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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser. Ablichtungen aus der Akte 52 Js<br />

13493/96 wurden mit <strong>Bericht</strong> der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 23. Januar<br />

2001 vorgelegt.<br />

4. Anzeige des Amtsrats Krumes bei der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes<br />

Karlsruhe-Durlach vom 2. <strong>und</strong> 3. Juli 1996<br />

Aus den Akten ergibt sich, dass die Angaben des Amtsrats Krumes, die dieser am<br />

2. <strong>und</strong> 3. Juli 1996 gegenüber Beamten der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach gemacht hat, den Justizbehörden erst ab dem 2. August 2001<br />

bekannt geworden sind.<br />

Der Leitende Regierungsdirektor bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe Anselm<br />

Schmidt informierte am 2. August 2001 die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

über die Angaben des Finanzbeamten Krumes vom 2. <strong>und</strong> 3. Juli 1996. Er teilte<br />

mit, dass zwei <strong>von</strong> ihm beauftragte Mitarbeiter bei der Überprüfung der Aktenlage<br />

im Rahmen der Beantwortung eines Antrags der Fraktion der SPD in den Akten<br />

der Steuerfahndungsstelle des Finanzamte Karlsruhe-Durlach zwei Aktenvermerke<br />

vom 2. <strong>und</strong> 3. Juli 1996 gef<strong>und</strong>en haben, aus denen sich die Angaben des Amtsrats<br />

Krumes ergeben. Der als Sachbearbeiter beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach beschäftigte<br />

Amtsrat Krumes habe der Steuerfahndungsstelle desselben Amtes mitgeteilt,<br />

dass ihm ein Bekannter, der zwischenzeitlich bei der Firma FlowTex ausgeschieden<br />

sei <strong>und</strong> dessen Namen er nicht preisgeben wolle, erzählt habe, dass<br />

nicht existierende Bohrsysteme verkauft <strong>und</strong> zurückgeleast worden seien. Sein Bekannter<br />

habe des Weiteren geäußert, dass Manfred Schmider die Betriebsprüfer „in<br />

der Hand habe“. Er habe einem der Betriebsprüfer einen sechswöchigen Urlaub in<br />

der Karibik finanziert.<br />

Über die Angaben des Finanzbeamten Krumes haben zwei Steuerfahnder des Finanzamtes<br />

Karlsruhe-Durlach zwei Aktenvermerke gefertigt. Auf diesen seien<br />

zwei Sichtvermerke des Sachgebietsleiters der Steuerfahndungsstelle angebracht.<br />

Leitender Regierungsdirektor Anselm Schmidt gab gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe zudem an, dass er die beiden Steuerfahnder sowie deren<br />

Sachgebietsleiter zu den Aktenvermerken befragt habe. Diese haben mitgeteilt,<br />

dass die Aktenvermerke ohne weitere Veranlassung zu den Akten genommen<br />

worden seien, weil sich die Angaben des Amtsrats Krumes mit dem Inhalt der<br />

anonymen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 4. Mai 1996 im<br />

Wesentlichen gedeckt hätten <strong>und</strong> im Übrigen nicht spezifiziert genug gewesen<br />

seien. Hinsichtlich des Bestechungsvorwurfs habe man eigene Nachforschungen<br />

angestellt <strong>und</strong> im Kollegenkreis herumgehört, ob unter den Betriebsprüfern jemand<br />

einen Karibik-Urlaub gemacht habe. Dies sei aber niemandem geläufig gewesen.<br />

Leitender Regierungsdirektor Schmidt betonte gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft,<br />

dass nach seinem derzeitigen Kenntnisstand die Justizbehörden<br />

<strong>von</strong> diesen Vermerken weder schriftlich noch mündlich informiert worden<br />

seien. Sie seien auch nicht Gegenstand der am 10. April 1997 mit Oberstaatsanwalt<br />

Zimmermann geführten Unterredung gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe hielt das Gespräch mit dem Leitenden Regierungsdirektor Anselm<br />

Schmidt in zwei Aktenvermerken fest <strong>und</strong> übermittelte diese sowie Ablichtungen<br />

der Vermerke der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach<br />

über die Angaben des Amtsrats Krumes dem Justizministerium. Mit Verfügung<br />

vom 3. August 2001 beauftragte der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe die<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim mit der strafrechtlichen Überprüfung des Inhalts<br />

der beiden Aktenvermerke vom 2. <strong>und</strong> 3. Juli 1996. Die Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

leitete Ermittlungsverfahren gegen die Verfasser der Vermerke <strong>und</strong> deren<br />

Sachgebietsleiter ein.<br />

Nach Aktenlage erhielt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>von</strong> den Angaben des<br />

Amtsrats Krumes keine Kenntnis. Der Verteidiger des Sachgebietsleiters der<br />

Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Durlach führt in einem Schreiben<br />

vom 22. November 2001 an die Staatsanwaltschaft Mannheim aus, sein Mandant<br />

habe keine Kopien der Aktenvermerke über die Angaben des Amtsrats Krumes<br />

an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe übersandt; Oberstaatsanwalt Zimmermann<br />

sei „im Zuge der kontinuierlichen Informationen jedoch darüber berichtet“<br />

worden. Oberstaatsanwalt Zimmermann, dem dieses Schreiben in seiner Vernehmung<br />

am 7. März 2002 bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vorgehalten<br />

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