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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auf seine Frage, ob irgendwelche Eilmaßnahmen erforderlich seien, habe ihm der<br />

Leiter der Steuerfahndungsstelle erklärt, dies sei nicht der Fall, da ja letzten Endes,<br />

wenn eine wirksame Selbstanzeige vorliege, aus einem Steuerfall quasi die Luft<br />

raus sei. Aus den Informationen des Steuerfahndungsleiters habe er entnommen,<br />

dass der Verdacht bestanden habe, dass auf eine Vielzahl <strong>von</strong> Rechnungen über<br />

insgesamt etwa 15 Millionen DM Vorsteuer zu Unrecht abgezogen worden sei<br />

oder vielleicht auch Betriebsausgaben zu Unrecht in Abzug gebracht worden seien.<br />

Zudem habe noch eine zeitige Umsatzsteuerverkürzung durch nicht rechtzeitige<br />

Abgabe <strong>von</strong> monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für ein Quartal Anfang<br />

1996 im Raum gestanden. Deshalb habe zur Debatte gestanden, ob sich die Selbstanzeige<br />

überhaupt auch auf diese restlichen beiden Sachverhalte – Rechnungen<br />

usw. – erstrecke, oder ob möglicherweise die Wirksamkeit der Selbstanzeige bezüglich<br />

der 32 Millionen DM in Zweifel zu ziehen sei, denn eine Selbstanzeige<br />

müsse natürlich vollständig <strong>und</strong> richtig sein. Die Frage sei also gewesen, ob dieser<br />

offen gebliebene Sachverhalt jenen Sachverhalt mit umfasst habe, auf den sich die<br />

Selbstanzeige erstreckt habe.<br />

In der Unterhaltung mit dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle sei es<br />

auch um eine beim Finanzamt Weimar eingegangene anonyme Anzeige, die sich<br />

in der Akte bef<strong>und</strong>en habe, gegangen. Soweit er sich erinnere, sei in dieser anonymen<br />

Anzeige <strong>von</strong> 1.000 Geräten die Rede gewesen, die in der Buchhaltung der<br />

Firma KSK erfasst gewesen seien, die es aber tatsächlich nicht gegeben haben<br />

soll. In dieser Anzeige sei seines Erachtens nicht da<strong>von</strong> die Rede gewesen, was<br />

eigentlich der Sinn der Einbuchung dieser Maschinen gewesen sei. Von einer Finanzierung<br />

dieser Geräte sei nach seiner Erinnerung nicht die Rede gewesen.<br />

Der Leiter der Steuerfahndungsstelle Durlach habe diese Frage aufgegriffen, indem<br />

er nämlich gesagt habe, es könnte sich aus dieser anonymen Anzeige der<br />

Verdacht eines Kreditbetrugs ergeben. Dies habe sich für ihn aus dem Inhalt der<br />

anonymen Anzeige aus den vorgenannten Gründen gar nicht ergeben. Auf seine<br />

Frage, ob <strong>und</strong> wie man denn diesen möglichen Kreditbetrug überprüfen könne, ob<br />

man da durchsuchen müsse, habe der Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle<br />

geantwortet: „Wir wollen diese Frage erst mal klären, indem wir bei den Lieferanten<br />

dieser Geräte oder dieser Maschinen Anfrage halten, wie viele denn da geliefert<br />

worden sind.“ Er habe ihm dann auch die eine oder andere Firma, die<br />

solche Maschinen liefere oder hätte liefern können, benannt. Damit sei eigentlich<br />

der Sachverhalt, wie man so schön sage, in trockenen Tüchern gewesen. Die Steuerfahndung<br />

habe sich um den Verdacht der Steuerverkürzung gekümmert, also<br />

einerseits um die Frage: Rechtswirksamkeit der Selbstanzeige oder eventuelle<br />

weitere Sachverhalte, <strong>und</strong> andererseits dieser mögliche Kreditbetrug, der sich,<br />

dies müsse er ehrlich sagen, auch deshalb sehr, sehr fern liegend abgezeichnet habe,<br />

da er ja aus der Nachzahlung dieser 32 oder 33 Millionen innerhalb <strong>von</strong> zwei,<br />

drei Wochen den Eindruck gehabt habe, das sei eine Firma, die schwimme sozusagen<br />

geradezu im Geld.<br />

Was ihm noch in Erinnerung sei – er glaube, dies habe sich nicht aus den Akten<br />

ergeben – der Steuerfahndungsleiter habe ihm geschildert, wie dieses Geld, aus<br />

dem diese 32 Millionen Steuerschulden resultiert haben, der Firma entnommen<br />

worden sei. Ein Rechtsanwalt habe Bargeldbeträge in Millionenhöhe bei der<br />

Volksbank Pforzheim abgehoben <strong>und</strong> die sozusagen in Koffern in die Schweiz<br />

gebracht.<br />

Gegenstand des Verfahrens, das aus Mühlhausen gekommen sei, sei der Verdacht<br />

der Steuerverkürzung gewesen. Da sei noch kein Verdacht bezüglich eines eventuellen<br />

Betrugs oder Kreditbetrugs <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mühlhausen eingetragen<br />

gewesen. Dies sei also nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Das wäre<br />

eine Frage gewesen, was nun aus der ganzen Sache werde, ob sich denn durch<br />

die weitere Nachprüfung etwas abzeichne.<br />

Auf die Frage, wie er mit dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle verblieben<br />

sei, antwortete der Zeuge, die Frage, ob in der Buchhaltung 1.000 Maschinen<br />

verbucht seien, die es gar nicht gebe, die gar nicht geliefert worden seien,<br />

habe Gegenstand der weiteren Prüfungen <strong>und</strong> Untersuchungen sein sollen. Er<br />

meine, er habe in seinem Vermerk über die Besprechung mit dem Sachgebietsleiter<br />

dann geschrieben, dass dieser gesagt habe:<br />

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