09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

gegangen. Natürlich könne man sagen, 43 seien nur ein Bruchteil <strong>von</strong> 700. Wenn<br />

er überprüfe, ob alle 700 da seien, dann habe er schon das Ermittlungsverfahren.<br />

Die Frage, ob ihm die Auskunft der Informationszentrale Ausland (IZA) zu Firmen,<br />

die Bohrgeräte gemietet <strong>und</strong> eingesetzt haben sollen, bekannt gewesen sei,<br />

verneinte der Zeuge. Ebenso die Frage, ob er über die <strong>von</strong> der Betriebsprüfung im<br />

April 1996 aufgedeckte Diskrepanz zwischen der Anzahl eingekaufter <strong>und</strong> der<br />

Anzahl verkaufter Bohrsysteme informiert gewesen sei.<br />

Auf die weitere Frage, ob ihm die Gesellschafter- <strong>und</strong> Geschäftsführerstellung<br />

<strong>von</strong> Manfred Schmider bei der KSK auffällig gewesen sei oder ob diese Gegenstand<br />

<strong>von</strong> Besprechungen oder <strong>von</strong> Ermittlungen gewesen sei, antwortete der<br />

Zeuge, diese sei für ihn nicht auffällig gewesen, ob sie es gewesen sei, wisse er<br />

bis heute nicht.<br />

Die Frage, ob er die Verfahren, auf die ihn die Steuerfahndung in ihren beiden<br />

Schreiben hingewiesen habe, beigezogen habe, verneinte der Zeuge. Er habe diese<br />

Verfahren nicht beigezogen, habe sich auch mit den Kollegen, die diese Verfahren<br />

bearbeitet haben, nicht in Verbindung gesetzt, weil für ihn kein Zusammenhang<br />

mit den Vorwürfen, die Gegenstand dieser anonymen Anzeige gewesen<br />

seien, ersichtlich gewesen sei. Er sei weder <strong>von</strong> der Steuerfahndung noch durch<br />

sonst irgendwelche Umstände darauf aufmerksam gemacht worden, dass eine<br />

Verbindung bestehen könnte. Ob eine bestehe, wisse er bis heute nicht. Auf die<br />

weitere Frage, was denn nach seiner Meinung die Steuerfahndung dazu veranlasst<br />

habe, ihm diese Verfahren <strong>und</strong> die Aktenzeichen mitzuteilen, wenn es doch nichts<br />

miteinander zu tun gehabt habe, sagte der Zeuge, dazu müsse man die Steuerfahndung<br />

befragen, was sie sich dabei gedacht habe.<br />

Auf die ergänzende Frage, ob die Steuerfahndung nun gesagt habe, passen Sie<br />

auf, da ist noch was Vergleichbares oder ob er sich daran nicht erinnern könne,<br />

antwortete der Zeuge, es sei richtig, dass er sich daran nicht erinnere. Aber es sei<br />

genauso sicher, wenn ein solcher Hinweis gekommen wäre, dann hätte er ermittelt.<br />

Daraus schließe er, dass eben ein solcher Hinweis nicht gekommen sei. Das<br />

sei ja überhaupt der Sinn seiner Übung, wenn er das mal so sagen dürfe, gewesen;<br />

er schicke die Akte zur Steuerfahndung, weil dort erstens mal Sachverstand vorhanden<br />

sei <strong>und</strong> zweitens in der anonymen Anzeige eine Betriebsprüfung angesprochen<br />

worden sei. Da erwarte er Kenntnisse oder auch nicht, je nachdem.<br />

Dann müsse man ihm aber doch mitteilen, wenn man solche Kenntnisse habe,<br />

dass hier Manipulationen mit Scheinrechnungen stattgef<strong>und</strong>en haben. Er wisse<br />

heute auch, dass es in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> bei der Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegeben<br />

habe, Anfang der Neunzigerjahre, in dem Scheinrechnungen eine Rolle gespielt<br />

haben. Das habe man ihm auch nicht gesagt.<br />

Auf die im späteren Verlauf der Vernehmung gestellte Frage, woher er gewusst<br />

habe, dass das Verfahren, welches bei der Staatsanwaltschaft Mannheim geführt<br />

worden sei, mit seinem Verfahren nichts zu tun gehabt habe, sagte der Zeuge, das<br />

schließe er mit absoluter Sicherheit daraus, dass er dieses Verfahren nicht beigezogen<br />

habe <strong>und</strong> mit keinem der Kollegen gesprochen habe. Für ihn habe sich<br />

– das leite er aus seinem Verhalten ab – keinerlei Zusammenhang ergeben.<br />

Auf den Vorhalt, dass er doch habe überlegen müssen, warum werden die Aktenzeichen<br />

überhaupt mitgeteilt, führte der Zeuge aus, das habe er sicherlich überlegt,<br />

aber das sei ihm nach sechs Jahren nicht mehr erinnerlich, was er da überlegt<br />

habe. Auf jeden Fall sei sicher, er wiederhole sich, dass die einzige Übung ja darin<br />

bestanden habe, irgendeinen Umstand zu finden, der etwas <strong>von</strong> diesem zentralen<br />

Tatvorwurf fehlender Bohrsysteme bestätigt habe. Es hätte wahrscheinlich<br />

ausgereicht, wenn man auf dieses Verfahren in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> hingewiesen hätte,<br />

in dem es um Scheinrechnungen gegangen sei. Der Modus Operandi sei identisch<br />

gewesen. Auf die Frage, was er sich denn dabei hätte denken können, jetzt einmal<br />

im Nachhinein betrachtet, auch wenn es ihm nicht mehr erinnerlich sei, antwortete<br />

der Zeuge, wenn auch nur der geringste Zusammenhang oder die geringste Andeutung<br />

gemacht worden wäre, das könnte irgend etwas miteinander zu tun haben,<br />

dann hätte er seine Akte wahrscheinlich nach Mannheim übersandt oder hätte<br />

den Kollegen angerufen, um das überprüfen zu lassen. Wenn er aber dazu überhaupt<br />

nichts habe, kein Körnchen, dann habe er dazu auch keine Veranlassung.<br />

Auf den Vorhalt, dass bei dieser detaillierten <strong>und</strong> auf eine umfassende betrügerische<br />

Kriminalität hinweisenden Anzeige es doch doppelt nahe gelegen hätte, je-<br />

273

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!