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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

838<br />

nicht als Betrug eingeschätzt habe“ (vgl. Apr. 22. UA-Sitzung S. 80). Weiter sagte<br />

er auf Nachfrage, ob sich nach der Schilderung der BP für das BKA nicht ein Betrugsverdacht<br />

aufgedrängt habe: „Also, aus meiner Sicht nicht. Und ich bin auch<br />

fast der Überzeugung, auch aus Sicht der Kollegen des BKA nicht. Denn es gibt<br />

ja auch einen Vermerk über diese Sitzung. Und da wurde klar festgehalten, dass<br />

also derzeit keine strafrechtlichen Handlungen bekannt sind. [...] Wenn es so gewesen<br />

ist oder wäre, dann wäre es doch auch dienlich gewesen, wenn das in dem<br />

Vermerk aufgr<strong>und</strong> der Besprechung <strong>von</strong> dem Herrn Kriegeskorte aufgenommen<br />

worden wäre. In diesem Vermerk steht aber nichts, weder <strong>von</strong> Betrug noch <strong>von</strong><br />

sonst irgendwas. Ich kann ja zitieren: ‚Es lagen keine Verdachtsmomente vor‘. So<br />

steht es in dem Vermerk aufgr<strong>und</strong> der Besprechung im Juli. [...] Hier steht in dem<br />

Vermerk vom 16. Juli aufgr<strong>und</strong> der Besprechung vom 15. Juli: Durch UZ – das ist<br />

der Herr Kriegeskorte – wurde ein kurzer Überblick über die Ermittlungen der<br />

spanischen <strong>und</strong> portugiesischen Behörden gegeben. Deutlich wurde darauf hingewiesen,<br />

dass aus Sicht der GFG – das waren wir – derzeit keine Anhaltspunkte für<br />

das Vorliegen einer Straftat gemäß Geldwäsche usw. vorliegen. So. Und da keine<br />

Anhaltspunkte vorlagen, waren auch keine Anhaltspunkte für Betrug da. Sonst<br />

wären ja Anhaltspunkte, hätten ja vorgelegen für Geldwäsche“ (Apr. 22. UA-Sitzung<br />

S. 68, 84 f.).<br />

Damit wird deutlich, dass die <strong>von</strong> AR Seyfried in der Besprechung beim BKA am<br />

28. September 1999 zutreffende Darstellung des nicht unüblichen Finanzierungssystems<br />

Leasing anhand einer „Pyramide [...], wo immer eine Maschine durch zwei<br />

andere gedeckt wird“ (vgl. KHK Kriegeskorte zur Darstellung des AR Seyfried in<br />

der Besprechung am 28. September 1999, Apr. 22. UA-Sitzung S. 18), nicht<br />

zwangsläufig einen Betrugsverdacht bedeuten musste, solange nicht nachweisbar<br />

war, dass einzelne Bohrsysteme nicht existierten (vgl. dazu auch KHK Kriegeskorte,<br />

Apr. 22. UA-Sitzung S. 57; StAM Hörth, Apr. 22. UA-Sitzung S. 102). Dies<br />

machte auch ZOAR Zimmer deutlich, nachdem ihm der Vermerk der BP v.<br />

29. September 1999 über die Besprechung am 28. September 1999 vorgehalten<br />

worden war, in dem es heißt, dass „nachweislich Kreditbetrug (vorliegt), sollten die<br />

Systeme [...] nicht existieren“: „... da ist auch nichts einzuwenden dagegen. Wenn<br />

das so ist <strong>und</strong> man das nachweisen kann, dann, dann ist es halt ein Kreditbetrug“<br />

(vgl. die Aussage des ZOAR Zimmer Apr. 22. UA-Sitzung S. 89). In diesem Sinne<br />

ließ sich auch der Zeuge StAM Hörth ein: „Also es war kein Verdacht, es war eine<br />

Vermutung, bzw. es war <strong>von</strong> unserer Seite [...] nur die mögliche Erklärung für den<br />

beschriebenen Kreislauf der Systeme. Also wenn die Systeme nicht existieren,<br />

dann liegt Kreditbetrug vor. Solange die Systeme existieren <strong>und</strong> er die Systeme im<br />

Kreis bewegt, hatten wir keine Erklärung dafür“ (vgl. Apr. 22. UA-Sitzung S. 102,<br />

103, insbesondere S. 112).<br />

Bestätigt wird diese Sichtweise einer lediglich bei der BP bestehenden Vermutung<br />

auf hypothetischer Basis ferner <strong>von</strong> ZAM Bouzelha, der ebenfalls an den Besprechung<br />

am 15. Juli 1999 <strong>und</strong> 28. September 1999 teilnahm, <strong>und</strong> am 25. Juli<br />

2002 als Zeuge <strong>von</strong> der StA MA vernommen wurde: „Die Darstellung <strong>von</strong> Herrn<br />

Seyfried im Einzelnen kann ich ihnen nicht mehr wiedergeben. Ich weiß, dass er<br />

eine Präsentation auf einem Flip-Chart vornahm, <strong>und</strong> ob er das System nun in Pyramidenform<br />

oder in Ballform dargestellt hat, kann ich ihnen nicht mehr sagen.<br />

Ich weiß jedoch noch, dass Kernaussage war, eine Ebene finanziert die nächste.<br />

Es war ein sog. Schichtaufbau. Es wurde dann auch gefragt, was passiert, wenn<br />

eine Ebene wegbricht? Es war allen Beteiligten klar, dass insoweit dann Betrug<br />

vorläge. Es war dann auch so, dass einer der ausländischen Kollegen sagte, wenn<br />

das Ganze tatsächlich so geschieht, das wäre dann ja wohl Betrug. Ich muss dazu<br />

sagen, die ganze Präsentation beruhte ja auf einem hypothetischen Sachverhalt.<br />

Ich muss dazu ausführen, schon bei der ersten Besprechung stand m. E. die Art<br />

<strong>und</strong> Weise der Finanzierung fest. Wir sprachen damals <strong>von</strong> einer Art Gelddruckmaschine.<br />

Damals war jedoch noch nicht die Rede da<strong>von</strong>, dass die Maschinen<br />

evtl. nicht existierten. Ergebnis dieser Besprechung war, dass letztlich die Existenz<br />

der Maschinen durch die ausländischen Kollegen überprüft werden musste<br />

<strong>und</strong> die Informationen auch weitergegeben werden sollten an die Betriebsprüfer<br />

bezüglich der tatsächlichen Existenz“ (vgl. LO StA MA ,401 Js 22627/01, Bd. 5,<br />

Bl. 1962 ff., 1966).<br />

Für den Fall, dass aus Sicht der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe BKA/<br />

ZKA der Betrugsverdacht der BP auf „gesicherten Erkenntnissen“ beruhte, wäre<br />

zu erwarten gewesen, dass das ZKA dann gem. §§ 5 a I Nr. 4, 12 d FVG (Rechts-

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