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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

232<br />

B. Kenntnis der Justizbehörden <strong>von</strong> der Selbstanzeige <strong>von</strong> Frau Neumann<br />

vom 5. Februar 1996, der telefonischen Anzeige beim Finanzamt Weimar<br />

vom 25. April 1996, der anonymen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe vom 4. Mai 1996 <strong>und</strong> der Anzeige des Amtsrat Krumes<br />

bei der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach vom<br />

2. Juli 1996.<br />

I. Beigezogene Akten<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim 609 Js 145/96 <strong>und</strong> 401 Js 22627/01<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe 52 Js 13493/96,<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – 93 Js 129/95,<br />

– Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe MA 4/00 <strong>und</strong> Js 15/01<br />

– Akten des Justizministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 410 E 27/00<br />

Auf das Verzeichnis der beigezogenen Akten (Allgemeine Anlage 2) wird verwiesen.<br />

Aus diesen beigezogenen Akten ergibt sich Folgendes:<br />

1. Selbstanzeige <strong>von</strong> Frau Neumann vom 5. Februar 1996<br />

a) Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

Das aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige <strong>von</strong> Frau Neumann zunächst bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen geführte Ermittlungsverfahren gegen Manfred Schmider<br />

u. a. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung – 360 Js 46452/96 – wurde mit<br />

Verfügung vom 13. Mai 1996 an die Staatsanwaltschaft Mannheim – Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

für Wirtschaftsstrafsachen – abgegeben <strong>und</strong> ging dort am<br />

15. Mai 1996 ein. Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim erhielt zunächst der Vertreter<br />

des zuständigen Abteilungsleiters, Oberstaatsanwalt Arnold, <strong>von</strong> der Selbstanzeige<br />

Kenntnis. Oberstaatsanwalt Arnold fertigte am 21. Mai 1996 zu dem eingegangenen<br />

Ermittlungsverfahren einen handschriftlichen Vermerk, in dem er unter<br />

anderem die Selbstanzeige <strong>von</strong> Frau Neumann vom 5. Februar 1996 erwähnte.<br />

Er teilte das Ermittlungsverfahren dem vakanten Dezernat 609 zu. Vertreterin dieses<br />

Dezernats war zum damaligen Zeitpunkt Staatsanwältin Smid, die am 5. Juni<br />

1996 die Übernahme des Verfahrens verfügte <strong>und</strong> als Beschuldigte Angelika<br />

Neumann, Dr. Klaus Kleiser, Manfred Schmider, Armin S. <strong>und</strong> Joseph Wawra<br />

eintrug. Das Verfahren erhielt das Aktenzeichen 609 Js 145/96. Staatsanwältin<br />

Smid teilte dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes<br />

Karlsruhe-Durlach, Schmidt, mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit, dass das Ermittlungsverfahren<br />

der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen Manfred Schmider<br />

u. a. <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim übernommen worden sei <strong>und</strong> im Dezernat<br />

609, das voraussichtlich bis zum 1. Juli 1996 wieder besetzt werde, geführt<br />

werde. Die Selbstanzeige <strong>von</strong> Angelika Neumann war Aktenbestandteil, sodass<br />

Staatsanwältin Smid <strong>und</strong> ab 1. Juli 1996 die zuständige Dezernentin, Richterin am<br />

Landgericht Krenz, damals Staatsanwältin, die Möglichkeit der Kenntnisnahme<br />

hatten.<br />

Die zuständige Dezernentin, Richterin am Landgericht Krenz, damals Staatsanwältin,<br />

berichtete das Ermittlungsverfahren 609 Js 145/96 am 15. Mai 1997<br />

gemäß § 12 Abs. 2 des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften – OrgStA –<br />

(Allgemeine Anlage 5) dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe, weil das Verfahren<br />

zu diesem Zeitpunkt länger als zwölf Monate anhängig war. Weder in dem Erstbericht<br />

noch in dem <strong>Bericht</strong> zur Einstellung des Verfahrens wurde erwähnt, dass<br />

das Steuerstrafverfahren auf der Selbstanzeige der Frau Neumann beruhte.<br />

b) Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim<br />

In dem bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – geführten<br />

Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt S. – 93 Js 129/95 – (vgl. A. I. 5) teilte

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