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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Spendenabwicklung in der FDP. Sie habe da keinerlei Ämter <strong>und</strong> könne außerdem<br />

auch gar keinen Einblick nehmen.<br />

Auf weitere Nachfrage im Verlauf der Zeugenvernehmung, ob sie denn da<strong>von</strong><br />

ausgegangen sei, dass Kosten überhaupt nicht entstehen, entgegnete die Zeugin:<br />

„Ja, selbstverständlich. Ich kannte auch schon zum Zeitpunkt des Gesprächs<br />

im Schlossgarten-Hotel die Finanzsituation der FDP. Eine Rechnung für eine<br />

Umfrage wäre bei unserer finanziellen Situation <strong>und</strong>enkbar, Kosten dafür<br />

wären überhaupt nicht in Frage gekommen. Da hätten wir dann gesagt: Nein,<br />

danke. Wir haben kein Interesse.“<br />

Auf Vorhalt, dass der Geschäftsführer <strong>von</strong> infas, Herr Smid, da<strong>von</strong> ausgegangen<br />

sei, dass für infas der Auftraggeber das Wirtschaftsministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

war, entgegnete die Zeugin:<br />

„Da muss ich sofort widersprechen – sofort. Ich habe nie einen Auftrag erteilt<br />

– nie! –, <strong>und</strong> gleich gar nicht als Wirtschaftsministerium. Das ist ja absurd.<br />

Niemals!“<br />

Auf weitere Nachfrage, was sie denn glaube, wer den Auftrag eigentlich erteilt<br />

habe, entgegnete sie, niemand. Schließlich handelte es sich ja nur um einige wenige<br />

Items, die angehängt werden sollten. Aus ihrer Sicht ging es nicht um eine Gesamtumfrage.<br />

Auf nochmalige Nachfrage, wer denn den Auftrag erteilt habe, insbesondere zu<br />

fragen, wie die politische Performance der FDP im Land aktuell aussehe in Relation<br />

zur CDU <strong>und</strong> viele andere solche Fragen, entgegnete die Zeugin:<br />

„In dem Sinne ein Auftrag erteilt wurde nicht. Natürlich haben wir unser Interesse<br />

bek<strong>und</strong>et, dass einige Items aufgenommen werden, <strong>und</strong> das auch signalisiert.<br />

Ich weiß nicht mehr, ob ich angerufen habe <strong>und</strong> gesagt habe, wir haben<br />

Interesse, oder ob es Bruns gemacht hat. Ich kann es – – Ich weiß es nicht<br />

mehr. Aber wir haben in dem Sinne nie einen Auftrag erteilt.“<br />

Auf die Entgegnung, dass infas nicht aus eigenem Interesse nach den Werten der<br />

FDP im Verhältnis zur CDU fragen würde, bemerkte die Zeugin, dass dies ja das<br />

Angebot <strong>von</strong> Herrn Hunzinger war. Daraufhin nachgefragt, ob Herr Hunzinger<br />

schon <strong>von</strong> vornherein angeboten habe, dass er auch die politische Performance<br />

der FDP im Land abfragen lässt, entgegnete die Zeugin:<br />

„Er hat angeboten, einige Items aufzunehmen: zum Politiker Döring <strong>und</strong> zur<br />

Wirtschaftspolitik in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.“<br />

Auf nochmalige Nachfrage im weiteren Verlauf der Vernehmung, wer denn seitens<br />

infas angerufen <strong>und</strong> erklärt habe, dass 10.000 DM verlangt werden, erklärte<br />

die Zeugin:<br />

„Ich muss das insofern präzisieren: Es gab eine Information, dass infas 10.000<br />

DM verlangt. Aber ich kann nicht sagen, ob infas angerufen hat, der B<strong>und</strong>eskanzler<br />

oder Herr Altincioglu. Ich weiß es nicht.“<br />

Nachdem die Zeugin nunmehr gefragt wurde, ob sie denn wisse, dass die Rechnung<br />

für diese Umfrage nach einer genauesten Berechnung <strong>von</strong> infas zu 100 %,<br />

also 30.194 DM, <strong>von</strong> einem Herrn Hunzinger an infas bezahlt worden sei, entgegnete<br />

sie:<br />

„Diese Summe, 30.000, habe ich das allererste Mal in der Zeitung gesehen.<br />

Das habe ich niemals – das kann ich auch beschwören –, niemals vorher<br />

gehört. Niemals.“<br />

Im Anschluss an Frau Dr. Haussmann kam am 22. April 2004 vor dem Ausschuss<br />

der damalige Wirtschaftsminister Herr Dr. Döring als Zeuge zu Wort. Aufgr<strong>und</strong><br />

der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren gab er jedoch nur eine vorbereitete<br />

Erklärung ab <strong>und</strong> beantwortete unter Hinweis auf § 55 StPO keine weiteren<br />

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