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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

796<br />

1.000 Maschinen verleast“, tatsächlich aber „nur 129 Maschinen hergestellt“ worden<br />

seien <strong>und</strong> die Geschäftsführerin Angelika Neumann Unterlagen vernichte.<br />

Das aus Anlass der Selbstanzeige eingeleitete, sodann die weiteren Sachverhalte<br />

umfassende, auch gegen den Steuerberater Josef Wawra erweiterte Steuerstrafverfahren<br />

wurde schließlich am 13. Mai 1996 aus Gründen der örtlichen Zuständigkeit<br />

<strong>von</strong> der StA Mühlhausen an die StA Mannheim abgegeben, die das Verfahren<br />

mit Verfügung vom 5. Juni 1996 übernahm. Das für das Verfahren zuständige<br />

Dezernat war jedoch erst wieder am 1. Juli 1996 besetzt. Zur Arbeitserleichterung<br />

der für das Verfahren zuständigen Dezernentin fertigte OStA Arnold am 21. Mai<br />

1996 nach telefonsicher Rücksprache mit dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndung<br />

beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach einen ausführlichen handschriftlichen<br />

Vermerk über den Sachstand des Ermittlungsverfahrens <strong>und</strong> über weitere Ermittlungsansätze.<br />

Mit Verfügung vom 16. Januar 1997 trennte dann die StA MA das Ermittlungsverfahren<br />

gegen Angelika Neumann ab <strong>und</strong> gab es insoweit aus Gründen der örtlichen<br />

Zuständigkeit an die StA Mühlhausen zurück, die das Verfahren gegen Angelika<br />

Neumann wieder übernahm <strong>und</strong> am 13. März 1997 strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen<br />

zur Abklärung des Verbleibs der in der Selbstanzeige aufgeführten<br />

Bargelder veranlasste. Der bei der StA MA verbliebene Verfahrensteil<br />

gegen Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser, RA Armin Schmalfuß <strong>und</strong> Steuerberater<br />

Josef Wawra wurde letztlich am 24. Juni 1997 abgeschlossen: Die StA MA<br />

stellte das Ermittlungsverfahren gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser<br />

gem. § 170 II StPO ein <strong>und</strong> gab das Verfahren gegen RA Armin Schmalfuß ebenfalls<br />

an die StA Mühlhausen ab; eine Entschließung zum eingetragenen Beschuldigten<br />

Josef Wawra unterblieb versehentlich. Das noch offene Verfahren der StA<br />

Mühlhausen gegen Angelika Neumann wurde schließlich am 10. Januar 2001<br />

gem. § 154 I StPO im Hinblick auf das nach Aufdeckung des Schneeballsystems<br />

eingeleitete Betrugsverfahren der StA MA eingestellt, zuvor im März 1999 zog<br />

aber die StA Mühlhausen im Hinblick auf die nicht <strong>von</strong> der Selbstanzeige umfassten<br />

Sachverhalte eine Einstellung des Verfahrens gem. § 153 a StPO in Erwägung,<br />

die Erfüllbarkeit der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Selbstanzeige wurde<br />

nie in Zweifel gezogen.<br />

Parallel zu den Ermittlungsverfahren bei der StA Mannheim <strong>und</strong> StA Mühlhausen<br />

aus Anlass zunächst der Selbstanzeige war mit Eingang der anonymen Anzeige<br />

am 4. Mai 1996 bei der StA Karlsruhe ein (Vor-)Ermittlungsverfahren betreffend<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser anhängig. Dieses Verfahren wurde am<br />

24. April 1997 gem. § 170 II StPO eingestellt, nachdem eingeholte Testate zur<br />

Existenz der Bohrsysteme den Betrugsverdacht zu entkräften schienen.<br />

Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten <strong>von</strong> Behörden in Thüringen <strong>und</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> wurden die Ermittlungen in Sachen FlowTex anlässlich der Selbstanzeige<br />

<strong>und</strong> anlässlich der anonymen Anzeigen letztlich maßgeblich <strong>von</strong> der BP<br />

beim FA-KA Stadt <strong>und</strong> der Steufa beim FA KA-Durlach unter der strafprozessualen<br />

Verfahrensherrschaft der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften durchgeführt.<br />

Gr<strong>und</strong> dafür waren die Erkenntnisse der Konzern BP in Karlsruhe zum Firmengeflecht<br />

bei der FlowTex-Gruppe angesichts einer bereits <strong>von</strong> 1991 bis 1993<br />

durchgeführten Betriebsprüfung bei Unternehmen des Matthias <strong>und</strong> Manfred<br />

Schmider.<br />

b) Feststellungen zum Problembereich der Treuhandschaft <strong>und</strong> faktischen<br />

Geschäftsführung betreffend die KSK GmbH anlässlich der Selbstanzeige<br />

Bereits kurz nach Eingang der Selbstanzeige in Weimar <strong>und</strong> Erfurt, in der sich Angelika<br />

Neumann als Geschäftsführerin <strong>und</strong> als Anteilseignerin in Treuhandschaft<br />

für Schmider <strong>und</strong> Kleiser bezeichnete, rückte die Frage der Gesellschafter- <strong>und</strong> Geschäftsführerstellung<br />

bei KSK entweder <strong>von</strong> Manfred Schmider <strong>und</strong> Klaus Kleiser<br />

oder aber Angelika Neumann ins Zentrum der weiteren steuerlichen <strong>und</strong> strafrechtlichen<br />

Ermittlungen (vgl. insofern den Vermerk der BP KA-Stadt v. 30. April 2006<br />

über eine Besprechung mit der Steufa in LO JM 410 E-27/00 Bd. X), obwohl sich<br />

insoweit die Angaben der Angelika Neumann in der Selbstanzeige mit den Erkenntnissen<br />

der abgeschlossenen 1. BP <strong>und</strong> der damaligen steuerlichen Behandlung der<br />

aufgedeckten Scheingeschäfte aus den Jahren 1988 bis 1992 zwischen Manfred <strong>und</strong><br />

Matthias Schmider deckten. Schließlich war die OFD KA 1994 noch vom Vorlie-

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