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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Wie diese 10.000 DM bei der Firma Hunzinger PR GmbH verbucht wurden (ertragswirksam<br />

als abzugsfähige oder nicht abzugsfähige Parteispende), konnte<br />

durch den Untersuchungsausschuss nicht aufgeklärt werden, dies war im Ergebnis<br />

auch nicht der eigentliche Untersuchungsgegenstand des Ausschusses. Fest steht<br />

aber, dass das Konto des bezogenen Kreditinstituts des Schecks ein Geschäftskonto<br />

der Firma Hunzinger PR GmbH ist. Die Frage, wer letztendlich 10.000 DM<br />

gespendet hat, sofern überhaupt eine Spende vorliegt, ist deshalb <strong>von</strong> Bedeutung,<br />

weil spätestens ab 1996 Zuwendungen <strong>von</strong> juristischen Personen an Parteien, also<br />

zum Beispiel der Hunzinger PR GmbH an die FDP, steuerlich vom Spender nicht<br />

mehr geltend gemacht werden durften <strong>und</strong> somit den Gewinn der Hunzinger PR<br />

GmbH nicht mindern konnten.<br />

Zwar hatte als Erster der ermittelnde Polizeibeamte Herr KHK Uhl vor dem Ausschuss<br />

am 21. Juni 2004 als Zeuge die Möglichkeit, diesen Sachverhalt aus seinen<br />

Erkenntnissen im Rahmen der Ermittlungen darzustellen. Seine Einlassungen beschränken<br />

sich jedoch dahin gehend, dass er schilderte, wie der Sachverhalt festgestellt<br />

wurde <strong>und</strong> was an entsprechenden Unterlagen sichergestellt werden konnte.<br />

Eine konkrete Würdigung der Ermittlungen war dem Zeugen zur damaligen<br />

Zeit aufgr<strong>und</strong> des Ermittlungsstandes nicht möglich. Im Rahmen dieser Vernehmung<br />

des Zeugen wurde erstmalig im Ausschuss festgestellt, dass es sich bei diesem<br />

Scheck um einen Scheck handelt, der an die Privatadresse <strong>von</strong> Herrn<br />

Dr. Döring gesandt wurde, dass die Spendenquittung zugunsten der „natürlichen<br />

Person“ Herrn Dr. Walter Döring am 20. Dezember 1999 ausgestellt wurde. Das<br />

Begleitschreiben <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring an den damaligen Kreiskassierer, Herrn<br />

Franke, war dem Ausschuss zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Frage,<br />

ob der Komplex „Scheck Hunzinger PR GmbH an Döring“ <strong>und</strong> dessen Weiterreichung<br />

irgendeinen Zusammenhang mit „FlowTex“ haben könnten, beantwortete<br />

der Zeuge, Herr KHK Uhl, am 21. Juni 2004 mit den Worten:<br />

„Kann ich beim augenblicklichen Stand der Ermittlungen nicht feststellen.“<br />

Als nächster hatte Herr Hunzinger am 29. September 2004 im Rahmen seiner<br />

zweiten Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss die Gelegenheit, seine<br />

Sicht der Dinge zu diesem Komplex zu schildern. Auf Frage, da der Zusammenhang<br />

bisher nicht geklärt sei: Scheck über 10.000 DM im Dezember 1999 <strong>und</strong><br />

dem Hinweis, dass bisher jedenfalls auch die Justiz noch keine schlüssige Erklärung<br />

habe, ob <strong>und</strong> wenn ja, in welchem Zusammenhang er mit der „infas“-<br />

Umfrage zur Wirtschaftspolitik <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> stehe, entgegnete der<br />

Zeuge, Herr Hunzinger:<br />

„Er hat keinen Zusammenhang. Ganz normale Parteispende.“<br />

Herr Hunzinger sagte dann anschließend, dass es sich hier aus seiner Sicht um<br />

eine ganz normale Parteispende gehandelt habe, da die Firma HPR <strong>und</strong> auch Hunzinger<br />

AG regelmäßig Parteispenden in der damaligen Zeit gemacht haben.<br />

Schließlich weist er darauf hin, dass es zu dieser Spende auch einen Begleitbrief<br />

gebe. Auf Nachfrage, ob er diesen dem Ausschuss zur Verfügung stellen könnte,<br />

da er bisher nicht in den Akten ist, entgegnete Herr Hunzinger:<br />

„Ich habe den in Erinnerung. Wir haben immer die gleichen Briefe geschrieben:<br />

„Viel Glück“, „Ihr gutes Werk“, <strong>und</strong> was man halt so schreibt.“<br />

Im Nachgang dazu beschrieb Herr Hunzinger es als eine Nebensächlichkeit, dass<br />

dieser Brief nicht auffindbar sei, weist jedoch darauf hin, dass er mit seiner Steuerberaterin<br />

darüber gesprochen habe, ob man in diese Sache irgendetwas hineindichten<br />

könne, was dieser Sache nicht gerecht würde. Darauf habe sie entgegnet:<br />

„Herr Hunzinger, das ist ausgeschlossen.“<br />

Auf weitere Nachfrage, dass er ja in dem konkreten Fall an Herrn Dr. Döring gespendet<br />

habe <strong>und</strong> nicht der FDP, entgegnete der Zeuge:<br />

„Ich habe mich so dezidiert mit der Sache nicht befasst, aber es ist eindeutig<br />

so, dass diese Spende über 10.000 DM eine Parteispende an die FDP war <strong>und</strong><br />

darüber gab es keinen Zweifel.“<br />

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