09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

156<br />

tausch zugr<strong>und</strong>e lag. Gegenüber den Finanzämtern wurden steuerpflichtige Umsätze<br />

erklärt, der Rechnungsaussteller führte die Umsatzsteuer ab, der Rechnungsempfänger<br />

machte die entsprechenden Beträge als Vorsteuer geltend. Bei dieser<br />

Gestaltung schuldet der Rechnungsaussteller nach § 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz<br />

die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer, beim Rechnungsempfänger ist die<br />

Vorsteuer nicht abzugsfähig. Die Betriebsprüfungen stellten nicht abzugsfähige<br />

Vorsteuern in Höhe <strong>von</strong> 34,58 Millionen DM fest.<br />

Am 29. Januar 1993 erörterten Vertreter der Oberfinanzdirektion <strong>und</strong> der beteiligten<br />

Finanzämter mit den Firmenvertretern die Prüfungsfeststellungen, wobei die<br />

Finanzverwaltung an ihrer Rechtsauffassung zu den Scheingeschäften festhielt. In<br />

dieser Besprechung erteilte die Betriebsprüfung den Steuerpflichtigen auch den<br />

Hinweis nach § 201 Abs. 2 der Abgabenordnung, dass die strafrechtliche Würdigung<br />

der festgestellten Sachverhalte einem besonderen Verfahren vorbehalten<br />

bleibt. Zu diesem Zweck leiteten die Betriebsprüfungs-Hauptstellen Ausfertigungen<br />

der Betriebsprüfungsberichte der vorgenannten Firmen im September 1993<br />

an die Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach.<br />

Eine Besprechung beim Umsatzsteuer-Referat der Oberfinanzdirektion Karlsruhe<br />

am 30. Juni 1994 mit Vertretern der Steuerpflichtigen <strong>und</strong> der Finanzämter Rastatt<br />

<strong>und</strong> Ettlingen führte zu dem Ergebnis, ein umsatzsteuerrechtliches Organschaftsverhältnis<br />

innerhalb der Unternehmensgruppe <strong>von</strong> Manfred <strong>und</strong> Matthias<br />

Schmider anzunehmen mit der Folge, dass Umsätze zwischen den Firmen des jeweiligen<br />

Organkreises wie nicht steuerbare Innenumsätze zu behandeln waren.<br />

Die Umsatzsteuerschulden minderten sich dadurch auf 22,4 Millionen DM, wobei<br />

auf die Firmengruppen <strong>von</strong> Manfred <strong>und</strong> Matthias Schmider jeweils 11,2 Millionen<br />

DM entfielen.<br />

Die Steuerschulden der Firmen des Manfred Schmider wurden nach St<strong>und</strong>ungs<strong>und</strong><br />

Ratenzahlungsvereinbarungen bis auf einen Betrag <strong>von</strong> 1 Million DM, welcher<br />

aufgr<strong>und</strong> einer Zusage in der Besprechung vom 30. Juni 1994 erlassen wurde, bis<br />

Mai 1996 beglichen.<br />

Die Rückstände der Firmen des Matthias Schmider beliefen sich Anfang 1994<br />

noch auf knapp 9 Millionen DM. Die Firmen wurden <strong>von</strong> Matthias Schmider liquidiert.<br />

Eine Beitreibung der Steuerschulden war deshalb bis auf einen geringen<br />

Restbetrag nicht möglich.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Zu den Scheingeschäften wird auf die Seiten 992 bis 994, zur Kenntnis <strong>von</strong> Bediensteten<br />

der Finanzbehörden auf die Anlage 6 des Regierungsberichts, Seite 1052<br />

bis 1054, verwiesen (Allgemeine Anlage 1).<br />

III. Zeugenaussagen<br />

1. Gerhard Meier<br />

Amtsrat Gerhard Meier, Groß- <strong>und</strong> Konzernbetriebsprüfer beim Finanzamt Rastatt,<br />

berichtete dem Untersuchungsausschuss, dass er die so genannte erste Betriebsprüfung<br />

bei der Unternehmensgruppe des Matthias Schmider ab April 1992 durchgeführt<br />

habe. Innerhalb kurzer Zeit habe er dabei zunächst Scheingewinne in Höhe<br />

<strong>von</strong> 4 Millionen DM festgestellt. Diese hätten resultiert aus der Aktivierung <strong>von</strong><br />

nicht vorhandenen Forderungen, nicht vorhandenen halbfertigen Arbeiten <strong>und</strong> nicht<br />

vorhandenen Waren. Die Scheingewinne dienten zur Verschleierung der wirklichen<br />

Vermögenssituation der GmbHs des Matthias Schmider. Die vorgetäuschten Gewinne<br />

sollten der Kreditverlängerung bzw. -erlangung dienen.<br />

Auf Nachfrage sagte der Zeuge, in Wirklichkeit hätten die Firmen Verluste gemacht,<br />

sie hätten nichts verdient. Es wäre Konkurs zu beantragen gewesen, weil<br />

diese GmbHs allesamt überschuldet gewesen seien. Zu den Scheinumsätzen führte<br />

der Zeuge aus, er habe zu ergründen versucht, was die Firmen eigentlich machten.<br />

Dabei seien Rechnungen über Betonsanierungspakete <strong>und</strong> Vollwärmeisolierungspakete<br />

aufgetaucht. Er habe sich erläutern lassen, dass die Ware <strong>von</strong> Firmen<br />

aus Karlsruhe eingekauft <strong>und</strong> an diese wieder verkauft wurden. Er habe sich dann

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!