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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

„... Die Beschuldigte Neumann ist alleinige Gesellschafterin <strong>und</strong> Mitgeschäftsführerin<br />

der Firma KSK guided microtunneling technologies GmbH mit Sitz in<br />

Weimar seit Mitte 1995. Zuvor hatte die Firma ihren Sitz in Ettlingen. Die Firma<br />

selbst gehört zur Konzerngruppe Dr. Kleiser <strong>und</strong> Schmider GbR in Ettlingen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer angeordneten Außenprüfung durch das Finanzamt Karlsruhe-<br />

Stadt bei verschiedenen Firmen der Konzerngruppe, u. a. der vorgenannten<br />

Firma, erstattete die Beschuldigte am 6. Februar 1996 beim Finanzamt Erfurt<br />

Selbstanzeige. Darin führte sie u. a. aus, dass sie die Gesellschaftsanteile nur<br />

treuhänderisch für die weiteren Beschuldigten Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser halte.<br />

Weiter, dass sie Geldbeträge in Millionenhöhe, bei denen es sich wahrscheinlich<br />

um verdeckte Gewinnausschüttungen an die Konzerninhaber, die oben genannten<br />

weiteren Beschuldigten, handelt, gewinnmindernd in der Buchhaltung<br />

verbucht wurden. Zusätzlich wurden aus den Beträgen die Vorsteuern zu Unrecht<br />

geltend gemacht. Die Geldbeträge wurden zunächst auf ein Anderkonto<br />

des weiter Beschuldigten, Rechtsanwalt S., verbracht <strong>und</strong> dann teilweise nach<br />

Liechtenstein weitergeleitet bzw. in bar abgehoben.<br />

Anlässlich der Betriebsprüfung bei der vorgenannten Firma KSK am 25. April<br />

1996 wurden weitere steuerstrafrechtliche Feststellungen getroffen. So wurden<br />

über den durch die Selbstanzeige mitgeteilten Sachverhalt hinaus Rechnungen<br />

in Höhe <strong>von</strong> insgesamt 15,9 Mio. DM als Aufwand verbucht, obwohl diesem<br />

tatsächlich keine Leistungen zugr<strong>und</strong>e lagen.<br />

Gegen den weiteren Steuerberater Wawra wurde vom Finanzamt Karlsruhe-<br />

Stadt ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Beihilfe der Steuerhinterziehung<br />

eingeleitet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige der Beschuldigten Neumann wurde das vorliegende<br />

Ermittlungsverfahren gegen die Vorgenannten eingeleitet. Den Beschuldigten<br />

ist anzulasten, <strong>von</strong> 1991 bis 1993, durch Abgabe unrichtiger Einkommen-,<br />

Körperschaft-, Gewerbe- <strong>und</strong> Umsatzsteuererklärungen tatmehrheitlich den<br />

Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige bzw. unvollständige<br />

Angaben gemacht <strong>und</strong> dadurch zugunsten der KSK <strong>und</strong> zu ihren<br />

Gunsten Steuern hinterzogen zu haben. Bzgl. der Umsatzsteuer gilt dies auch<br />

für den Zeitraum Januar 1994 bis März 1996.<br />

Gegen den Beschuldigten, RA S., besteht Verdacht der Tatbeteiligung.<br />

Darüber hinaus besteht aber auch aufgr<strong>und</strong> der Feststellungen hinsichtlich der<br />

Kontenbewegungen bei Rechtsanwalt S. Anfangsverdacht, dass die Beschuldigten<br />

ggf. noch weitere zu ermittelnde Beschuldigte der Firmen der Konzerngruppe<br />

eine gleiche Vorgehensweise praktiziert <strong>und</strong> somit weitere Steuerhinterziehungen<br />

begangen haben. Das Verfahren ist insoweit auszudehnen.<br />

Eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ist nach alledem nur<br />

hinsichtlich der in Betracht kommenden Umsatzsteuerhinterziehungshandlungen<br />

für den Zeitraum seit Mitte 1995 durch die Verantwortlichen der Firma<br />

KSK begründet. Für die überwiegenden <strong>und</strong> derzeit schwergewichtigen Vorwürfe<br />

ist die Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mannheim begründet,<br />

da die Handlungen bzw. Unterlassungen bei den Finanzbehörden im<br />

dortigen Zuständigkeitsbereich begangen wurden <strong>und</strong> die Beschuldigten dort<br />

wohnhaft sind.<br />

Das Verfahren ist daher insgesamt abzugeben!“<br />

In der angesetzten Besprechung am 10. Mai 1996 teilte Staatsanwalt Müller-<br />

Wolfsen den Teilnehmern <strong>von</strong> den Finanzämtern Erfurt <strong>und</strong> Karlsruhe mit, dass<br />

er das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Mannheim abgeben werde. Zur Verdeutlichung<br />

dieser Entscheidung übergab er den Besprechungsteilnehmern eine<br />

Ablichtung seines Vermerks vom 9. Mai 1996, in dem er seine Erwägungen zur<br />

Zuständigkeit festgehalten hatte.<br />

Mit Verfügung vom 13. Mai 1996 erweiterte Staatsanwalt Müller-Wolfsen das<br />

Ermittlungsverfahren, das bisher gegen die Verantwortlichen der KSK GmbH,<br />

gegen Dr. Klaus Kleiser, Angelika Neumann, Armin S. <strong>und</strong> Manfred Schmider<br />

geführt wurde, auf den Steuerberater der KSK GmbH Joseph W.<br />

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