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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auf den Vorhalt, dass der Ausschuss bisher Steuerfahnder, Betriebsprüfer <strong>und</strong><br />

Staatsanwälte gehört habe <strong>und</strong> er der erste unabhängige Richter sei, weshalb es<br />

wichtig sei zu hören, was er zu der Betrachtungsweise Dr. Klees sage, nämlich<br />

dass in diesem Fall wohl keine Freiheitsstrafe <strong>von</strong> zwei Jahren herauskomme,<br />

dass aber unter Ausnutzung des Interesses des Angeklagten, eine öffentliche<br />

Hauptverhandlung zu vermeiden, im Strafbefehlsverfahren der höchstmögliche<br />

Tagessatz erzielt werden könne, antwortete der Zeuge, dies decke sich zu 100 %<br />

mit der Praxis.<br />

Die Frage, ob ihm zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Strafbefehlsantrag<br />

bekannt gewesen sei, dass gegen Matthias Schmider 1994 ein Steuerstrafverfahren<br />

wegen Scheinrechnungen in Höhe <strong>von</strong> 274 Millionen DM anhängig gewesen<br />

sei, welches nach § 153 a StPO eingestellt worden sei, verneinte der Zeuge. Wenn<br />

die Staatsanwaltschaft Verfahren einstelle, erfahre er das nicht immer, es sei<br />

denn, er habe seine Zustimmung dazu erteilt. Wenn er die Arbeit des Untersuchungsausschusses<br />

richtig verfolgt habe, habe er ja die Zustimmung zu dieser<br />

Einstellung gerade nicht erteilt, weil er die Akte nicht bekommen habe. Er meine,<br />

selbst dann, wenn er der Einstellung zugestimmt hätte, wäre es fraglich, ob er das<br />

vier Jahre später noch gewusst hätte. Es gebe üblicherweise keinen Hinweis der<br />

Staatsanwaltschaft: „Gegen diesen Angeklagten wurde vor vier Jahren schon mal<br />

ermittelt; da wurde das Verfahren eingestellt“. Als Staatsanwalt bekomme man<br />

üblicherweise die Akte vorgelegt, nachdem sie über die Registerabteilung gelaufen<br />

sei <strong>und</strong> es hänge vorne so ein kleiner Zettel dran mit Verfahren, die anhängig<br />

gewesen seien. Es werde manchmal versäumt, den Zettel, wie es eigentlich sein<br />

sollte, wieder zu entfernen <strong>und</strong> dann sehe er als Richter: „Aha, da ist schon mal<br />

was gelaufen“. Der Zeuge bestätigte, dass ihm in diesem Fall kein Zettel <strong>und</strong> keine<br />

„Kaffeegerüchte“ bekannt geworden seien.<br />

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