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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

792<br />

IV. Bewertung des Untersuchungsgegenstandes A. I. 5.: Geldwäscheverfahren<br />

gegen RA Schmalfuß<br />

Anlass des Ermittlungsverfahrens bei der StA KA (Zweigstelle Pforzheim) gegen<br />

RA Schmalfuß war eine Geldwäscheverdachtsanzeige (§ 11 GWG) v. 13. Oktober<br />

1994 der Sparkasse Pforzheim wegen einer Barabhebung in Höhe <strong>von</strong> 7,4 Mio. DM<br />

<strong>von</strong> einem Anderkonto, nachdem <strong>von</strong> RA Schmalfuß die Auskunft über den wirtschaftlich<br />

Berechtigten (§ 8 GWG) verweigert wurde. Der Anzeige folgten zwei<br />

weitere im Mai <strong>und</strong> Juli 1995.<br />

Die im Januar 1995 zunächst noch <strong>von</strong> OStA Schwierk, StA KA/Pf., durchgeführten<br />

Vorermittlungen in Form einer ersten Auswertung <strong>von</strong> Bankunterlagen<br />

führten zu einem förmlichen Ermittlungsverfahren gegen RA Schmalfuß im März<br />

1995 (Az.: 93 Js 129/95). Abgeklärt wurde sodann bei der Spk. Pforzheim, <strong>von</strong><br />

welchen Banken <strong>und</strong> welchem Absender die Beträge auf dem relevanten Anderkonto<br />

zugegangen waren. Es stellte sich heraus, dass die Gelder zum größten Teil<br />

<strong>von</strong> KSK stammten <strong>und</strong> auch Auslandszahlungsaufträge <strong>von</strong> dem Anderkonto an<br />

die Norinvest AG in Liechtenstein in Höhe <strong>von</strong> 12,2 Mio DM im Jahr 1992 ergingen<br />

(Verwendungszweck: Provisionen).<br />

Am 8. Juni 1995 wurde schließlich die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe<br />

<strong>von</strong> Zoll <strong>und</strong> Polizei (GFG) in KA beauftragt, Umfeldermittlungen durchzuführen.<br />

Das Verfahren wurde dort federführend vom Zoll betrieben, zuständig<br />

war ZOI Keitel (vgl. die Aussage des ZAR Keitel, Apr. 17. UA-Sitzung S. 125 ff.,<br />

131). Dieser klärte anhand eingeholter Registerauszüge die gesellschaftsrechtlichen<br />

Verhältnisse bei der KSK GmbH <strong>und</strong> den Firmen der FlowTex-Gruppe ab<br />

(vgl. die Aussage des ZAR Keitel, Apr. 17. UA-Sitzung S. 131 f., 132 zur Einschätzung<br />

der Rolle des Manfred Schmider: „Ich kann nur sagen, die Einschätzung<br />

war die, dass er eben wohl der Hauptverantwortliche oder der gewesen ist<br />

[...] in diesem Konzern [...], der dort den Taktstock geschwungen hat <strong>und</strong> vorgegeben<br />

hat, wie was läuft.“). Er kam derart zu dem Schluss, dass eine enge Verb<strong>und</strong>enheit<br />

der Unternehmen KSK <strong>und</strong> FlowTex bestehe, da „der Kreis der maßgebenden<br />

Personen zum Teil identisch“ sei, folglich die hohen Barabhebungen<br />

wirtschaftlich sinnlos seien, <strong>und</strong> teilte dies in einem Sachstandsbericht der StA<br />

KA/Pf. (nunmehr zuständiger Dezernent StA Brink) mit (vgl. SA 93 Js 129/95<br />

Bl. 125 ff., 131 f.). Eine weiterhin im Auftrag der GFG durchgeführte Observation<br />

des RA Schmalfuß während zweier Barabhebungen ergab, dass die Gelder<br />

über Umwegen zum Firmengelände FlowTex verbracht wurden, auf dem sich allerdings<br />

auch ein Büro <strong>von</strong> RA Schmalfuß befand, sodass die Geldverbringung<br />

zur Fa. FlowTex nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden konnte (vgl. ZAR<br />

Keitel, Apr. 17. UA-Sitzung S. 128 f.; EKHK Sassenhagen, Apr. 17. UA-Sitzung<br />

S. 140 f.). Ohne Einschaltung der StA wurde am 27. Juli 1995 die Steuerfahndung<br />

KA-Durlach, OAR Siebler, <strong>von</strong> ZOI Keitel über das Verfahren gegen RA<br />

Schmalfuß unterrichtet unter Hinweis auf den Verdacht einer bedeutenden Steuerstraftat<br />

(vgl. § 11 V GWG), wobei auch die eingeholten Bankunterlagen übergeben<br />

wurden (vgl. die Aussage des ZAR Keitel, Apr. 17. UA-Sitzung S. 128), obwohl<br />

über Fragen der Akteneinsicht oder Auskunftserteilung allein die StA als<br />

Herrin des Verfahrens zu entscheiden hat (vgl. § 147 StPO, Nr. 182 ff. RiStBV).<br />

Auch der Spk. Pf. wurde <strong>von</strong> ZOI Keitel mitgeteilt, dass in dem Ermittlungskomplex<br />

Schmalfuß die Fa. FlowTex eine Rolle spiele.<br />

Angesichts geplanter Betriebsprüfungen bei FlowTex <strong>und</strong> KSK informierte die<br />

Steufa am 1. September 1995 die Betriebsprüfung beim FA KA-Stadt über den<br />

angezeigten Sachverhalt, um diesen in die anstehenden Prüfungen einbeziehen zu<br />

lassen. Eine vorherige notwendige Benachrichtigung der StA über die Einschaltung<br />

der BP unterblieb. Weiterhin wurde im Januar 1996 <strong>von</strong> der Finanzverwaltung<br />

bei RA Schmalfuß eine Betriebsprüfung durch die BP beim FA Pforzheim<br />

veranlasst. Dieser gelang es jedoch nicht, die Empfänger der Gelder zu ermitteln,<br />

es konnte nur festgestellt werden, dass die Geldbeträge tatsächlich abflossen, weshalb<br />

steuerlich insoweit nichts veranlasst wurde.<br />

Zur Abklärung der Provisionszahlungen an die Norinvest AG holte die Steuerfahndung<br />

zudem Auskünfte bei der Informationszentrale Ausland (IZA) beim<br />

B<strong>und</strong>esamt für Finanzen ein <strong>und</strong> bekam daraufhin am 6. Oktober 1995 <strong>von</strong> dort<br />

mitgeteilt, dass es sich bei der Norinvest AG <strong>und</strong> Finakant AG um Briefkastengesellschaften<br />

handele. Diese Information wurde an die BP beim FA KA-Stadt wei-

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