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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

290<br />

zwei Systeme, die gefehlt haben. Auf den Vorhalt, dass in dem roten Bogen im<br />

Anschluss an den BP-<strong>Bericht</strong> unter Nr. 4 – II. Objektiver Tatbestand stehe, dass<br />

im Gegensatz zum früheren Verfahren kein Hinweis auf eventuelle andere<br />

Straftaten vorhanden sei <strong>und</strong> die anschließende Frage, ob bei ihr die Möglichkeit<br />

anderer Straftaten bei den Gesprächen mit Herrn Dr. Klee keine Rolle gespielt habe,<br />

antwortete die Zeugin, also 1998, nein. Der Kreditbetrug, das sei 1993, 1994<br />

gewesen.<br />

13. Dr. Robert-Dieter Klee<br />

Oberstaatsanwalt a. D. Dr. Klee, früher Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, gab an, er sei irgendwann im Jahr 1998 <strong>von</strong> der Straf- <strong>und</strong><br />

Bußgeldsachenstelle des Finanzamts Karlsruhe-Durlach über den Sachverhalt informiert<br />

worden, wie er in dem Abschlussbericht <strong>und</strong> in dem <strong>von</strong> ihm gestellten<br />

Strafbefehlsantrag enthalten sei. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschuldigte noch<br />

nicht vernommen gewesen, weswegen das Verfahren bei der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle<br />

verblieben sei. Nach der Vernehmung, in der der Beschuldigte Angaben<br />

gemacht habe, sei der Vorgang an ihn abgegeben worden.<br />

Auf Vorhalt der im Strafbefehl enthaltenen Tatvorwürfe <strong>und</strong> der daran anschließenden<br />

Frage, warum das Strafbefehlsverfahren bei jemandem, der so fortgesetzt<br />

gehandelt habe <strong>und</strong> <strong>von</strong> dem er gewusst habe, dass er auch in früheren<br />

Zeiten sich nicht gesetzestreu verhalten habe, gewählt worden sei, erklärte der<br />

Zeuge, dass er seines Erachtens <strong>von</strong> dem alten Verfahren nichts mehr gewusst habe.<br />

Er sei mit der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle der Auffassung gewesen, dass<br />

diese Bestrafung mit einer Höchststrafe das angemessene Maß sei. Wenn er sich<br />

richtig entsinne, sei es ein unvorbestrafter Täter gewesen <strong>und</strong> da wäre in einer<br />

Hauptverhandlung nicht mehr herausgekommen, sondern weniger. Auf den Einwand,<br />

dass manchmal natürlich auch eine Hauptverhandlung durchgeführt werde,<br />

um in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass solche Straftaten keine Kavaliersdelikte<br />

seien <strong>und</strong> dass es absolut unüblich sei bei dem Umfang, auch bei der<br />

beantragten Strafe, r<strong>und</strong> 2,5 Millionen, dies im Strafbefehlsverfahren abzuwickeln,<br />

führte der Zeuge aus, im Strafbefehlsverfahren kriege man die höchsten<br />

Geldstrafen, die niemals in einer Hauptverhandlung zu bekommen seien. Dies sei<br />

eine alte Tatsache, Erfahrung. Wenn er die Höchststrafe beantrage, dann reiche<br />

das seines Erachtens aus. 720 Tagessätze sei die höchste Strafe, die er in einem<br />

Strafbefehl verhängen könne. Auf den Einwand, dass, wenn er sonst zu einer Freiheitsstrafe<br />

<strong>von</strong> drei Jahren komme, die 720 Tagessätze im Strafbefehlsverfahren<br />

keine angemessene Strafe seien, erwiderte der Zeuge, man müsse natürlich auch<br />

die damaligen Umstände sehen. Die Steuerverwaltung habe ihm gesagt, der Beschuldigte<br />

sei kooperativ, er habe gezahlt.<br />

Auf die weitere Frage, ob in einer Hauptverhandlung nach seiner Meinung eine<br />

zweijährige Freiheitsstrafe wahrscheinlich herausgekommen wäre, antwortete der<br />

Zeuge, niemals, da wäre nicht mal eine einjährige Freiheitsstrafe herausgekommen.<br />

Das sei einfach die Erfahrung, dass auf dem Gebiet keine hohen Freiheitsstrafen<br />

zu erzielen seien, sondern dass man versuchen müsse, über die Geldstrafe<br />

das zu machen; <strong>und</strong> da könne man am besten arbeiten, wenn man das im Strafbefehlsverfahren<br />

mache.<br />

Auf die weitere Frage, ob das so ein Interessenkonflikt gewesen sei, in dem man<br />

gesagt habe: „Das bringt ja dem Staat zweieinhalb Millionen, <strong>und</strong> ihm bringt’s<br />

dafür, dass er nicht in einer öffentlichen Klage am Pranger steht“?, sagte der<br />

Zeuge, das sei eigentlich nie das Gespräch gewesen, dies mit der Prangerwirkung,<br />

soweit er sich erinnern könne. Es sei vom Taktischen her so gewesen: Es komme<br />

mehr raus als in einer Hauptverhandlung. Der Zeuge bestätigte, dass es nicht darum<br />

gegangen sei zu sagen: „Was bringt dem Staat am meisten?“, sondern: „Was<br />

tut hier am meisten weh?“.<br />

Auf die Frage, ob er irgendwie so eine Daumenregel habe, eine Million ein Jahr,<br />

dies habe er mal gehört, antwortete der Zeuge, er kenne dieses Raster nicht, man<br />

müsse doch den Einzelfall sehen. Ein Raster, nach dem eine Million ein Jahr betrage,<br />

das wäre schön für manche, aber das gebe es nicht.<br />

Auf die Frage, ob das Amtsgericht <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, welches über den Erlass des<br />

Strafbefehls entschieden habe, über die Einstellung des früheren Verfahrens ge-

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