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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

844<br />

bereits unmittelbar nach dem Informationsaustausch mit dem BKA/ZKA im Sommer<br />

1999 stattfand; jedenfalls wurde eine solche <strong>von</strong> Manfred Schmider bislang<br />

nicht behauptet. Schließlich war damit zu rechnen, dass entweder die LPD KA<br />

oder aber das BKA/ZKA die StA zeitnah über den bisherigen Sachverhalt informieren<br />

würde.<br />

Anhand obiger Ausführungen zeigt sich, dass nicht die Information des BKA <strong>von</strong><br />

strafrechtlich relevanten Vorgängen aus dem Jahr 1998 betreffend eine Fa. Male<br />

ausschlaggebend für die Aufdeckung des Betrugssystems war. Auch die Aussage<br />

des Betriebsprüfers StAM Hörth in der 22. Sitzung des UA v. 22. Juli 2003 belegt<br />

dies; auf Nachfrage zur Betrugsaufdeckung erklärte StAM Hörth (vgl. APr.<br />

22. UA-Sitzung S. 107, 108): „... Die (Betrugsaufdeckung) basierte im Wesentlichen<br />

nur auf den Jahren 1994 folgende, also auch nicht der Zeitraum, den das<br />

BKA uns mitgeteilt hat. Denn das war eigentlich bei uns das weitaus größere Problem:<br />

Wir konnten nicht befugt Unterlagen aus dem Jahr 1998 <strong>und</strong> 1999 anfordern.<br />

[...] Die beschriebenen Vorgänge in der BKA-Besprechung betrafen ausschließlich<br />

die Jahre Ende 1998 bis einschließlich 1999.“<br />

Dass der Betrug nicht schon Mitte 1999 etwa durch die Nationalpolizei in Spanien<br />

oder die Polizei in Portugal aufgedeckt wurde, verw<strong>und</strong>ert allerdings angesichts der<br />

gegenüber dem BKA, KHK Kriegeskorte, geäußerten Vermutungen der spanischen<br />

oder portugiesischen Behörden zum festgestellten Warenkreislauf: „Letztlich hatten<br />

die spanischen <strong>und</strong> portugiesischen Behörden drei Hypothesen im Laufe ihrer Ermittlungen<br />

erarbeitet, nämlich, dass dieser Kreislauf zum einen der Geldwäsche<br />

möglicherweise inkriminierter Gelder [...] dienen könnte, zum Zweiten, dass es sich<br />

um ein Umsatzsteuerkarussell handeln könnte, <strong>und</strong> zum Dritten, dass es sich halt<br />

schlichtweg um einen groß angelegten Betrug zum Nachteil wessen auch immer<br />

[...] handeln könnte“ (vgl. Aussage KHK Kriegeskorte, APr. 22. UA-Sitzung S. 7,<br />

über den Inhalt einer Besprechung am 10. Juni 1999 in Madrid mit Kollegen der<br />

spanischen Nationalpolizei). Einschränkend ist gleichwohl anzumerken, dass sich<br />

die Polizeibehörden in Spanien <strong>und</strong> Portugal offenbar erst im strafprozessualen Stadium<br />

„<strong>von</strong> Vorermittlungen nach dortigen Gesetzen befanden, das heißt also, dass<br />

ihre Erkenntnisse nicht per Rechtshilfe <strong>und</strong> damit gerichtsverwertbar ins Ausland<br />

gegeben werden durften ...“ (vgl. KHK Kriegeskorte, Apr. 22. UA-Sitzung S. 8;<br />

ähnlich ders. S.13).<br />

ii) Anleihe<br />

Letztlich konnte mit Einleitung des Betrugsverfahrens (Az. 628 Js 3693/00) <strong>und</strong><br />

durchgeführten strafprozessualen Maßnahmen im Februar 2000 die noch für Ende<br />

1999 geplante Anleihe in Höhe <strong>von</strong> 300 Millionen Euro zurückgezogen werden.<br />

aaa) Anzeige eines Bankangestellten bei der StA Mannheim<br />

Diese Anleihe war auch Gegenstand einer weiteren Anzeige, die bei der StA MA,<br />

Abteilungsleiter OStA Jobski, am 18. November 1999 einging (vgl. LO LI-310).<br />

Ein ehemaliger Bankangestellter der BFG-Bank KA, Wolfgang Tuechter, gab an,<br />

es bestehe der Verdacht, „dass <strong>von</strong> Schmider, Dr. Kleiser nicht nur wirtschaftliche<br />

Straftaten (Bilanzbetrug analog Balsam) sondern auch kriminelle Handlungen<br />

(Geldwäschegesetz) begangen werden“ (vgl. Sachakte 622 Js 34753/99,<br />

Bl. 5). In der Anzeige war die Rede da<strong>von</strong>, dass „die ‚faulen Factoring Forderungen‘<br />

über die Aufnahme <strong>von</strong> 250 Millionen € am Kapitalmarkt platziert werden<br />

(sollen)“ (vgl. Sachakte 622 Js 34753/99, Bl. 1). Aus dem Kontext ergibt sich,<br />

dass sich die „250 Millionen €“ auf die geplante Anleihe beziehen.<br />

bbb) Einstellung der Vorermittlungen<br />

Die Anzeige ist schwer verständlich, zusammenhangslos geschrieben, sie enthält<br />

keine weitere Konkretisierung oder Begründung des geschilderten Verdachts,<br />

auch ist nicht erkennbar, ob das Mitgeteilte auf eigener Wahrnehmung des Anzeigenerstatters<br />

beruht oder Vermutungen aus den zitierten zahlreichen Presseberichten<br />

angestellt werden. Vollkommen zu Recht wurde daher <strong>von</strong> OStA Jobski<br />

nach Rücksprache mit einem Wirtschaftsreferenten in einem Vermerk v. 18. November<br />

1999 die Ansicht festgehalten, dass ein Anfangsverdacht nicht zu bejahen

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