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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

den Steuerpflichtigen bestimmten Teil sogar als Hinweis für spätere Prüfungen<br />

aufgeführt: „Die Bfa ist i. V. m. der Konzern Bp der FlowTex Gruppe zu prüfen.<br />

Folgende Punkte können als Schwerpunkte angesehen werden: 1. Herstellung der<br />

Systeme – Anzahl u. Erlösverbuchung – 2. Kosten Vertriebsrecht 3. Subventionszahlungen<br />

an Powerdrill-Gruppe 4. Verträge allgemein 5. Geldabflüsse 1994/95<br />

entsprechend Selbstanzeige 6. Geldabfluss an TexColor-Gruppe“.<br />

Eine ganz ähnliche spiegelbildliche Art der kritischen Würdigung ist dem <strong>Bericht</strong><br />

der BP vom 29. Dezember 1997 über die Außenprüfung der Firma FlowTex<br />

Technologie Import GmbH für die geprüften Jahre 1990 bis 1993 zu entnehmen<br />

(vgl. LO L1-021). Direkt zu Beginn des <strong>Bericht</strong>s wird auf die teils mangelhafte<br />

Buchführung der Bfa hingewiesen: „Die Geldüberstellungen der Bfa an KSK<br />

GmbH erfolgen nur pauschal <strong>und</strong> selten in direkt zuordenbaren Beträgen. So war<br />

eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zur Lieferantenrechnung nur schwer<br />

möglich. So musste die im Jahresabschluss vorgenommene Kontenabstimmung<br />

zwischen der Bfa <strong>und</strong> KSK GmbH durch die Bp hingenommen werden, eine konkrete<br />

Überprüfung war nicht möglich. [...] Nach Einschätzung der Bp lag das Problem<br />

an der gegenseitigen Rechnungsstellung sowie an der durch die Geschäftsleitung<br />

praktizierten Zahlungsmodalität mit Pauschalbeträgen. [...] Ein weiteres<br />

Problem stellte sich in erheblich verspäteter Rechnungsstellung. Teilweise erfolgten<br />

Abrechnungen zwischen der Bfa <strong>und</strong> Firma KSK GmbH sowie den Franchisetöchtern<br />

erst zum Zeitpunkt der Jahresabschlussarbeiten“ (vgl. BP-<strong>Bericht</strong> S. 4).<br />

Ein Indiz für die wirtschaftliche Dominanz <strong>von</strong> FlowTex <strong>und</strong> enge Verflechtung<br />

mit der KSK GmbH wurde auch in folgender Passage deutlich: „Es wurde eine<br />

Standortübersicht für alle Bohrsysteme des Pz zum Zeitpunkt ‚Juli 1996‘ angefordert.<br />

[...] Aus der Standortübersicht <strong>und</strong> den vorgelegten Mietverträgen ergab<br />

sich, dass ca. 300 Systeme an Firmen mit Sitz im europäischen Ausland ab 1994<br />

vermietet waren. Die Auslandsvermietung erfolgte erst nach dem Pz, zuvor standen<br />

die Bohrsysteme als ‚Poolsysteme‘ den Franchisepartnern zur Verfügung. Für<br />

die Stillstandzeit übernahm die Herstellerfirma KSK GmbH den Mietausfall“<br />

(vgl. BP-<strong>Bericht</strong> S. 5). Ferner wurde in dem <strong>Bericht</strong> kurz auf die ungewisse Nutzung<br />

der Systeme eingegangen: „Die Verwendung – Weitervermietung der Bohrsysteme<br />

konnte für den Pz nicht vollständig nachvollzogen werden“ (vgl. BP-<strong>Bericht</strong><br />

S. 5).<br />

Auch in den <strong>Bericht</strong>en der BP zur FlowTex Leitungsbau GmbH Zwickau v.<br />

5. September 1997 (vgl. LO L1-024) <strong>und</strong> zur Schmider/Kleiser GbR v. 1. Dezember<br />

1997 (vgl. LO Steufa Freiburg Anlagenordner II) wird die zentrale (wirtschaftliche)<br />

Bedeutung <strong>von</strong> Schmider <strong>und</strong> Kleiser bzw. der FTI in dem Unternehmensgeflecht<br />

hervorgehoben <strong>und</strong> werden Unregelmäßigkeiten in den jeweiligen<br />

Buchführungen festgehalten. So wird in den <strong>Bericht</strong>en etwa auf in den Bilanzen<br />

erfasste Bohrsysteme hingewiesen, die sich im Prüfungszeitraum nicht mehr<br />

im Anlagevermögen der <strong>Bericht</strong>sfirma befanden, zugleich aber bei einem anderen<br />

Unternehmen der Gruppe bilanziert, also doppelt erfasst waren. So heißt es etwa<br />

in dem <strong>Bericht</strong> zur FlowTex Leitungsbau GmbH Zwickau v. 5. September 1997,<br />

Bl. 5, zu „Bohrsystem D 12 (KA-J 3027)“: Dieses Bohrsystem ging per Rechnung<br />

des Herstellers KSK (...) vom 20. August 1991 zu. [...] Das System wurde <strong>von</strong> der<br />

Bfa im November 1992 zurückgegeben. Die Bfa erhielt als Ersatz das LKW-System<br />

D 49 FG WDB65211715703047 KA-AE 3593. Dieses System ist selbst bei<br />

der Firma FlowTex Technologie Import GmbH (...) als Leasingsystem <strong>von</strong> einer<br />

Leasinggesellschaft angeleast.“<br />

Der Vorwurf einer Verheimlichung kritischer Gesichtspunkte, insbesondere<br />

solcher, die für eine enge Verflechtung der KSK mit FTI sprachen, kann gegenüber<br />

der BP demnach nicht erhoben werden. Allerdings ist dem BP-<strong>Bericht</strong> der Fa. KSK<br />

nicht zu entnehmen, dass nach Unterlagen aus der Buchhaltung <strong>und</strong> entsprechenden<br />

Listungen über Systeme in Einzelfällen im Prüfungszeitraum (LKW-)Bohrsysteme<br />

schon vor deren Fertigstellung <strong>von</strong> KSK an Dritte verkauft <strong>und</strong> etwa ausweislich<br />

eines Mietscheins angeblich bereits ausgeliefert worden waren (vgl. etwa den Vermerk<br />

„Verkauf-Systemzuordnung“ v. 5. Juni 1996 des AR Seyfried mit den dazugehörenden<br />

Anlagen in LO Steufa Freiburg, Anlagenordner II); es heißt im BP-<strong>Bericht</strong><br />

der Fa. KSK unter der Rubrik „Beanstandungen der BP“ lediglich ganz allgemein:<br />

„Zuordnung der Systemverkäufe i. V. m. Systemfertigung“. Eine Notwendigkeit<br />

zur Aufnahme dieser Feststellungen etwa in den Betriebsprüfungsbericht der<br />

KSK GmbH hätte aber angenommen werden können: Entweder in Form ertragsmindernder<br />

Ausbuchung der Forderung auf Gegenleistung des zur Lieferung ver-<br />

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