strong>sätzlich so sei, dass<br />

die Steuerverwaltung sich nicht mit Allgemeindelikten-Straftaten beschäftige,<br />

sondern sich nur um Steuerhinterziehungen kümmere, auch ermittle <strong>und</strong> ermitteln<br />

dürfe. In allen anderen Fällen müssten die Fälle abgegeben bzw. dürften sie auch<br />

noch nicht einmal normalerweise an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.<br />

Das gehe nur im Zusammenhang mit anderen Steuerstraftaten. Da habe er<br />

entschieden, dass nur in Steuerstrafsachen, also in Sachen Scheinbuchungen, ermittelt<br />

werde <strong>und</strong> nichts anderes weiter.

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