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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

3. Untersuchungsgegenstand A. I. Nr. 6., II. Nr. 1., 2., 5., III. Nr. 3.<br />

a) Ermittlungen gegen die FlowTex-Gruppe in der Zeit <strong>von</strong> 1996 bis Oktober<br />

1999 anlässlich der Selbstanzeige <strong>und</strong> anonymer Anzeigen<br />

Zur Sachverhaltsdarstellung wird vollumfänglich auf den <strong>Bericht</strong> des Untersuchungsausschusses<br />

verwiesen; da fast alle im o. g. Zeitraum mit der Sache befassten<br />

Betriebsprüfer <strong>und</strong> Steuerfahnder <strong>von</strong> ihrem Auskunftsverweigerungsrecht<br />

nach § 55 StPO Gebrauch gemacht haben, beruhen die Feststellungen im<br />

Untersuchungsausschuss im Wesentlichen auf Erkenntnissen aus den Akten; zu<br />

berücksichtigen ist auch, dass das Strafverfahren gegen den Betriebsprüfer<br />

Seyfried bei Abfassung des <strong>Bericht</strong>s noch nicht abgeschlossen ist <strong>und</strong> letztendlich<br />

auch nicht feststeht in wie weit das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im Wege der Amtshaftung<br />

für das Handeln der verantwortlichen Beamten einzustehen hat. (Vgl.<br />

auch ausführlich zur Kenntnis des Betriebsprüfers Seyfried die Ausführungen unter<br />

A.III.6.).<br />

b) Anzeigen 1996<br />

Festzuhalten ist, dass eine Selbstanzeige noch vor Beginn der Betriebsprüfung<br />

<strong>von</strong> Frau Angelika Neumann am 6. Februar 1996 beim Finanzamt Weimar eingereicht<br />

wurde. Hierin wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die KSK<br />

GmbH an Rechtsanwalt Schmalfuß Zahlungen in Höhe <strong>von</strong> 61,5 Mio. DM geleistet<br />

habe <strong>und</strong> diese Gelder bar an Frau Neumann ausgehändigt wurden. Als Zahlungszweck<br />

wurde angegeben, dass diese Gelder den Geschäftsaufbau im Ausland<br />

unterstützen sollten, es sich somit um Schmiergelder handelte. Später wurde<br />

<strong>von</strong> Manfred Schmider gegenüber dem Betriebsprüfer Seyfried eine andere Version<br />

des Verwendungszwecks der sogen. Schmalfußgelder präsentiert, nämlich<br />

zur Finanzierung <strong>von</strong> (nicht am Markt einsatzfähigen) Bohrsystemen.<br />

Zu Beginn der <strong>von</strong> Herrn Seyfried federführend durchgeführten Betriebsprüfung<br />

gingen am 25. April 1996 beim Finanzamt Weimar <strong>und</strong> am 4. Mai 1996 bei der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe zwei anonyme Anzeigen ein, in denen jeweils das<br />

Betrugssystem mit den nicht existierenden Bohrsystemen beschrieben wurde; insbesondere<br />

in der in Karlsruhe eingegangen Anzeige wurde auch dezidiert der<br />

Vorwurf der Steuerhinterziehung, Urk<strong>und</strong>enfälschung <strong>und</strong> eines Investitionsbetruges<br />

erhoben <strong>und</strong> darauf hingewiesen, dass 700 Stück Horizontalbohrsysteme<br />

geleast worden seien, die nie produziert wurden.<br />

Am 2./3. Juli 1996 wurde vom Finanzbeamten Krumes eine weitere Anzeige bei<br />

der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach mündlich erstattet <strong>und</strong> auch ein entsprechender<br />

Aktenvermerk hierüber durch den Steuerfahnder Gaukel gefertigt.<br />

Gegenstand dieser Anzeige war wiederum die Behauptung, dass es ein Betrugssystem<br />

mit nicht existierenden Bohrsystemen gäbe, <strong>und</strong> darüber hinaus zumindest<br />

ein Finanzbeamter bestochen würde.<br />

Ohne an dieser Stelle auf die einzelnen Anzeigen <strong>und</strong> die darauf folgenden Maßnahmen<br />

der beteiligten Behörden einzugehen (vgl. dazu A. III. 6.), kann im Ergebnis<br />

festgestellt werden, dass trotz der zahlreichen Hinweise, die bereits dezidiert<br />

das Betrugssystem der Firma Flowtex benannt haben, keine weitergehenden zielführenden<br />

Ermittlungen der Steuerbehörden <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaften erfolgten,<br />

sodass die Aufdeckung der betrügerischen Scheingeschäfte der Firma Flowtex<br />

erst vier Jahre später erfolgte.<br />

Im Rahmen der umfangreichen Befragung durch den Untersuchungsausschuss<br />

entstand für die Fraktionen der SPD <strong>und</strong> der GRÜNEN der Eindruck, dass bei den<br />

Parallelaktivitäten <strong>von</strong> Betriebsprüfung, Steuerfahndung <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften<br />

das für die jeweiligen Schritte der Sachbehandlung erforderliche Wissen oftmals<br />

innerhalb der gerade mit der Sache befassten Behörde blieb <strong>und</strong> nicht koordiniert<br />

an alle beteiligten Behörden weitergeleitet wurde; insbesondere die Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe wurde seitens der Steuerfahndung nur bruchstückhaft informiert<br />

<strong>und</strong> die Bek<strong>und</strong>ungen des Zeugen Krumes wurde gänzlich verschwiegen;<br />

einer zielgerichteten <strong>und</strong> sachgerechten Sachverhaltsermittlung stand auch<br />

entgegen, dass relevante Vorschriften, wie beispielsweise die Reichweite des<br />

Steuergeheimnisses nach § 30 AO nicht einheitlich bewertet wurde.<br />

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