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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Antwort: Wie ich anfangs bereits erwähnt habe, habe ich jeden Tag um<br />

17.30 Uhr meine Arbeitsstelle verlassen. Es war somit völlig<br />

normal, dass ich an diesem Tage im Hause war.<br />

Frage: Hat man Ihnen angeboten, an diesem Montag frei zu machen.<br />

Da sie wegen der Taufe am Wochenende arbeiteten?<br />

Antwort: Nein.<br />

Frage: Wissen Sie, warum die Arbeiten am Teich für diesen Tag eingestellt<br />

worden waren?<br />

Antwort: Es ist richtig, dass der Teich zu diesem Zeitpunkt angelegt wurde.<br />

Ich habe aber keine Erinnerung mehr daran, ob an diesem<br />

Montag Arbeiter <strong>von</strong> einer Firma hätten kommen müssen. Es<br />

könnte sein, dass zu diesem Zeitpunkt der Teich bereits fertig<br />

gestellt war.<br />

Frage: Wie waren die Gewohnheiten des Herrn Schmider bezüglich<br />

seines Tresors <strong>und</strong> seines Hausschlüssels?<br />

Antwort: Mit Sicherheit wusste ich nicht, wo der Tresorschlüssel aufbewahrt<br />

wurde. Solche Dinge vertraute mir Herr Schmider niemals<br />

an. Ich kann mich auch nicht erinnern, welche Gewohnheiten<br />

Herr Schmider zum damaligen Zeitpunkt mit seinem<br />

Haustürschlüssel hatte. Ich weiß nur <strong>von</strong> heute, dass Herr<br />

Schmider ständig einen Schlüsselb<strong>und</strong> bei sich trägt. Welche<br />

Schlüssel sich daran befinden, ist mir unbekannt.<br />

Weitere Angaben sind mir aufgr<strong>und</strong> der verstrichenen Zeit<br />

nicht möglich. Sollten jedoch Ihrerseits noch Fragen auftauchen,<br />

bin ich bereit, nochmals zu erscheinen <strong>und</strong> mir Gedanken<br />

zu machen, ob mir zu den Fragen evtl. noch etwas einfällt.“<br />

Ein weiteres Mal wurde Frau Backenstos am 19. Oktober 1995 als Zeugin vernommen.<br />

Dabei gab sie Folgendes an:<br />

„Vorhalt: Frau Backenstos, bei Ihrer letzten Vernehmung vom 24. August<br />

1995 ging es hauptsächlich darum, an welche Einzelheiten Sie<br />

sich noch zum Vorfall vom 12. Mai 1986 im Hause Schmider<br />

erinnern können. Zwischenzeitlich sind dringende Verdachtsmomente<br />

aufgekommen, dass Manfred Schmider mit den Tätern<br />

zusammengearbeitet hatte. Diese Vermutung hatten Sie<br />

bereits in Ihrer Vernehmung vom 22. Mai 1986 angedeutet.<br />

Welche Gegebenheiten führten zum Schluss, dass Sie zu dieser<br />

Vermutung kamen? Ich bitte Sie, da Sie noch immer im Arbeitsverhältnis<br />

bei Manfred Schmider sind, dass Sie als Zeugin<br />

wahrheitsgemäße Angaben machen. Weiterhin wurde bekannt,<br />

dass es vor der Tat öfters zwischen Herrn <strong>und</strong> Frau Schmider<br />

wegen Geldschwierigkeiten des Manfred Schmider zum Krach<br />

gekommen sein soll. Hierüber sollen Sie nähere Einzelheiten<br />

wissen.<br />

Antwort: Ich war ja gerade nur ein halbes oder dreiviertel Jahr vor der<br />

Tat bei der Familie Schmider eingestellt worden. Das Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Frau Schmider <strong>und</strong> mir war zwar vorhanden,<br />

dennoch nicht so groß, dass sie mir alle Einzelheiten<br />

erzählte. Bewusst kann ich mich nicht an eine oder mehrere<br />

Streitigkeiten erinnern. Ich weiß somit nicht, ob Manfred<br />

Schmider in Geldschwierigkeiten zu diesem Zeitpunkt war. Mit<br />

Herrn Schmider habe ich nicht viel zu tun gehabt. Herr Schmider<br />

war tagsüber nicht im Hause. Ich möchte auch noch betonen,<br />

dass ich auch im Jahre 1986 keinen Verdacht gegen Manfred<br />

Schmider hatte. Ich kann mich noch erinnern, dass ich<br />

nach dieser Vernehmung nervlich fertig war <strong>und</strong> offensichtlich<br />

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