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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Zum Komplex MBB Security Cars:<br />

Diese Firma war <strong>von</strong> Herrn Hunzinger kurz bei dem aktenk<strong>und</strong>igen Gespräch<br />

im Hotel „Schlossgarten“ in Stuttgart angesprochen worden. Herr Hunzinger<br />

sagte meinem Mandanten damals, dass bezüglich dieser Firma eine gute Sache<br />

(auch für das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>) vermeldet werden könne. Er bot<br />

Herrn Dr. Döring die Anwesenheit bei einer Pressekonferenz an, da schließlich<br />

eine Investition im Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> eine gute Nachricht sei <strong>und</strong> der<br />

Wirtschaftsminister sich in diesem Zusammenhang positiv mit darstellen könne.<br />

Nach dem Eindruck <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring wollte Herr Hunzinger meinem<br />

Mandanten mit diesem „Angebot“ einen Gefallen tun. Herrn Dr. Döring waren<br />

weder die Eigentumsverhältnisse bei dieser Firma noch der geplante Börsengang<br />

bekannt. Nach der Erinnerung meines Mandanten haben weder er noch<br />

Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums die Belange der Firma MBB Security<br />

Cars in irgendeiner Weise aktiv unterstützt. Ein Zusammenhang zwischen der<br />

Teilnahme an der Pressekonferenz <strong>und</strong> der verfahrensgegenständlichen infas-<br />

Umfrage bestand nicht.<br />

Da sich aus dieser Stellungnahme nicht eindeutig ergab, ob Herr Dr. Döring an<br />

der Pressekonferenz anlässlich der Übernahme der Firma Wendler durch die Firma<br />

MBB Security Cars am 12. Mai 1999 (tatsächlich am 25. Mai 1999) teilnahm<br />

oder nicht, wurde dies noch einmal bei Herrn Rechtsanwalt Prasser, Verteidiger<br />

<strong>von</strong> Herrn Dr. Döring, hinterfragt.<br />

Mit Schreiben vom 29. Dezember 2004 erklärte der Verteidiger <strong>von</strong> Herrn<br />

Dr. Döring gegenüber dem ermittelnden Polizeibeamten, Herrn KHK Uhl, dass er<br />

nach Rücksprache mit seinem Mandanten erklären könne, dass Herr Dr. Döring<br />

da<strong>von</strong> ausgehe, dass er an der Pressekonferenz, um die es hier gehe, teilgenommen<br />

habe. Herr Dr. Döring habe allerdings an diese Pressekonferenz keine konkrete<br />

Erinnerung, könne also nicht definitiv sagen, ob er an der Pressekonferenz<br />

teilgenommen habe.<br />

Die Frage, ob der „Komplex MBB“ nun in Zusammenhang mit der „infas-Umfrage“<br />

zur Wirtschaftspolitik in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> steht, bzw. ob zwischen dem<br />

Verhalten <strong>von</strong> Frau Morlok durch die Übernahme der Teilumfragekosten in Höhe<br />

<strong>von</strong> 10.000 DM einerseits <strong>und</strong> dem Verhalten <strong>von</strong> Herrn Wirtschaftsminister<br />

Dr. Döring in den Jahren davor, insbesondere 1997 <strong>und</strong> 1998, ein Zusammenhang<br />

besteht, <strong>und</strong> somit <strong>von</strong> strafrechtlicher Relevanz ist, war Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens<br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Herrn Dr. Döring wegen<br />

Vorteilsnahme einerseits <strong>und</strong> gegen Frau Bettina Morlok <strong>und</strong> Herrn Moritz Hunzinger<br />

wegen Vorteilsgewährung andererseits.<br />

Der für die Ermittlungen zuständige Oberstaatsanwalt Röthig bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe nahm vor dem Ausschuss am 27. Oktober 2004 zu diesem<br />

Bereich zunächst dahin gehend Stellung, dass er schilderte, wie man auf diesen<br />

„Fall“ aufmerksam wurde (Auffinden der Rechnung über 10.000 DM <strong>von</strong> der Firma<br />

infas an die Firma FlowWaste) <strong>und</strong> welche Überprüfungs- <strong>und</strong> Ermittlungshandlungen<br />

vorgenommen wurden. Da es ihm nur um die strafrechtliche Seite<br />

dieses Falles ginge, habe er zunächst natürlich überprüfen müssen, ob diese Leistungen,<br />

die gezahlt worden sind, in irgendeiner Weise den Korruptionsverdacht<br />

stützen könnten, das heißt also, dass Gegenleistungen erfolgt sind seitens des Ministeriums,<br />

seitens bestimmter Personen für diese Zahlungen. Von einer Wertung<br />

des Ermittlungsergebnisses sah der Zeuge zum damaligen Zeitpunkt ab, da der<br />

Verteidiger <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring noch eine umfangreiche Stellungnahme zu diversen<br />

Punkten angekündigt hatte, die alle noch offen erschienen. Im Rahmen der<br />

Befragung des Zeugen stellte sich heraus, dass zum damaligen Zeitpunkt überwiegend<br />

das Augenmerk seitens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf eine Unrechtsvereinbarung<br />

zwischen Frau Morlok <strong>und</strong> Herrn Dr. Döring gesetzt wurde,<br />

basierend auf dem bekannten Sachverhalt, dass Herr Dr. Döring sich zum Beispiel<br />

für die Firma „FlowWaste“ in gewissem Rahmen eingesetzt hat <strong>und</strong> dieses<br />

ja im Kontext stehen könnte zu der Zahlung <strong>von</strong> 10.000 DM. Jedoch sei zu<br />

berücksichtigen, so der Zeuge weiter, dass die Handlungen <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring<br />

ca. zwei Jahre vorher, im Jahre 1997 stattgef<strong>und</strong>en haben, <strong>und</strong> die Zahlung <strong>von</strong><br />

Frau Morlok erst im Juni 1999 erfolgt sei. Diese zeitliche Differenz berge<br />

Schwierigkeiten, so der Zeuge im Rahmen einer Wertung, einen Konnex hinreichend<br />

sicher festzustellen.<br />

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