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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Haussmann, Moritz Hunzinger, Menno Smid <strong>und</strong> Dr. Jacob Steinwede wegen des<br />

Verdachts der uneidlichen Falschaussage anhängig. Die Ermittlungen sind zwischenzeitlich<br />

abgeschlossen, es wurden Strafbefehle gegen die Beschuldigten beantragt.<br />

Der in den <strong>von</strong> der StA Stuttgart beantragten Strafbefehlen zugr<strong>und</strong>e gelegte<br />

Sachverhalt deckt sich mit dem vom UA-FlowTex festgestellten, eingangs<br />

dargestellten Ablauf zum Zustandekommen der Umfrage zur Wirtschaftspolitik in<br />

BaWü.<br />

Weiterhin wurde das Verfahren der StA MA gegen Bettina Morlok wegen des<br />

Verdachts der Steuerhinterziehung um den Anfangsverdacht der Beihilfe zur<br />

Steuerhinterziehung gegen Dr. Walter Döring, Menno Smid, Frau Dr. Margot<br />

Haussmann sowie Moritz Hunzinger erweitert. Während mit Entschließung vom<br />

10. Februar 2005 das Verfahren gegen Bettina Morlok mit einem Strafbefehlsantrag<br />

<strong>von</strong> der StA MA abgeschlossen werden konnte, wurde es gegen die übrigen<br />

Beschuldigten gem. § 154 I StPO (vorläufig) eingestellt.<br />

Schließlich wurde bei der StA KA noch ein Ermittlungsverfahren gegen Bettina<br />

Morlok, Moritz Hunzinger <strong>und</strong> Dr. Walter Döring wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung/-annahme<br />

geführt, das am 7. März 2005 <strong>von</strong> der StA KA eingestellt<br />

wurde (vgl. dazu die Abschlussverfügung der StA KA, Az. 600 Js 11765/04,<br />

v. 7. März 2005): Im Hinblick auf die dienstliche Tätigkeit des seinerzeitigen<br />

Wirtschaftsministers Dr. Walter Döring zu Bettina Morlok bzw. zur FlowWaste<br />

GmbH in den Jahren 1997 bis 1999 konnte nach umfangreichen Ermittlungen der<br />

Nachweis einer Verknüpfung <strong>von</strong> Dienstausübung <strong>und</strong> Zuwendung nicht geführt<br />

werden. Im Hinblick auf den Verdacht der Vorteilsannahme/-gewährung im Zusammenhang<br />

mit den Übernahmeverhandlungen der Wendler GmbH durch die<br />

MBB GmbH <strong>und</strong> der Überlassung der Umfrage wurde das Verfahren aufgr<strong>und</strong><br />

eingetretener Verjährung gem. § 170 II StPO eingestellt; der Anfangsverdacht<br />

stützte sich darauf, dass der seinerzeitige Minister sich damit einverstanden erklärte,<br />

in einer Presseinformation als Befürworter der Übernahme zitiert zu werden,<br />

ohne dass ihm der konkrete Inhalt der Presseinformation bekannt war.<br />

Am 14. Juli 2004 trat Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring <strong>von</strong> seinem Amt<br />

zurück.<br />

ee) Mitteilungen gegenüber Dr. Walter Döring zum Stand der Ermittlungsverfahren<br />

betreffend die sog. Umfrage-Affäre<br />

Zunächst über die Presse wurde bekannt, dass Justizministerin Werwigk-Hertneck<br />

den Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring über die Absicht der Einleitung eines<br />

Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage unterrichtet<br />

haben soll. Am 12. Juli 2004 bestätigte die Justizministerin die Pressemeldungen,<br />

zudem wurde <strong>von</strong> ihr auf die Berechtigung zur Unterrichtung des Dr.<br />

Walter Döring hingewiesen. Zuvor in der 33. Sitzung des UA-FlowTex am<br />

12. Mai 2004 hatte die Ministerin aber erklärt, an Dr. Walter Döring keine Informationen<br />

über anhängige Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der sog.<br />

Umfrage-Affäre weitergegeben zu haben (vgl. APr. 33. UA-Sitzung S. 3, 4).<br />

Einen Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen die Ministerin einzuleiten, sah die<br />

StA Stuttgart zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Sie begründete mit Verfügung v.<br />

7. Juli 2004 ihre Rechtsauffassung wie folgt: „Die Absicht der Einleitung eines<br />

Ermittlungsverfahrens ist nach Nr. 192a Abs. 3 Satz 1 RiStBV dem betroffenen<br />

Abgeordneten mitzuteilen, soweit nicht Gründe der Wahrheitsfindung entgegenstehen.<br />

Zwar ging das Schreiben der Staatsanwaltschaft Stuttgart an Dr. Walter<br />

Döring mit dieser Mitteilung erst am 6. Juli 2004 zur Post, es konnte Dr. Walter<br />

Döring also frühestens am 7. Juli 2004 erreichen. Die zuvor erfolgte Mitteilung an<br />

den Abgeordneten durch die Justizministerin wäre gleichwohl aufgr<strong>und</strong> der Vorschrift<br />

der Nr. 192 a Abs. 3 Satz 1 RiStBV berechtigt. Dass einer solchen vorab erfolgten<br />

Mitteilung Gründe der Wahrheitsfindung entgegenstehen könnten, ist<br />

nicht ersichtlich. Auch einer darüber hinausgehenden Information, der Verdacht<br />

gegen Dr. Walter Döring beruhe auf Unterlagen, die im Hause der Frau Dr. Haussmann<br />

in Bad Urach aufgef<strong>und</strong>en worden seien, stünden Gründe der Wahrheitsfindung<br />

nicht entgegen. In der Öffentlichkeit ist bekannt geworden, dass auch die<br />

Wohnräume der Dr. Margot Haussmann durchsucht wurden. Dass der Verdacht<br />

gegen Dr. Walter Döring (auch) auf dort sichergestellte Unterlagen gründet, liegt<br />

auf der Hand, sodass auch ohne diese weitere Information Dr. Walter Döring hät-<br />

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