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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

542<br />

weil sie der Meinung gewesen seien, es sei schwierig, diese im Einzelnen nachzuweisen.<br />

Nachdem sich im Laufe der Hauptverhandlung gezeigt habe, dass diese<br />

Einschätzung zutreffend gewesen sei, seien die ganzen Urk<strong>und</strong>enfälschungen später<br />

wieder nach § 154 StPO eingestellt worden.<br />

Auf die Frage, ob die Strafkammer auch in anderen Strafsachen eine Sonderkommission<br />

unmittelbar mit weiteren Ermittlungen beauftragt habe, erklärte der Zeuge,<br />

dies entspreche aus seiner Sicht dem Gesetz, denn direkte Weisungen könne<br />

die Kammer der Staatsanwaltschaft nicht erteilen. Die Staatsanwaltschaft könne<br />

ja nicht zu Erhebungen gezwungen werden. Natürlich tue sie das, wenn ein sachgerechter<br />

Wunsch an sie herangetragen werde. Es sei für die Staatsanwaltschaft<br />

nichts Neues, wenn ein Vorsitzender einen Ermittlungsauftrag erteile.<br />

Nachdem die Kammer ihre Wünsche alle geäußert gehabt habe <strong>und</strong> bestimmte<br />

Dinge habe selbst ermitteln lassen, habe eine Haftprüfung stattgef<strong>und</strong>en. Das<br />

Oberlandesgericht habe in seinem Beschluss festgestellt, dass eine fehlerhafte<br />

Sachbehandlung seitens der Staatsanwaltschaft in keiner Weise in diesen Initiativen<br />

der Kammer zu erkennen sei. Im Gegenteil, es sei ja wünschenswert bei<br />

einem Verfahren dieser Komplexität, wenn die Kammer ihrerseits rechtzeitig zu<br />

erkennen gebe, worauf sie auch noch Wert lege, damit das später nicht zu Verzögerungen<br />

führe.<br />

5. Dr. Wolf Schiller<br />

Rechtsanwalt Dr. Schiller, ehemaliger Verteidiger <strong>von</strong> Manfred Schmider, führte<br />

aus, dass es normales Prozedere im Rahmen eines Eröffnungsverfahrens sei, dass<br />

eine Kammer eine andere Sicht der Dinge als die Staatsanwaltschaft habe <strong>und</strong><br />

entsprechende Maßnahmen veranlasse. Eine Verzögerung des Verfahrens habe er<br />

darin nicht erkannt <strong>und</strong> hätte die Kammer auch nicht so begründen können.

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