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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

– da<strong>von</strong> 86 bei Doll <strong>und</strong> 100 bei Elettari in Italien;<br />

– der Frau Neumann, die bei KSK sei (Gesellschafterin?), gehöre die Elettari;<br />

– es müsse wohl teilweise auch Kfz oder mindestens entsprechende Papiere<br />

geben, für die Aufbauten gar nicht produziert worden seien;<br />

– die Wechselaufbauten seien reine Luftgeschäfte, damit vermeide man die<br />

Nachweisprobleme <strong>von</strong> Fahrzeugen mittels Kfz-Briefen;<br />

– es gebe Beteiligungsgesellschaften <strong>von</strong> Schmider in Luxemburg <strong>und</strong> in der<br />

Schweiz, <strong>von</strong> denen hole er sein Geld zurück;<br />

– er gehe da<strong>von</strong> aus, dass Schmider mindestens einen Betriebsprüfer in der<br />

Hand habe,<br />

– gegen einen Herrn Wawra würde <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft aufgr<strong>und</strong> einer<br />

anonymen Anzeige eines Mitarbeiters ermittelt;<br />

– bei dem Bankdirektor oder ehemaligen handele es sich um einen der BW-<br />

Bank.“<br />

Beide Aktenvermerke tragen „Gesehen“-Vermerke <strong>von</strong> Herrn Markus Schmidt<br />

mit seinem Namenskürzel <strong>und</strong> dem Datum <strong>von</strong> 2. <strong>und</strong> 4. Juli Die Staatsanwaltschaft<br />

wirft Herrn Markus Schmidt vor, diese Erkenntnisse, die sich aus den o. a.<br />

Aktenvermerken ergeben haben, in zwei parallel laufenden Ermittlungsverfahren<br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim, wobei<br />

letztere das Verfahren <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mühlhausen in Thüringen übernommen<br />

hat, nicht weitergeleitet zu haben.<br />

Dem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit dem Aktenzeichen<br />

52 Js 13493/96 lag folgender Sachverhalt zugr<strong>und</strong>e:<br />

Am 4. Mai 1996 ging bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine anonyme Anzeige<br />

gegen Verantwortliche der „FlowTex“-Firmen wegen Steuerhinterziehung, Urk<strong>und</strong>enfälschung<br />

<strong>und</strong> Investitionsbetrugs ein, in der u. a. behauptet wurde, die angeblich<br />

<strong>von</strong> den Firmen „FlowTex“ <strong>und</strong> KSK GmbH als Leasingnehmer bzw. Eigentümer<br />

geführten Bohrsysteme würden ganz überwiegend nicht existieren. Die<br />

Firma KSK diene lediglich der Geldproduktion der Herren Schmider <strong>und</strong> Dr.<br />

Kleiser. Um die Existenz der Bohrsysteme gegenüber Finanzbehörden <strong>und</strong> Leasingbanken<br />

vorzutäuschen, würden selbst entworfene Shelterbriefe erstellt.<br />

Da der Wahrheitsgehalt mangels Rückfragemöglichkeit bei dieser anonymen Anzeige<br />

zunächst nicht überprüft werden konnte, führte dies zu einem Vorermittlungsverfahren,<br />

welches <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Zimmermann am 15. Mai 1996<br />

eingeleitet wurde, wobei gleichzeitig die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt wurde. Dieser<br />

Auftrag ging am 29. Mai 1996 ein.<br />

Von dem anderen, bei der Staatsanwaltschaft Mannheim anhängigen Ermittlungsverfahren,<br />

hatte Herr Markus Schmidt am 20. Mai 1996 an einer Besprechung in<br />

den Räumen der OFD Karlsruhe mit Vertretern der Oberfinanzdirektion, der Betriebsprüfung<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Stadt <strong>und</strong> der Betriebsprüfung des Finanzamts<br />

Rastatt erstmals erfahren. Bei dieser Besprechung hat Herr Markus<br />

Schmidt erfahren, dass es darüber hinaus noch eine anonyme Anzeige gegenüber<br />

dem Finanzamt Weimar, also auch eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen gibt, welche am 13. Mai 1996 an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

Mannheim abgegeben wurde mit der Verfahrensnummer 609 Js<br />

145/96. Dieses Verfahren richtete sich gegen Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser,<br />

Angelika Neumann u. a. <strong>und</strong> hatte den ähnlichen Inhalt, wie die anonyme Anzeige<br />

bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Hierbei ist zu beachten, dass zwar die<br />

Beauftragung der Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe durch die Staatsanwaltschaft<br />

die Steuerfahndung erst am 29. Mai 1996 erreichte, der zuständige<br />

Oberstaatsanwalt Zimmermann jedoch bereits am 20. Mai 1996 vorab Herrn Markus<br />

Schmidt telefonisch über diese bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangene<br />

anonyme Anzeige informierte.<br />

Obwohl Herr Markus Schmidt, bedingt durch den in etwa deckungsgleichen strafbaren<br />

Sachverhaltsvortrag der beiden anonymen Anzeigen sowie der Angaben<br />

des Zeugen Krumes die wesentlichen Tatumstände der den FlowTex-Verantwort-<br />

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