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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

452<br />

gewesen. Plötzlich sei Matthias Schmider verhaftet gewesen <strong>und</strong> dann sei die<br />

Vernehmung irgendwie, er wisse es nicht, verschwitzt oder vergessen worden<br />

oder eventuell habe Manfred Schmider nicht mehr aussagen wollen.<br />

Auf die Frage, ob er in den Vernehmungspausen unkontrollierte Gespräche der<br />

Beschuldigten mit ihren Mobiltelefonen <strong>und</strong> unkontrollierte Familienzusammenführungen<br />

zugelassen habe, führte der Zeuge aus, er habe zwei oder drei Telefonate<br />

gestattet. Der Anlass sei entsprechend gewesen. Es habe ein Haus verkauft<br />

werden müssen oder mit dem Kind sei etwas gewesen. Er habe keinen Gr<strong>und</strong> gehabt,<br />

das zu verweigern. Er habe bei diesen mindestens zwei Telefonaten daneben<br />

gestanden <strong>und</strong> mitgehört. Er könne nicht ausschließen, dass bei der Vielzahl der<br />

Vernehmungspausen einer der Verteidiger das Mobiltelefon gereicht habe.<br />

Wenn der Besuch eines Familienangehörigen erlaubt gewesen sei, dann habe es<br />

dafür einen Anlass gegeben. Die Besuche seien nicht unbeaufsichtigt erfolgt. Es<br />

habe einer der Beamten, die <strong>von</strong> morgens bis abends dabei gewesen seien, in dem<br />

Vernehmungszimmer gesessen.<br />

Auf den Vorhalt, dass es schon so klinge, als ob Herr Schmider durch die Beschwerdemacht,<br />

die seine Anwälte verkörpert haben, eine gewisse Sonderbehandlung<br />

erfahren habe, erwiderte der Zeuge, er sehe die Sonderbehandlung nicht. Die<br />

beiden zuständigen Vorsitzenden der Strafkammern, Herr Meyer <strong>und</strong> Herr Seidling,<br />

haben Schmider auch Telefonate erlaubt. Da müsse man sich den § 119 StPO<br />

ansehen, das sei ein weiter F<strong>und</strong>us <strong>von</strong> Möglichkeiten, die ein Untersuchungsgefangener,<br />

der als unschuldig gelte, habe. Wenn ein Untersuchungsgefangener<br />

einen begründeten Anlass vortrage, warum er telefonieren müsse, dann könne er<br />

das verlangen.<br />

Des Weiteren führte der Zeuge aus, dass Herr Nagel <strong>und</strong> er in der Bewertung der<br />

Glaubhaftigkeit der Einlassung Schmiders auseinander gelegen haben. Am 27. Juni<br />

2000 habe Herr Schmider „die Hose runtergelassen“ <strong>und</strong> habe gesagt: „So,<br />

der war’s, der war’s, der war’s ...“. Alle, die er genannt habe, seien heute dicke<br />

dabei. Alles, was Herr Schmider ab dem 31. März bis zur Anklage, bis zum Beginn<br />

der Hauptverhandlung gesagt habe, sei wahr. Da finde sich fast nichts, was<br />

gelogen sei. Er habe sich allein aus der Vernehmung <strong>von</strong> Schmider <strong>und</strong> dann auch<br />

Kleiser die Meinung gebildet, dass Schmitz schuldig sei. Dieser habe das bis zum<br />

dritten Tag der Hauptverhandlung bestritten. Dann habe er in voller Breite ein Geständnis<br />

abgelegt. Herr Nagel habe, das sei ihm zugetragen worden, intern gesagt:<br />

„Ja, der Schmider, der lügt ...“. Schmider habe aber nicht gelogen, Schmitz habe<br />

es gestanden <strong>und</strong> dafür sechs Jahre <strong>und</strong> sechs Monate bekommen. In seinem<br />

Schlussbericht auf Blatt 343 könne man sehen, wie Herr Nagel „rumeiert“, weil<br />

er es nicht beurteilen könne.<br />

Auch in Bezug auf Dogmoch habe es unterschiedliche Auffassungen gegeben. Er<br />

sei relativ früh der Meinung gewesen, dass Dogmoch „die Finger massiv im<br />

Spiel“ habe. Er habe die Befürchtung gehabt, Herr Nagel versaue ihm den Dogmoch-Fall.<br />

Der habe einfach nichts gemacht. Der sei der Meinung gewesen, Dogmoch<br />

sei unschuldig. Er habe aber einen Haftbefehl seit dem 8. Dezember 2000<br />

gehabt. Der stehe bis heute trotz Gauweiler’schem Sperrfeuer. Zwischen dem,<br />

was Herr Nagel über Herrn Dogmoch geschrieben habe <strong>und</strong> dem Ermittlungsergebnis<br />

des Landeskriminalamtes sei ein wesentlicher Unterschied. Das Landeskriminalamt<br />

habe eine qualitativ hochwertige Ermittlungsarbeit in Sachen Dogmoch<br />

geleistet. Er habe zwischenzeitlich eine 237 Seiten starke Anklage gegen Dogmoch<br />

geschrieben.<br />

Ein weiterer Konfliktpunkt sei die Zusammenarbeit mit den Verteidigern gewesen.<br />

Herr Nagel habe über die Presse gesagt, er werde das Gefühl nicht los, dass<br />

er (Dr. Hofmann) mit den Verteidigern mehr gekungelt habe, als in solchen Verfahren<br />

üblich. Es sei sein Job, seine tägliche Arbeit, mit Verteidigern zusammenzuarbeiten.<br />

Er habe nicht gekungelt <strong>und</strong> nicht mehr gesprochen als üblich. Mit<br />

Herrn Dr. Schiller, dem Verteidiger Schmiders <strong>und</strong> Herrn Dr. Wahle habe er auch<br />

Besprechungen zu dritt geführt, in denen sie gesagt haben: „Mein Gott, was<br />

macht denn der Nagel“, das Verfahren laufe doch, es liegen doch Geständnisse<br />

vor. Es sei nicht gekungelt worden, das seien bloße Vermutungen, Spekulationen,<br />

Gefühle, die mit nichts unterlegbar seien.<br />

Auf den Vorhalt, dass Herr Nagel vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt habe,<br />

er sei bei einem Streitgespräch zwischen Rechtsanwalt Kullen <strong>und</strong> Dr. Hof-

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