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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

368<br />

nanzverwaltung gegeben hätte, würde sie sich daran ganz sicher erinnern, weil<br />

das ja auch für Arbeit in irgendeiner Weise Auswirkungen gehabt hätte.<br />

1.5. Helmut Rohm<br />

Leitender Regierungsdirektor Helmut Rohm, Vorsteher des Finanzamts Erfurt,<br />

berichtete, dass er an zwei Besprechungen, an denen auch Kollegen aus <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> beteiligt waren, teilgenommen habe. Diese Besprechungen hätten<br />

am 2. <strong>und</strong> 25. April 1996 beim Finanzamt Erfurt stattgef<strong>und</strong>en. In seiner Erinnerung<br />

könne er jedoch die Besprechungen am 2. April <strong>und</strong> 25. April nicht mehr<br />

trennen. In den Besprechungen sei die Frage erörtert worden, welche Maßnahme<br />

sinnvoll wäre, den Verbleib des Geldes, das angeblich irgendwo zur Akquisition<br />

<strong>von</strong> Aufträgen ausgegeben worden sei, am besten zu ermitteln. Dabei hätten sich<br />

zwei Auffassungen gegenüber gestanden, zum einen, man mache es über die<br />

Steuerfahndung, zum anderen, man mache es über die BP. Letztendlich sei man<br />

zu dem Ergebnis gekommen, dass die Steuerfahndung die größten Erfolgsaussichten<br />

habe. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge Rohm, das dies die einhellige<br />

Meinung aller Beteiligten gewesen sei, einschließlich der Beamten aus <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong>. Auf weitere Nachfrage, ob dies über die Steuerfahndung Erfurt<br />

oder Karlsruhe geschehen sollte, gab der Zeuge an, dass über diese Details nicht<br />

gesprochen worden sei, sondern allgemein, wie man den Fluss des Geldes am vernünftigsten<br />

nachvollziehen könne. Auf Frage, ob in den Besprechungen das Problem<br />

erörtert worden sei, dass Durchsuchungsmaßnahmen das gute Verhältnis zu<br />

den Steuerpflichtigen stören würden <strong>und</strong> ob thematisiert worden sei, dass Steuerpflichtige,<br />

wenn nicht durchsucht würde, umfangreichere Auskunftspflichten hätten,<br />

als dann, wenn durchsucht werde, gab der Zeuge Rohm an, dass man letztlich<br />

ausschließlich darüber gesprochen habe, welche Maßnahme Erfolg versprechend<br />

sei. Und das entscheidende Kriterium sei eigentlich gewesen, dass sie vermutet<br />

hätten, dass in der Selbstanzeige all das stehe, was die beteiligten Personen uns zu<br />

Kenntnis geben wollten. Und in freiwilligem Wege sei über die BP nichts mehr<br />

zu erreichen gewesen. Über die Frage, dass irgendein gutes Verhältnis zu irgendwelchen<br />

Steuerpflichtigen gestört werde, sei nicht gesprochen worden.<br />

Dem Zeugen wurden Veröffentlichungen aus den Medien vorgehalten, wo Folgendes<br />

zu lesen war:<br />

Erneut warnten die Kollegen vor einer harten Gangart. – Die Firma habe beste<br />

Beziehungen in die Politik. – In solchen Fällen, so ließen die Karlsruher wissen,<br />

sei es deshalb bei ihnen üblich, vorher das Ministerium zu informieren. –<br />

Die wollten nicht, dass wir durchsuchen, erinnert sich ein Teilnehmer der Einsatzbesprechung.<br />

– Drei Tage später gab Staatsanwalt Müller das weit gediehene<br />

Verfahren zuständigkeitshalber nach Mannheim ab.<br />

Auf Frage, was er über diese genannten Vorhaltungen wisse, sagte der Zeuge<br />

Rohm, ihm gegenüber seien solche Äußerungen nicht gemacht worden. Man könne<br />

sicherlich sagen, dass es bei der Frage, welche Maßnahme die geeignetste sei,<br />

unterschiedliche Auffassungen gegeben habe. Er habe das darauf zurückgeführt,<br />

dass eigentlich jede Stelle versucht habe, die interessanten Fälle, die sie habe, zu<br />

behalten. Falls überhaupt in diese Richtung Äußerungen gefallen seien seitens der<br />

baden-württembergischen Kollegen, habe er das nie gewertet als irgendeine Besonderheit,<br />

sondern nur als das übliche Beharrungsvermögen, das jede BP hat, um<br />

Fälle, die sie nun mal aufgerissen hat, dann auch zu Ende zu bringen.<br />

Auf Frage, ob er gehört habe, dass Beamte aus Karlsruhe die Herren Schmider<br />

<strong>und</strong> Kleiser als „kommunale Größen mit Beziehungen zur Politik“ beschrieben<br />

haben, sagte der Zeuge Rohm, dazu könne er nichts sagen. Es könnte sein, dass<br />

sie beschrieben worden sind <strong>von</strong> der Person her <strong>und</strong> um was für Personen es sich<br />

handele, aber daran könne er sich nicht erinnern. Es sei dies auch nicht für ihn bedeutungsvoll<br />

gewesen.<br />

Dem Zeugen wurde vorgehalten, dass er nach einem Vermerk der Steufa Erfurt<br />

vom 8. Januar 1997 an einer weiteren Besprechung mit den Betriebsprüfern des<br />

Finanzamts Karlsruhe teilgenommen habe. Der Zeuge erwiderte darauf, dass er<br />

sich an diese Besprechung überhaupt nicht erinnern könne. Auf Frage, warum die<br />

baden-württembergischen Behörden bei der Durchsuchung im März 1997 nicht

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