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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

236<br />

worden war, gab an, er schließe mit absoluter Sicherheit aus, dass er über die Angaben<br />

des Amtsrats Krumes mündlich oder schriftlich informiert worden sei.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Insoweit wird auf den <strong>Bericht</strong> des Justizministeriums Seiten 1001 bis 1007 (Allgemeine<br />

Anlage 1) verwiesen.<br />

III. Zeugenaussagen<br />

1. Volkmar Arnold<br />

Oberstaatsanwalt Arnold, Vertreter des Leiters der Abteilung Wirtschaftskriminalität<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim, führte aus, um den 20. Mai 1996 seien bei<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim Akten der Staatsanwaltschaft Mühlhausen eingegangen.<br />

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen habe um Übernahme des Verfahrens<br />

durch die Staatsanwaltschaft Mannheim gebeten. Er habe zu diesem Zeitpunkt<br />

den Abteilungsleiter der Abteilung VI, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für<br />

Wirtschaftsstrafsachen, Herrn Wechslung, vertreten. Seine Aufgabe sei es daher<br />

gewesen, den Fall einem Dezernat zuzuweisen. Da das für das Verfahren buchstabenmäßig<br />

zuständige Dezernat 609 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht wieder<br />

besetzt gewesen sei, habe er zunächst anhand der Akten überprüft, ob irgendeine<br />

Eilmaßnahme zu treffen sei.<br />

Aus der Akte selbst sei ihm in Erinnerung, dass das Verfahren mit einer umfangreichen<br />

Selbstanzeige, die der Rechtsanwalt der Verantwortlichen dieser Firma<br />

KSK beim Finanzamt Weimar erstattet habe, angefangen habe. Zur Abklärung<br />

der Frage, ob in dem Verfahren Eilmaßnahmen zu treffen seien, habe er den Leiter<br />

der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach angerufen.<br />

Über das Ergebnis dieses Anrufs habe er dann einen Vermerk geschrieben. Gegenstand<br />

des Gesprächs sei unter anderem eine beim Finanzamt Weimar eingegangene<br />

anonyme Anzeige gewesen. Diese habe sich in der Akte auf einem etwas<br />

gelblichen Blatt, Recyclingpapier, bef<strong>und</strong>en. Nach dem Gespräch mit dem Sachgebietsleiter<br />

der Steuerfahndungsstelle habe er das Verfahren dem Dezernat 609<br />

zugeteilt. Anschließend habe er seine Kenntnisse über den Akteninhalt <strong>und</strong> aus<br />

dem Gespräch mit dem Leiter der Steuerfahndungsstelle der Vertreterin des Dezernats<br />

609, Staatsanwältin Smid, mündlich mitgeteilt. Die Akten <strong>und</strong> seinen Vermerk<br />

habe er ihr dann zuleiten lassen.<br />

Auf die Frage, ob ihm die anonyme Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe am 4. Mai 1996 eingegangen sei, im Wortlaut bekannt gewesen sei, da<br />

er in seinem handschriftlichen Vermerk über das Telefongespräch mit dem Sachgebietsleiter<br />

der Steuerfahndungsstelle auf diese anonyme Anzeige verwiesen habe,<br />

antwortete der Zeuge, ihm sei die anonyme Anzeige bekannt gewesen, die<br />

beim Finanzamt Weimar eingegangen sei. Diese habe sich in der Akte bef<strong>und</strong>en.<br />

Die Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangen sei, sei der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim eben nicht bekannt geworden <strong>und</strong> zwar weder damals<br />

in dem Gespräch mit dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle noch<br />

aus den Akten. Er habe die Verfahrensakte der Staatsanwaltschaft Mannheim später<br />

im Jahr 2001 nochmals in der Hand gehabt, diese habe aber die anonyme Anzeige,<br />

die in Karlsruhe eingegangen sei, nicht enthalten. Es sei auch kein Vermerk<br />

ersichtlich gewesen, aus dem sich eine Bekanntgabe an Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim ergeben habe. Die bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

eingegangene anonyme Anzeige sei eine ganz andere gewesen, als die in Weimar<br />

eingegangene. Er habe erst im Jahr 2001 oder 2002 <strong>von</strong> der Karlsruher Anzeige<br />

erfahren.<br />

2. Gabriele Smid<br />

Die Zeugin Smid, Staatsanwältin bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität<br />

in Mannheim, sagte aus, dass sie Ende Mai oder Anfang Juni<br />

1996 vom Vertreter des Abteilungsleiters, Oberstaatsanwalt Arnold, darüber informiert<br />

worden sei, dass ein Steuerstrafverfahren <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft

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