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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

men hätte. Vielmehr hat es sich bei dieser Vorführung nach den Angaben des<br />

Zeugen Jäger um eine Großveranstaltung gehandelt, die in der Presse angekündigt<br />

worden ist <strong>und</strong> an der ca. 100 Personen aus allen Wirtschaftsbereichen<br />

teilgenommen haben. Bei dieser Sachlage kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Schenk <strong>von</strong> dieser Veranstaltung unabhängig vom Beschuldigten<br />

Schmider Kenntnis erlangt <strong>und</strong> sich eventuell auch, ohne hierzu geladen gewesen<br />

zu sein, Zutritt verschafft hat. Seine tatsächliche Teilnahme an der Vorführung<br />

ist letztlich nicht zu belegen.<br />

Dass Schöntag <strong>von</strong> einem Naturstein mit Bohrlöchern spricht, wie ihn der Zeuge<br />

Jäger beschrieben hat, belegt nicht, dass das <strong>von</strong> ihm insoweit behauptete<br />

konspirative Dreiertreffen stattgef<strong>und</strong>en hätten. Denn ein solches Treffen ist<br />

nicht die einzig denkbare Möglichkeit, wie Schöntag diese Kenntnisse erlangt<br />

haben kann.<br />

Schöntag <strong>und</strong> Schenk haben übereinstimmend geschildert, ursprünglich sei Gegenstand<br />

der gemeinsamen Planung mit Schmider ein fingierter Einbruch gewesen,<br />

bei dem Schmiders Tresor hätte entwendet werden sollen. Aufgr<strong>und</strong> des<br />

erheblichen Gewichts des Tresors habe Schmider zum Abtransport seinen Unimog<br />

angeboten.<br />

Schmider hat in seiner früheren Einlassung als Beschuldigter den Besitz eines<br />

Unimog abgestritten. Die Sonderkommission FlowTex hat nunmehr den Versuch<br />

unternommen zu belegen, dass er jederzeit auf einen Unimog Zugriff nehmen<br />

konnte. Hierbei ist festgestellt worden, dass zwar Schmider zum fraglichen<br />

Zeitpunkt in seinem Unternehmen keinen Unimog besessen hat, dass aber eine<br />

Firma, die auf seinem Gelände als Mieterin ansässig gewesen ist, ein solches<br />

Fahrzeug hatte.<br />

Hierzu ist anzumerken, dass schon im Rahmen der im Jahr 1995 geführten Ermittlungen<br />

da<strong>von</strong> ausgegangen worden ist, dass es Schmider als Geschäftsmann,<br />

auch wenn er selbst nicht Eigentümer eines Unimog gewesen sein sollte,<br />

jederzeit möglich gewesen wäre, einen solchen zu beschaffen. Allein diese<br />

Möglichkeit belegt aber nicht, dass die Angaben <strong>von</strong> Schenk <strong>und</strong> Schöntag zur<br />

angeblichen Verbrechensabrede in vollem Umfang richtig waren <strong>und</strong> damit ein<br />

Tatnachweis geführt werden könnte.<br />

Nach Äußerungen <strong>von</strong> Schenk selbst oder ihm nahe stehenden Personen soll er<br />

Detailkenntnisse über Randgeschehen der Tat gehabt haben. So habe er gewusst,<br />

dass zum Tatzeitpunkt Teichbauarbeiten auf dem Schmiderschen Gr<strong>und</strong>stück<br />

im Gange waren, dass Schmider aber für die Abwesenheit der Bauarbeiter<br />

am Nachmittag des 12. Mai 1986 Sorge getragen habe, wie er dies im Übrigen<br />

auch hinsichtlich seiner Ehefrau getan habe.<br />

Auch diese Detailkenntnisse belegen eine Verabredung der Tat mit dem Beschuldigten<br />

Schmider nicht. Die Kenntnis <strong>von</strong> den Bauarbeiten <strong>und</strong> der Abwesenheit<br />

entsprechenden Personals ebenso wie der Ehefrau Schmiders kann<br />

Schenk entweder anlässlich der Tatbegehung selbst oder aber aufgr<strong>und</strong> seiner<br />

Akteneinsicht erlangt haben. Dass diese Umstände <strong>von</strong> Schmider arrangiert<br />

worden wären, ist durch nichts belegt.<br />

Die weiteren Ermittlungen zum Aufenthalt des Geschäftspartners Schmiders<br />

während des Raubüberfalls haben aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Erinnerungsproblemen bei<br />

den insoweit befragten Zeugen zu keinen verwertbaren Ergebnissen geführt.<br />

Der Zeuge Günther Olearczyk hat in einer vom 13. Dezember 1996 datierenden<br />

Erklärung, die <strong>von</strong> Schöntag aber erst am 31. März 2000 zur Akte gereicht<br />

wurde, angegeben, im Jahre 1981 habe Schöntag ihm einen geschäftlichen<br />

Kontakt zu Manfred Schmider vermittelt. Diese Behauptung – unterstellt,<br />

sie ist wahr – könnte dafür sprechen, dass Schöntag <strong>und</strong> Schmider bereits<br />

1981 in einem wie auch immer gearteten geschäftlichen Kontakt standen.<br />

Daraus folgt jedoch nicht der Nachweis, Schmiders Einlassung, er kenne die<br />

Person des Schöntag nicht oder könne sich an diese nicht erinnern, sei bewusst<br />

unwahr.<br />

Auch diese gesamten Ermittlungen haben somit keinen Nachweis dahin gehend<br />

erbracht, dass Schenk <strong>und</strong> Schöntag in Vorbereitung der Tat in konspirativer<br />

Weise mit Schmider zusammengewirkt hätten.<br />

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