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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

606<br />

Aus der Stellungnahme <strong>von</strong> Herrn Wirtschaftsminister Dr. Döring sowohl in der<br />

Presse als auch vor dem Ausschuss <strong>und</strong> anhand vorgef<strong>und</strong>ener Notizen in den Akten<br />

ergab sich, dass dieser Brief <strong>von</strong> Frau Bettina Morlok wohl in der Osterzeit 2004 an<br />

Herrn Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring geschrieben worden sein muss.<br />

Herr Dr. Döring erklärte im Rahmen einer öffentlichen Plenardebatte anlässlich<br />

der 68. Plenarsitzung am 5. Mai 2004, dass seinem Ministerium auf telefonische<br />

Anfrage vom Büro Haider mitgeteilt wurde, dass sie diesen Brief nicht finden<br />

könnten. Herr Dr. Döring erklärte in dieser Plenardebatte explizit:<br />

„Deswegen sage ich: Nach unserem Kenntnisstand, nach bestem Wissen <strong>und</strong><br />

Gewissen gibt es diesen Brief an Haider nicht. Wenn ihn einer hat, der damit<br />

ständig gegen mich operiert <strong>und</strong> mich in irgendeine Nähe schiebt, dann muss<br />

er ihn herzeigen! Der muss ihn herzeigen!“<br />

Im Rahmen seiner Zeugenaussage vor dem Ausschuss am 12. Mai 2004 äußerte<br />

sich Herr Dr. Döring entsprechend.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieses so vorgef<strong>und</strong>enen Sachverhalts hat der Untersuchungsausschuss<br />

Frau Bettina Morlok für Montag, 21. Juni 2004, erneut als Zeugin geladen, damit<br />

sie zu diesem Komplex eine klärende Einlassung abgeben könne.<br />

Frau Morlok äußerte sich in dieser zweiten Zeugenbefragung nicht mehr persönlich,<br />

sondern ließ sich durch ihren Zeugenbeistand, Herrn Rechtsanwalt Keller,<br />

dahin gehend ein, dass sie zu diesem Komplex keinerlei Angaben mehr mache, da<br />

nunmehr gegen sie auch wegen Vorteilsgewährung bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe ermittelt werde. Zur Richtigstellung der aus seiner Sicht damals<br />

falschen Erinnerung <strong>von</strong> Frau Morlok zum so genannten „Haider-Brief“ verwies<br />

der Zeugenbeistand <strong>von</strong> Frau Morlok, Herr Rechtsanwalt Keller, auf seine schriftlichen<br />

Ausführungen, die er namens <strong>und</strong> in Vollmacht seiner Mandantin zur Vorbereitung<br />

auf die heutige Ladung gemacht habe.<br />

Mit Schreiben vom 18. Juni 2004 an den Untersuchungsausschuss führte der Zeugenbeistand,<br />

Herr Rechtsanwalt Keller, für Frau Morlok u. a. aus:<br />

„... Die Durchführung des Vernehmungstermins ist auch nicht deswegen erforderlich,<br />

weil nochmals Fragen zu dem Inhalt der letzten Vernehmung <strong>von</strong> Frau<br />

Morlok am 24. März 2004 klärungsbedürftig wären. Hier ist zwar zu einem<br />

Detail eine Richtigstellung der damaligen Aussage erforderlich. Dafür bedarf<br />

es jedoch nicht der Durchführung eines neuen Vernehmungstermins. Vielmehr<br />

kann die entsprechende Klarstellung auch schriftlich erfolgen.<br />

Die Rede ist <strong>von</strong> der Aussage <strong>von</strong> Frau Morlok, es existiere ein Brief <strong>von</strong><br />

Herrn Dr. Walter Döring an den österreichischen FPÖ-Politiker Jörg Haider.<br />

Namens <strong>und</strong> im Auftrag <strong>von</strong> Frau Morlok erkläre ich hierzu Folgendes:<br />

Frau Morlok hat diese Erklärung vor dem Untersuchungsausschuss abgegeben,<br />

weil sie zum Zeitpunkt der Vernehmung überzeugt war, ein solcher Brief<br />

existiere <strong>und</strong> liege der Sonderkommission „FlowTex“ bei der Landespolizeidirektion<br />

Karlsruhe vor. Im Nachhinein sind Frau Morlok hieran jedoch Zweifel<br />

gekommen <strong>und</strong> sie hat versucht, den Vorgang anhand der bei ihr vorhandenen<br />

Unterlagen sowie aus dem Gedächtnis nochmals zu rekonstruieren. Insbesondere<br />

durch die Lektüre der Ermittlungsakten ist ihr dann klar geworden,<br />

dass sie sich hier während der Vernehmung falsch erinnert haben muss. In dem<br />

fraglichen Zeitraum 1997 war Herr Haider noch nicht Landeshauptmann <strong>von</strong><br />

Kärnten. Dies war vielmehr ein Herr Zernatto <strong>von</strong> der österreichischen Volkspartei<br />

(ÖVP). Es ist daher nicht denkbar, dass ein entsprechendes Schreiben<br />

des Herrn Dr. Döring an Herrn Haider existiert. Eine entsprechende Nachfrage<br />

des Unterzeichners bei der Landespolizeidirektion hat ergeben, dass ein<br />

entsprechendes Schreiben auch dort nicht vorliegt. Für Frau Morlok steht also<br />

heute fest, dass sie sich während ihrer Vernehmung am 24. März 2004 schlicht<br />

geirrt hat <strong>und</strong> dass der Brief, an den sie sich damals zu erinnern glaubte, in<br />

Wahrheit nicht existiert. Insoweit sind die damaligen Angaben meiner Mandantin<br />

also zu korrigieren. ...“<br />

In den bei „FlowWaste“ durch den Insolvenzverwalter sichergestellten <strong>und</strong> an die<br />

Soko „FlowTex“ übergebenen Unterlagen befindet sich noch mit Datum vom

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