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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

912<br />

(vgl. LO JM 410 E-27/00 Bd. XII): „Herr Schmider hat, glaube ich, im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb des Nachbargr<strong>und</strong>stücks am Turmberg seinen Garten<br />

neu gestaltet. Er sprach mich darauf an, dass es irgendwelche Bepflanzungslücken<br />

gäbe, die sein Gartenarchitekt gern geschlossen hätte, weil es Einsichtsmöglichkeiten<br />

auf sein Gr<strong>und</strong>stück gab. Sein Gartenarchitekt (...) sprach mich darauf an,<br />

dass er auf einem Gr<strong>und</strong>stück unterhalb (...) eine Hecke pflanzen möchte <strong>und</strong> das<br />

sei nicht genehmigt worden oder das würde nicht gehen. Das sei Zuständigkeit<br />

<strong>von</strong> Herrn Eidenmüller. Ich habe darauf Herrn Eidenmüller angesprochen. Der<br />

hat sich darum gekümmert <strong>und</strong> gesagt, es sei überhaupt kein Problem da eine<br />

Hecke anzupflanzen. [...] Herr Schmider wusste, dass ich Herrn Eidenmüller kannte,<br />

er hatte das Ziel, Herrn Eidenmüller anzusprechen. Der Architekt sagte mir, dieser<br />

Vorgang bedürfe der Genehmigung des Herrn Eidenmüller oder seines Dezernatsbereichs.“<br />

Ausweislich eines Schreibens der Stadt KA, Dez. 5, Dr. Hahn, v.<br />

15. Juni 1999 an Dipl. Ing. Karl Bauer (= es handelt sich um den in der Vernehmung<br />

des Dr. Morlok angesprochene Landschaftsarchitekten) ist die <strong>von</strong> Manfred<br />

Schmider beantragte Anpflanzung schließlich genehmigt worden (vgl. LO StA<br />

MA, 628 AR 2429/01, Nr. XXXVI-001 oder LO JM 410 E-27/00 Bd. V): „... Gegen<br />

die Abschirmung des Gr<strong>und</strong>stücks durch eine Hecke entlang der Wege bestehen<br />

keine ökologischen Bedenken. Im Gegenteil wird dadurch das häufig auftretende<br />

wilde Ablagern <strong>von</strong> Schnittgut auf der Wiese unterb<strong>und</strong>en. [...] Ich denke,<br />

die obigen Ausführungen decken die Interessen der Beteiligten ab, unter<br />

Wahrung der ökologischen Belange.“ Eine Rückmeldung des BM Eidenmüller<br />

zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens ist sodann einem Schreiben vom<br />

16. Juni 1999 an Dr. Morlok zu entnehmen (vgl. LO StA MA, 628 AR 2429/01,<br />

Nr. XXXVI-001 oder LO JM 410 E-27/00 Bd. V): „Lieber Jürgen, ich denke, mit<br />

beiliegendem Schreiben (Anm.: gemeint ist das obige Schreiben der Stadt KA v.<br />

15. Juni 1999) meines Umweltamts an den Landschaftsarchitekten ist das Anliegen<br />

bezüglich der Abpflanzung des Turmberg-Gr<strong>und</strong>stücks, das du mir vorgetragen<br />

hast, befriedigend berücksichtigt. Sollte es noch Probleme geben, lass mich<br />

das bitte wissen.“ Handschriftlich ist auf diesem anschließend <strong>von</strong> Dr. Morlok an<br />

Manfred Schmider gefaxten Schreiben v. 16. September 2000 vermerkt: „Per<br />

Fax Manfred Schmider zur Info – Gruß Jürgen Morlok – P. S. War gute<br />

Zusammenarbeit mit BM Eidenmüller“. In der zeugenschaftlichen Vernehmung<br />

des Dr. Morlok v. 23. Juli 2002 erklärte dieser auf Nachfrage, was mit dem<br />

handschriftlichen Vermerk „gute Zusammenarbeit mit BM Eidenmüler“ gemeint<br />

gewesen sei, Folgendes (vgl. LO JM 410 E-27/00 Bd. XII): „Weil es schnell<br />

ging.“<br />

In engem zeitlichen Zusammenhang zum Genehmigungsverfahren „Anpflanzung<br />

am Turmberggr<strong>und</strong>stück“ stehen auch zwei Einladungen des Manfred Schmider<br />

an Ullrich Eidenmüller: Zum einen die auch an dessen Ehefrau gerichtete Einladung<br />

zu einem Weihnachtsessen am 5. Dezember 1998, zum anderen die Einladung<br />

zur Geburtstagsfeier des Manfred Schmider am 1. Juli 1999 (vgl. LO<br />

Nr. LO StA MA, 628 AR 2429/01, Nr. XXXVI-001; Vermerk des JM v. 14. Juni<br />

2002 in LO JM 410-E27/00 Bd. XI; Vernehmung des Dr. Morlok v. 23. Juli 2002<br />

in LO JM 410 E-27/00 Bd. XII).<br />

Von der StA MA ist im Rahmen eines sog. Überprüfungsverfahrens ermittelt<br />

worden, ob gegen BM Eidenmüller angesichts der Zuwendungen des Manfred<br />

Schmider ein Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme zu bejahen ist. In diesem<br />

Verfahren sind unter anderem die Zeugen Dr. Hahn <strong>und</strong> Dr. Issel des Dezernats 5<br />

der Stadt KA vernommen worden. Die Zeugen waren mit dem Genehmigungsverfahren<br />

Anpflanzung am Turmberggr<strong>und</strong>stück befasst. Sie sagten ausweislich<br />

eines <strong>Bericht</strong>s der StA MA v. 10. Juni 2002 aus, dass BM Eidenmüller auf das<br />

Genehmigungsverfahren keinen Einfluss genommen habe, die Unterrichtung des<br />

Bürgermeisters dem normalen Geschäftsablauf beim Umweltamt der Stadt KA<br />

entsprochen habe <strong>und</strong> jedem Bürger die Anpflanzung der Hecke genehmigt worden<br />

wäre (vgl. den <strong>Bericht</strong> der StA MA an das JM v. 10. Juni 2002 in LO JM 410<br />

E-27/00 Bd. XI). Weiterhin war bei der StA MA ein Ermittlungsverfahren gegen<br />

BM Eidenmüller wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung anhängig (vgl.<br />

<strong>Bericht</strong> der LPD KA v. 2. Mai 2003 in LO StA MA, 628 AR 2429/01,<br />

Nr. XXXVI-007). BM Eidenmüller wurde vorgeworfen, die aufgr<strong>und</strong> der Wahlkampfunterstützung<br />

des Manfred Schmider anfallende Schenkungssteuer nicht<br />

fristgerecht erklärt zu haben. Beide Ermittlungsverfahren sind zwischenzeitlich<br />

gem. § 170 II (§ 152 II) StPO eingestellt worden.

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