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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

XIII. Bewertung des Untersuchungsgegenstandes A. III. 10.: „Umfang der<br />

Nachermittlungen der StA Mannheim gegen die FlowTex-Beschuldigten<br />

nach Anklageerhebung“<br />

1. Abschluss der Ermittlungen, Anklage, Übersendung der Akten<br />

Mit Verfügung vom 11. April 2001 schloss die StA MA, Dezernent StA (GL) Dr.<br />

Hofmann, die Ermittlungen in dem Verfahren 628 Js 10855/01 (628 Js 3693/00)<br />

ab. Sie erhob zugleich beim LG MA Anklage gegen Manfred Schmider,<br />

Dr. Klaus Kleiser, Angelika Neumann <strong>und</strong> Karl Schmitz <strong>und</strong> legte den Angeschuldigten<br />

in einer Vielzahl <strong>von</strong> Fällen gemeinschaftlichen Betrug in einem besonders<br />

schweren Fall sowie gemeinschaftlichen bandenmäßigen Betrug zur Last.<br />

Ferner warf die StA MA Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser <strong>und</strong> Karl Schmitz<br />

einen Kapitalanlagetrug in Tateinheit mit versuchtem bandenmäßigen Betrug vor.<br />

Gem. § 154 StPO wurde <strong>von</strong> der Verfolgung einzelner Taten, insbesondere der<br />

Urk<strong>und</strong>enfälschungen im Zusammenhang mit der Auswechselung <strong>von</strong> Typenschildern<br />

auf den Bohrsystemen, abgesehen (vgl. LO StA MA 628 Js 10855/01<br />

Bd. 319).<br />

Die StA MA legte der Anklage folgenden Sachverhalt zugr<strong>und</strong>e: Von den Angeschuldigten<br />

seien Leasinggesellschaften <strong>und</strong> teilweise refinanzierende Banken<br />

darüber getäuscht worden, dass ein unabhängiges, in Wahrheit aber <strong>von</strong> Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser beherrschtes Unternehmen die an Leasinggesellschaften<br />

verkauften 3187 Horizontalbohrmaschinen hergestellt <strong>und</strong> an den als florierendes,<br />

innovatives Unternehmen dargestellten Leasingnehmer für den weiteren<br />

Einsatz ausgeliefert habe. Weiterhin sei der <strong>von</strong> den Leasinggesellschaften an<br />

den angeblichen Hersteller der Systeme gezahlte Kaufpreis an die Leasingnehmerin<br />

zur Aufbringung der monatlich anfallenden Leasingraten weitergeleitet worden,<br />

da Umsätze der Leasingnehmerin in entsprechender Größenordnung aus<br />

einem Einsatz der wenigen vorhandenen Bohrgeräte nicht erzielbar gewesen<br />

seien. Durch die Täuschungshandlungen der Angeschuldigten <strong>und</strong> die irrtumsbedingten<br />

Vermögensverfügungen der Leasinggesellschaften/Banken sei ein strafrechtlich<br />

relevanter Vermögensschaden in Höhe <strong>von</strong> etwa 2,985 Mrd. DM entstanden.<br />

Die Straftaten seien unter Beteiligung der zur FlowTex-Gruppe zählenden<br />

Firmen KSK als Hersteller bzw. Verkäufer der Systeme sowie FTT <strong>und</strong><br />

Powerdrill als Leasingnehmerinnen der Maschinen begangen worden. Auch seien<br />

über die bei Banken als kreditwürdig eingestufte Romonta GmbH nichtexistente<br />

Bohrsysteme <strong>von</strong> der KSK GmbH eingekauft <strong>und</strong> an die FlowTex Arab unter<br />

Kreditierung des Kaufpreises weiterverkauft worden, wobei <strong>von</strong> dem seinerzeitigen<br />

über den Inhalt des Vertragsabschlusses getäuschten Geschäftsführer der geschädigten<br />

Romonta GmbH (Mehrheitsgesellschafter Manfred Schmider) bei der<br />

DG Bank Berlin zur Finanzierung der vermeintlich eingekauften Bohrsysteme ein<br />

Darlehen in Höhe <strong>von</strong> 40 Millionen DM aufgenommen worden sei. Darüber hinaus<br />

sei <strong>von</strong> den Angeschuldigten zur Abwendung des aufgr<strong>und</strong> der stetig steigenden<br />

Leasingverbindlichkeiten drohenden Zusammenbruchs des betriebenen<br />

Schneeballsystems die Platzierung <strong>von</strong> fünf Anleihen zu je 250 Millionen Euro<br />

geplant gewesen, die am 7. Februar 2000 noch habe zurückgezogen werden können.<br />

Von den Angeschuldigten seien zu diesem Zweck das betreuende Bankenkonsortium<br />

sowie eine Rating Agentur über die Bonität der FTT GmbH getäuscht<br />

worden. Dadurch sei zwar kein endgültiger Schaden, aber eine konkrete Vermögensgefährdung<br />

der Investoren in Höhe <strong>von</strong> 781,35 Millionen DM eingetreten.<br />

In der Abschlussverfügung der StA MA v. 11. April 2002 ist unter der Ziffer 16<br />

verfügt, dass die „Akten (...) mit gesonderter Verfügung an das Landegericht –<br />

Wirtschaftsstrafkammer – Mannheim übersandt (werden)“ (vgl. LO StA MA<br />

628 Js 10855/01 Bd. 319). Offenbar sind aber nicht sämtliche entstandenen Ermittlungsvorgänge,<br />

auf die in der Anklage Bezug genommen wird, an das LG<br />

MA übersandt worden. Am 3. Mai 2001 wandte sich nämlich VRiLG Meyer,<br />

22. Strafkammer des LG MA, an OStA Jobski, Abteilungsleiter der Wirtschaftsabteilung<br />

der StA MA, mit folgendem Anliegen: „... nachdem die telefonischen<br />

Bemühungen der Strafkammer um Vorlage der Originalermittlungsakten durch<br />

die Staatsanwaltschaft Mannheim ebenso erfolglos waren, wie die Bemühungen<br />

um die Vorlage der Beweismittel, bitte ich jetzt – drei Wochen nach Eingang der<br />

Anklage – ebenso höflich wie nachdrücklich auf diesem Weg um vollständige<br />

Aktenvorlage. Außerdem bitte ich um Übersendung des kompletten Aktenver-<br />

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