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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

nis bezüglich der Beherrschung der KSK durch die Herren Schmider <strong>und</strong> Dr.<br />

Kleiser sowie dem Fehlen einer Vielzahl <strong>von</strong> Horizontalbohrmaschinen <strong>und</strong> den<br />

damit einhergehenden Luftgeschäften sowohl für den Zeitraum 1991 bis 1993 als<br />

auch während bzw. nach ihrer Betriebsprüfung 1996/97 <strong>und</strong> danach hatten.<br />

Schließlich ergebe die Auswertung der beigezogenen Steuerakten einschließlich der<br />

Prüferhandakten, dass auch insoweit keine gesicherten Rückschlüsse hinsichtlich<br />

einer eventuellen Kenntnis <strong>von</strong> Herrn Blum <strong>und</strong> Herrn Gartner hinsichtlich der Gesamtumstände<br />

möglich seien. Weitere Beweismittel stünden nicht zur Verfügung.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>, so stellt die Staatsanwaltschaft abschließend fest, kann auch<br />

der Tatvorwurf der Beihilfe zum Betrug (Tatzeit ab Beginn der Betriebsprüfung<br />

<strong>und</strong> danach), der einer Begünstigung gemäß § 257 StGB <strong>und</strong> einer Strafvereitelung<br />

(§§ 258, 13 StGB) nicht nachgewiesen werden, wobei es bei der letzteren<br />

Vorschrift dahinstehen kann, ob den Herren Gartner oder Blum jeweils eine Garantenpflicht<br />

im Sinne des § 13 StGB oblag.<br />

e) Anmerkungen zur Verfahrensdauer<br />

Aus den beigezogenen Akten ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass Ermittlungsverfahren<br />

gegen Steuerbeamte des Landes durch die Staatsanwaltschaft<br />

verschleppt wurden. In der Zeit <strong>von</strong> der Einleitung <strong>von</strong> Ermittlungsverfahren bis<br />

zum Zuständigkeitswechsel innerhalb der Staatsanwaltschaft Mannheim im Dezember<br />

2001 lässt sich ein reges Ermittlungshandeln ohne Verzögerung seitens<br />

der Ermittlungsbehörden aktenmäßig nachvollziehen. Hinzuweisen bleibt an dieser<br />

Stelle gr<strong>und</strong>sätzlich auf die Komplexität des Verfahrens, woraus sich logischerweise<br />

eine längere „Bearbeitungszeit“ <strong>von</strong> Ermittlungsverfahren ergibt.<br />

Auch nach dem Zuständigkeitswechsel im Dezember 2001 wurden weitere Ermittlungshandlungen<br />

vorgenommen, zeitliche Ermittlungslücken bzw. „Ermittlungspausen“<br />

ergeben sich aus den beigezogenen Akten nicht. Unterlagen, aus<br />

denen sich ein „Bearbeitungsverhalten“ bei Gericht bewerten lässt, lagen dem<br />

Untersuchungsausschuss nicht vor.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

In der Anlage 9 ihres <strong>Bericht</strong>s hat die Landesregierung tabellarisch die in Sachen<br />

„FlowTex“ anhängigen Ermittlungsverfahren, auch soweit sie Steuerbeamte betrifft,<br />

aufgelistet. Dieser <strong>Bericht</strong> wurde mit Schreiben des Justizministeriums vom<br />

8. Januar 2003 ergänzt <strong>und</strong> aktualisiert.<br />

Insbesondere auch deswegen, weil einige der in diesem Zusammenhang anhängigen<br />

Ermittlungsverfahren auch bis zum Tag des Redaktionsschlusses dieses <strong>Bericht</strong>s<br />

noch nicht rechtskräftig durch Urteil abgeschlossen sind, hat die Landesregierung<br />

die Anlage 9 ihres <strong>Bericht</strong>s ursprünglich als geheimhaltungsbedürftig<br />

eingestuft. Die Anlage 9 des <strong>Bericht</strong>s der Landesregierung konnte daher nur eingeschränkt<br />

als Anlage im Untersuchungsausschussbericht abgedruckt werden.<br />

Auf Punkt II. 6. des 1. Teils wird verwiesen (Seite 35).<br />

Der damalige Stand der einzelnen Ermittlungsverfahren, wie sie auch hier unter<br />

Punkt I. dargestellt wurden, wurde durch die Landesregierung entsprechend mitgeteilt.<br />

Wegen des Fehlens neuer Erkenntnisse wird <strong>von</strong> einer weiteren Darstellung<br />

des Regierungsberichts zu diesem Punkt abgesehen.<br />

Ergänzend bleibt anzumerken, dass schon in dem <strong>Bericht</strong> vom 31. Mai 2002 im<br />

Einzelnen detailliert zum „Problem“ der Verfahrensdauer Stellung genommen<br />

wurde (Allgemeine Anlage 1).<br />

III. Zeugenaussagen<br />

1. Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss<br />

Von einer Vernehmung der Steuerbeamten des Landes, gegen die Ermittlungsverfahren<br />

eingeleitet wurden, hat der Untersuchungsausschuss abgesehen, da alle betreffenden<br />

Steuerbeamten dem Untersuchungsausschuss vorab mitgeteilt haben,<br />

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