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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

96<br />

waltschaft der Fall Schmider eine Rolle gespielt habe, sagte der Zeuge, nein, das<br />

habe überhaupt keine Rolle gespielt.<br />

Über den Sachverhalt Schmider habe er erst nach seiner Pensionierung aus der<br />

Presse die Kenntnisse entnommen. Während seiner aktiven Dienstzeit, die am<br />

28. Februar 1999 geendet habe, sei der Fall Schmider nie ein Thema gewesen,<br />

weder im Gespräch mit Vorgesetzten noch im Gespräch mit Mitarbeitern.<br />

2.5. Wolf Eise<br />

Erster Kriminalhauptkommissar Eise, Leiter des Teilsachgebiets II A 2, Organisation,<br />

Personal des Polizeipräsidiums Karlsruhe, gab an, dass er nur am Rande mit<br />

der Sache Petzold befasst gewesen sei. Als Kernaussage wollte er herausstellen,<br />

dass aus Sicht der Leitung der Kriminalpolizei die Sache Petzold mit der Angelegenheit<br />

Millionenraub wirklich nur am Rande etwas zu tun gehabt habe.<br />

Nach seiner Kenntnis habe es Beschwerden der Staatsanwaltschaft gegeben in<br />

zwei Punkten. Zum einen die Akteneinsicht an eine Versicherung, wo sich im<br />

Nachhinein herausgestellt habe, dass diese Akteneinsicht <strong>von</strong> Staatsanwalt Klaiber<br />

genehmigt gewesen sei. Zum anderen sei es darum gegangen, dass eine Vernehmungsniederschrift<br />

dem Anwalt des einen Beschuldigten vorgelegt worden<br />

war, aus vernehmungstaktischen Gründen lies man ihm diese Sache quer lesen,<br />

aber nicht im Detail. Beide Vorwürfe seien aus Sicht der Leitung der Kriminalpolizei<br />

damals ausgeräumt gewesen. Auf Frage, in welchem Kreise man über die<br />

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Petzold gesprochen habe, sagte der<br />

Zeuge, es sei der Leitungskreis der Kriminalpolizei gewesen, der Leiter der Kriminalpolizei<br />

<strong>und</strong> die zuständigen Inspektionsleiter. Da sei man übereinstimmend<br />

der Meinung gewesen, dass an dem Verhalten des Herrn Petzold nichts auszusetzen<br />

gewesen sei in diesem Zusammenhang.<br />

Der Zeuge führte weiter aus, dass der Vorgang dann wieder aufgegriffen worden<br />

sei im Zusammenhang mit dem Wunsch des Herrn Petzold, den er gegenüber dem<br />

Leiter der Kriminalpolizei geäußert habe, <strong>von</strong> seinem Amt entb<strong>und</strong>en zu werden.<br />

Auf Frage, ob in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft<br />

gegen Petzold im Verfahren gegen Schmider eingegangen wurde,<br />

sagte der Zeuge, das sei ihm nicht bekannt. Auf weitere Frage, ob in diesem Zusammenhang<br />

über die Einstellung des Verfahrens gesprochen worden sei in seiner<br />

Anwesenheit, gab der Zeuge an, in seiner Anwesenheit mit Sicherheit nicht.<br />

2.6. Wolfgang Krauth<br />

Der Zeuge Krauth, Leiter der Abteilung Polizeiliche Aufgaben bei der Landespolizeidirektion<br />

in Karlsruhe, gab an, dass die Landespolizeidirektion über den<br />

Raubüberfall im Jahre 1986 über eine so genannte „Wichtige Ereignismeldung“<br />

informiert wurde. Die Landespolizeidirektion selbst habe in der Sachbearbeitung<br />

nicht mitgewirkt. Weitere Erkenntnisse habe er erlangt 1995, als der Verdacht bestanden<br />

habe, dass Schmider bei diesem Raubüberfall mitgewirkt habe, <strong>und</strong> dass<br />

gegen ihn Haftbefehl bestehe.<br />

Er habe die Inhalte dieses Verfahrens nicht sehr intensiv verfolgt. Es sei ihm aber<br />

berichtet worden, dass der Tatverdacht so sei, dass man möglicherweise mit einer<br />

Anklage rechnen könne. Es sei dann überrascht gewesen, als das Verfahren <strong>von</strong> der<br />

Staatsanwaltschaft eingestellt worden sei. Er habe sich dann nochmals um den<br />

Sachverhalt gekümmert, man habe auch beim Polizeipräsidium Unverständnis darüber<br />

geäußert. Das habe man bei der Landespolizeidirektion zur Kenntnis genommen<br />

<strong>und</strong> damit sei der Fall dann auch, was die Ermittlungen anbelangte, abgeschlossen<br />

gewesen. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, dass er keine weiteren Aktivitäten<br />

entwickelt habe, es sei auf ihn in keiner Weise eingewirkt worden, diese Ermittlungen<br />

in eine andere Richtung zu bringen oder auf diese Ermittlungen Einfluss<br />

zu nehmen. Es habe sich <strong>von</strong> außerhalb um dieses Verfahren niemand gekümmert<br />

<strong>und</strong> es habe auch niemand versucht, irgendeinen Einfluss auszuüben. Um Details<br />

der Einstellungsverfügung habe er sich damals nicht weiter gekümmert.<br />

Vom Polizeipräsidium Karlsruhe sei er dann zunächst informell unterrichtet worden,<br />

dass es mit Herrn Petzold ein Führungsproblem gebe. Er sei darüber infor-

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