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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

32<br />

– wie der Sachverhalt zu bewerten ist, dass Manfred Schmider bei seiner<br />

Aussage im Prozess im Jahr 2001 im klaren Gegensatz zu seiner Vernehmung<br />

durch die Staatsanwaltschaft im Jahr 2000 nicht mehr <strong>von</strong> Mitwisserschaft<br />

<strong>und</strong> Mittäterschaft durch Behördenvertreter des Landes gesprochen<br />

hat;<br />

B. Besondere Kontakte <strong>und</strong> Verbindungen <strong>von</strong> Mitgliedern der Landesregierung<br />

in der 10. bis 13. Legislaturperiode mit Beschuldigten der „Flow-<br />

Tex“-Verfahren, insbesondere<br />

– ob Mitglieder der Landesregierung im privaten, dienstlichen <strong>und</strong> parteipolitischen<br />

Bereich finanzielle Zuwendungen bzw. geldwerte Leistungen <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider, Matthias Schmider, deren Unternehmen oder <strong>von</strong> anderen<br />

Personen, die an führender Stelle in diesen Unternehmen oder in Unternehmen<br />

tätig waren, an denen Manfred oder Matthias Schmider beteiligt<br />

waren, direkt oder unter Einschaltung Dritter angenommen haben;<br />

– in welchem zeitlichen Zusammenhang Parteispenden bzw. finanzielle Zuwendungen<br />

<strong>und</strong> geldwerte Leistungen an Mitglieder der Landesregierung zu<br />

Entscheidungen <strong>von</strong> Behörden des Landes gegenüber Manfred Schmider<br />

oder Matthias Schmider <strong>und</strong> ihren Unternehmen stehen;<br />

C. Der Ausschuss hat dem <strong>Landtag</strong> über die Untersuchungsergebnisse zu<br />

berichten, diese zu bewerten <strong>und</strong> Vorschläge zu unterbreiten, wie den zu<br />

beanstandenden Vorgängen zukünftig vorgebeugt werden kann.<br />

2. Arbeitstitel für den Untersuchungsausschuss<br />

Entsprechend dem Einsetzungsbeschluss des <strong>Landtag</strong>s vom 7. März 2002 (Drucksache<br />

13/843) lautet die Bezeichnung des Untersuchungsausschusses „Verhalten<br />

<strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden im Zusammenhang mit kriminellen<br />

Aktivitäten <strong>von</strong> Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider, insbesondere bei der<br />

Firmengruppe FlowTex“.<br />

3. Rechtsgr<strong>und</strong>lage des Verfahrens<br />

Die Einsetzung <strong>und</strong> das Verfahren des Untersuchungsausschusses richtet sich<br />

nach dem Gesetz über Einsetzung <strong>und</strong> Verfahren <strong>von</strong> Untersuchungsausschüssen<br />

des <strong>Landtag</strong>s vom 3. März 1976 (Gesetzblatt Seite 194) – im Folgenden Untersuchungsausschussgesetz<br />

(UAusschussG) –, geändert durch Gesetz vom 12. Dezember<br />

1983 (Gesetzblatt Seite 834) <strong>und</strong> durch Gesetz vom 11. Oktober 1993<br />

(Gesetzblatt Seite 605).<br />

4. Mitglieder <strong>und</strong> stellvertretende Mitglieder des Untersuchungsausschusses<br />

Nach den Vorschlägen der Fraktionen wurden vom <strong>Landtag</strong> in der Plenarsitzung<br />

vom 7. März 2002 folgende Mitglieder <strong>und</strong> Stellvertreter gewählt (Plenarprotokoll<br />

13/22) <strong>und</strong> in den Plenarsitzungen am 7. Mai 2003 (Plenarprotokoll 13/43), am<br />

30. Juni 2004 (Plenarprotokoll 13/71), am 29. Juli 2004 (Plenarprotokoll 13/75),<br />

am 6. Oktober 2004 (Plenarprotokoll 13/76) <strong>und</strong> am 30. Juni 2005 (Plenarprotokoll<br />

13/96) umbesetzt:<br />

Vorsitzender: Birzele<br />

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Scheffold (bis 29. Juli 2004)<br />

Pauli (seit 29. Juli 2004)

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