09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

104<br />

sein Mandant in einer weiteren Vernehmung bei der Staatsanwältin Scheck<br />

zunächst gesagt habe: „Ja, Kleiser war eingeweiht.“, in der nächsten Vernehmung<br />

habe er dies eingeschränkt <strong>und</strong> gesagt: „Nein, so war es wohl nicht zu verstehen.<br />

Der war praktisch nur Kontaktmann um die Verbindung zwischen Schmider <strong>und</strong><br />

mir wieder aufzubauen.“. Über dieses Thema habe ein Gespräch mit Schöntag<br />

stattgef<strong>und</strong>en, es habe Diskussionen gegeben. Er, Rehm, habe seine Verw<strong>und</strong>erung<br />

geäußert, dass Dr. Kleiser eingeweiht gewesen sein soll, er habe seinem<br />

Mandanten sicher keine Empfehlung gegeben, dass er das zurücknehmen müsse.<br />

2.11. Franz Klaiber<br />

Oberstaatsanwalt Franz Klaiber, im Zeitraum 1995/1996 Vertreter des Dezernats<br />

der Staatsanwältin Scheck sowie Stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung 2,<br />

gab an, dass er im Zusammenhang mit der Akteneinsicht für Vertreter der Allianz<br />

AG im Herbst 1995 als Vertreter der abwesenden Staatsanwältin Scheck tätig gewesen<br />

sei. Es habe ein Telefonat mit Herrn Mayer vom Dezernat B/OK des Polizeipräsidiums<br />

Karlsruhe gegeben. Herr Mayer habe ihm mitgeteilt, bei ihm befinde<br />

sich derzeit ein Rechtsanwalt, ein Herr Sautter, der die Interessen der Allianz-Versicherung<br />

wahrnehme. Herr Sautter wolle sich informieren, ob er namens der Allianz-Versicherung<br />

zivilrechtliche Rückforderungsansprüche hinsichtlich der geleisteten<br />

Schadenszahlungen verfolgen solle.<br />

Der Zeuge Klaiber führte weiter aus, er sei zunächst etwas zurückhaltend gewesen,<br />

weil er das Verfahren ja nicht selber geführt habe. Auch sei ihm zu dem Zeitpunkt<br />

bekannt gewesen, dass ein Haftbefehl gegen Schmider existiert habe. Weiter<br />

sei ihm bekannt gewesen, dass Akteneinsicht an die Verteidiger des Schmider<br />

noch nicht gewährt worden war.<br />

Herr Mayer habe dann weiter ihm gesagt, dass er, Mayer, Herrn Sautter in groben<br />

Zügen über den Stand der Dinge informiert habe, auch über die Tatsache, dass<br />

Schenk <strong>und</strong> Schöntag Tatgeständnisse mit gleichzeitiger Belastung des Manfred<br />

Schmider abgelegt hätten, dass ein Haftbefehl existieren würde. Herr Sautter wolle<br />

die Vernehmungen Schenk <strong>und</strong> Schöntag, die beiden zentralen Vernehmungen<br />

aus dem Sommer 1995 lesen, um für sich selbst dann prüfen zu können <strong>und</strong> abzuschätzen,<br />

wie Erfolg versprechend etwaige zivilrechtliche Schritte seien. Er habe<br />

daraufhin Herrn Mayer erklärt, er sei einverstanden, dass Herr Sautter diese beiden<br />

Vernehmungen lesen könne. Aus seiner Sicht sei ein berechtigtes Interesse<br />

des Herrn Sautter als Vertreter der Allianz-Versicherung gegeben.<br />

Nach der Erinnerung des Zeugen Klaiber ist über die Frage, ob nun Ablichtungen<br />

erteilt werden sollen, nicht ausdrücklich gesprochen worden. Er führte aus, die<br />

Frage <strong>von</strong> Ablichtungen sei expressis verbis nach seiner Erinnerung nicht thematisiert<br />

worden. Aus dem Gesprächsablauf sei es jedoch für ihn klar gewesen, dass<br />

es nur darum gegangen sei, dass Herr Sautter für seine persönliche Information<br />

die Vernehmungen liest <strong>und</strong> nicht Aktenteile außer Haus gehen.<br />

Auf Frage, ob sich die Staatsanwältin Scheck bei dem Zeugen Klaiber in dessen<br />

Funktion als Abteilungsleiter über die Kriminalpolizei beschwert habe, über die<br />

Frage Akteneinsicht Allianz, zur Verfügungstellung des Vernehmungsprotokolls<br />

Schenk an den Anwalt <strong>von</strong> Herrn Schöntag, gab der Zeuge an, dass er nach Rückkehr<br />

<strong>von</strong> Frau Scheck diese <strong>von</strong> der Akteneinsicht unterrichtet habe. Zu einem<br />

späteren Zeitpunkt habe die Staatsanwältin Scheck ihn dann nochmals auf den<br />

Sachverhalt angesprochen, weil sich da für sie offensichtlich Erkenntnisse ergeben<br />

hätten, dass Herrn Sautter <strong>von</strong> der Allianz-Versicherung Ablichtungen <strong>von</strong><br />

Protokollen zur Verfügung gestellt worden seien. Er habe für sich dann das Gespräch<br />

mit Herrn Mayer damals noch einmal rekapituliert, habe dann zur Kenntnis<br />

nehmen müssen, dass dieses Gespräch über die „Gewährung <strong>von</strong> Einsicht in<br />

die beiden Protokolle“ <strong>von</strong> Herrn Mayer oder wem auch immer anders interpretiert<br />

worden sei <strong>und</strong> doch Aktenteile hinaus gegeben worden seien.<br />

Er habe sich mit der Staatsanwältin Scheck auch darüber unterhalten, dass<br />

Rechtsanwalt Rehm die Aussage des Schenk vor der Beschuldigtenvernehmung<br />

seines Mandanten Schöntag zur Kenntnis gebracht worden sei. Dies seien Gespräche<br />

unter Kollegen gewesen, Beschwerden seien es nicht gewesen, weil er<br />

auch nicht derjenige gewesen sei, der solche Beschwerden entgegen genommen<br />

oder irgendwie dann sachlich zu behandeln gehabt hätte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!