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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1010<br />

„Gegen die Beschuldigte Neumann besteht der Verdacht der Einkommensteuer-<br />

(verdeckte Gewinnausschüttungen) <strong>und</strong> der Umsatzsteuerhinterziehung in<br />

Verbindung mit der Firma KSK GmbH mit Sitz in Weimar.<br />

Aufgr<strong>und</strong> neuer Erkenntnisse der Steuerfahndungsstelle Erfurt hat sich ergeben,<br />

dass die Beschuldigte Neumann entgegen ihrer Aussage in der Selbstanzeige<br />

vom 5. Februar 1996 die Geschäftsanteile der Firma KSK Guided Microtunneling<br />

Technologies GmbH nicht treuhänderisch für die Beschuldigten<br />

Dr. Kleiser <strong>und</strong> Schmider hält <strong>und</strong> somit die ursprünglich angenommene Konzernzugehörigkeit<br />

zu der FlowTex-Gruppe Ettlingen nicht gegeben ist, aufgr<strong>und</strong><br />

der die Abgabe des Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigte Neumann<br />

an die Staatsanwaltschaft Mannheim begründet wurde.<br />

Da die Beschuldigte weiterhin in Erfurt wohnhaft ist <strong>und</strong> die Firma KSK ihren<br />

Sitz in Weimar hat, erscheint die Abtrennung des Verfahrens gegen die Beschuldigte<br />

Neumann <strong>und</strong> die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

sachgerecht.“<br />

Mit Verfügung vom selben Tage wurde der Vermerk sowie die Original-Straf<strong>und</strong><br />

Bußgeldakte Angelika Neumann urschriftlich an die Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen übersandt, mit der Bitte, das Verfahren gegen die Beschuldigte Angelika<br />

Neumann zuständigkeitshalber zu übernehmen. Zuvor wurde insoweit ein<br />

Aktendoppel erstellt, das in Mannheim verblieb. Von der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen wurde das Verfahren gegen Angelika Neumann am 23. Januar 1997<br />

unter dem Aktenzeichen 33 Js 41175/97 (310) übernommen.<br />

Erst nach Verfügung der Abtrennung des Verfahrens gegen Frau Neumann am<br />

16. Januar 1997 nahm Richterin am Landgericht Krenz am 17. Januar 1997 erstmals<br />

Kontakt mit der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach auf <strong>und</strong> teilte dort mit,<br />

dass sie nunmehr für das Verfahren zuständig sei.<br />

Im bei der Staatsanwaltschaft Mannheim verbliebenen Teil des Ermittlungsverfahrens<br />

609 Js 145/96 stellte Frau Krenz unter dem 24. Juni 1997 das Verfahren<br />

gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser gemäß § 170 Abs. 2 StPO mit der<br />

Begründung ein, diesen könne ein strafbares Verhalten nicht nachgewiesen werden.<br />

Hierzu hielt sie in einem Vermerk fest:<br />

„Gegen die Beschuldigte Angelika Neumann, Geschäftsführerin der in Weimar<br />

ansässigen Firma KSK Guided Microtunneling Technologies GmbH, besteht<br />

der Verdacht der Einkommen-, Körperschaft- <strong>und</strong> Umsatzsteuerhinterziehung.<br />

Die Beschuldigte hat in einer Selbstanzeige vom 5. Februar 1996 erklärt, in<br />

den Jahren 1991 bis 1993 Beträge in Höhe <strong>von</strong> 61 Mio. DM zu Unrecht als<br />

Aufwand der KSK GmbH verbucht <strong>und</strong> für diese Beträge Vorsteuer geltend gemacht<br />

zu haben. In Wirklichkeit habe es sich dabei um verdeckte Gewinnausschüttung<br />

zugunsten der Gesellschafter gehandelt. Die Beschuldigte Neumann<br />

gab zunächst an, die Gesellschaftsanteile der KSK GmbH treuhänderisch für<br />

die Verantwortlichen der in Karlsruhe ansässigen FlowTex-Gruppe Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser treuhänderisch zu halten. Nach Aussage der Beschuldigten<br />

sei die Zahlungsabwicklung in der Weise erfolgt, dass Überweisungen<br />

<strong>und</strong> Scheckzahlungen zu Lasten der KSK GmbH an Rechtsanwalt Schmalfuß,<br />

Pforzheim, erfolgten, der die jeweiligen Beträge an die Beschuldigte Neumann<br />

in bar ausgehändigt habe. Aufgr<strong>und</strong> vorstehenden Sachverhalts wurde<br />

am 5. März 1996 gegen die Beschuldigten Neumann, Schmider, Dr. Kleiser<br />

<strong>und</strong> Schmalfuß ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.<br />

Zwischenzeitlich hat die Beschuldigte Neumann <strong>von</strong> ihrer Behauptung, sie<br />

halte die Gesellschaftsanteile der KSK GmbH treuhänderisch für die Beschuldigten<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser, Abstand genommen. Die Beschuldigten Neumann,<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser haben darüber hinaus am 5. Juni 1996 der<br />

Betriebsprüfungshauptstelle des Finanzamts Karlsruhe-Stadt eine gemeinsame<br />

Erklärung vorgelegt, aus der sich ergibt, dass zwischen den Beschuldigten<br />

weder ein mündliches oder ein schriftliches Treuhandverhältnis, noch eine<br />

Weisungsbefugnis <strong>von</strong> Schmider, Dr. Kleiser einerseits, gegen die Beschuldigte<br />

Neumann andererseits bestanden habe. Die Beschuldigte Neumann halte<br />

vielmehr die Anteile an KSK GmbH in eigenem Namen <strong>und</strong> für eigene Rechnung.

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