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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

168<br />

sagte der Zeuge Pagendarm, er sei unmittelbar nie an Besprechungen beteiligt gewesen.<br />

Auf Nachfrage, ob es Besprechungen gegeben habe, an denen Herr Grub<br />

teilgenommen habe, zu dem Komplex Fiber Tex, FlowTex, führte der Zeuge Pagendarm<br />

aus, er habe jedenfalls an Besprechungen mit Herrn Grub nicht teilgenommen<br />

– wenn überhaupt welche stattgef<strong>und</strong>en haben sollten.<br />

6. Friedrich Neureuther<br />

Regierungsdirektor a. D. Friedrich Neureuther berichtete dem Untersuchungsausschuss,<br />

dass er bis Mitte 1994 Umsatzsteuerreferent bei der Oberfinanzdirektion<br />

Karlsruhe gewesen sei, dann habe er ab 1. Juli ein Amt als Vorsteher in Sachsen<br />

angetreten. Eine letzte Tätigkeit am Tag davor sei eine Besprechung in dieser Angelegenheit<br />

gewesen. Die Herren Schmider seien mit ihren Steuerberatern <strong>und</strong><br />

Anwälten an die Oberfinanzdirektion herangetreten wegen eines Steuererlasses,<br />

soweit es die Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3, also diese so genannte Strafsteuer,<br />

wegen Ausstellens <strong>von</strong> Rechnungen über Scheinlieferungen betraf.<br />

Auf Frage, wann das gewesen sei, gab der Zeuge an, das wisse er nicht mehr genau,<br />

es sei relativ lange vorher gewesen. Bei dieser ersten Besprechung sei auch<br />

die Betriebsprüfung vertreten gewesen.<br />

Auf erneute Nachfrage, ob diese Besprechung am 29. Januar 1993 stattgef<strong>und</strong>en<br />

haben könnte, sagte der Zeuge, ja, das könnte sein.<br />

Als es um die Frage des Erlasses gegangen sei, habe dann die andere Seite gebeten,<br />

eine Besprechung durchzuführen. Nach seiner Erinnerung habe diese Besprechung<br />

zunächst nicht sehr viel gebracht, weil in Erlassangelegenheiten die<br />

Zuständigkeit der OFD sehr, sehr stark begrenzt sei. Man habe zunächst einmal<br />

im Gespräch darauf hingewiesen, dass in dieser Größenordnung das B<strong>und</strong>esfinanzministerium<br />

zuständig sei <strong>und</strong> die Oberfinanzdirektion den Fall dann eben<br />

über das Finanzministerium in Stuttgart vorlegen müsse. Aber die Seite der Herren<br />

Schmider wollte sich nicht unbedingt nach Stuttgart wenden <strong>und</strong> habe dann<br />

versucht, im Verhandlungswege mit der OFD die Angelegenheit zu klären. Nach<br />

einer längeren Pause habe es dann die Besprechung am 30. Juni 1994 gegeben.<br />

Diese sei ihm vor allem deswegen erinnerlich, weil die Besprechung um 8 Uhr<br />

begonnen habe <strong>und</strong> er um 10 Uhr aus der Besprechung weg musste, um den Zug<br />

nach Sachsen zu bekommen.<br />

Ergebnis der Besprechung sei dann wohl gewesen, dass sie aus Rechtsgründen<br />

angenommen hätten, dass in einem Teilbereich Organschaft vorliegen dürfte. Soweit<br />

Organschaft angenommen wurde, hätten sie als so genannte Innengeschäfte<br />

hier diese Rechnungen nicht als entscheidend angesehen. Im Übrigen habe man<br />

mit Rücksicht auf tatsächliche Ungewissheiten im Bereich des Sachverhalts wohl<br />

einen geringen Erlass im Rahmen der Zuständigkeit der Oberfinanzdirektion in<br />

Aussicht gestellt. Und die restlichen Beträge, bei denen es wohl noch um zweistellige<br />

Millionenbeträge gehandelt habe, die sollten dann eben <strong>von</strong> den Firmen<br />

bezahlt werden.<br />

Dem Zeugen wurde ein Aktenvermerk der Oberfinanzdirektion Karlsruhe über<br />

diese Besprechung vom 30. Juni 1994 vorgehalten (Anlage 3). Zu den Ausführungen<br />

im Aktenvermerk betreffend das Ergebnis der Besprechung, sagte der Zeuge,<br />

ja, das komme sicherlich hin. An Einzelheiten erinnere er sich nicht mehr, aber in<br />

der Richtung könnte das schon so gewesen sein. Der Zeuge verneinte die Frage,<br />

ob in dieser Besprechung die Straftaten überhaupt, Steuerstraftaten bzw. andere<br />

Straftaten, eine Rolle gespielt haben. Ob <strong>und</strong> wie viel <strong>von</strong> den Beträgen gezahlt<br />

worden sind, wisse er nicht. Er sei ja dann weg gewesen <strong>und</strong> habe all das, was danach<br />

geschah, mit einer kleinen Einschränkung nicht mehr weiterverfolgt.<br />

Auf Nachfrage, was diese kleine Einschränkung sei, führte der Zeuge aus, es sei<br />

um die Auslegung gegangen, ob nun steuerlich in diesem Bereich an eine Generalbereinigung<br />

gedacht gewesen sei, was er bejaht habe. Die Oberfinanzdirektion<br />

habe es dann doch etwas anders gesehen <strong>und</strong> nach seiner Erinnerung noch einmal<br />

Sicherungsbeträge nicht mehr zurückgegeben, sondern irgendwie in die Abwicklung<br />

einbezogen. An diesem Vorgang sei er dann nur noch in der Form beteiligt<br />

gewesen, als er später nach Rückkehr sich kurz dazu schriftlich geäußert<br />

habe.

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