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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Beust, zusammengestanden. Für sie habe damals<br />

noch eine Vernehmung zu anderen Sachverhalten im FlowTex-Komplex bei der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim angestanden. In diesem Zusammenhang habe sie<br />

Herrn Manfred Schmider gesagt, dass sie bei der Staatsanwaltschaft noch in Bezug<br />

auf die Betriebsprüfer aussagen solle. Er habe ihr dann erklärt, sie solle dort<br />

besser nichts sagen, sonst würde die „Stuttgarter Vereinbarung platzen“.<br />

Die Frage, ob sie <strong>von</strong> einer „Stuttgarter Vereinbarung“ Kenntnis gehabt habe,<br />

verneinte die Zeugin. Die weitere Frage, ob sie bei Herrn Schmider nachgefragt<br />

habe, was er darunter verstehe, verneinte die Zeugin ebenfalls. Sie führte aus, sie<br />

habe ihren Verteidiger, Herrn Beust, gebeten, festzustellen, was diese „Stuttgarter<br />

Vereinbarung“ bedeute <strong>und</strong> welche Auswirkungen das für sie haben könnte.<br />

Herrn Beust habe sie auch mitgeteilt, dass sie keine Kenntnis habe <strong>von</strong> einer<br />

„Stuttgarter Vereinbarung“. Herr Beust habe sie dann am nächsten Verhandlungstag<br />

darüber informiert, dass er mit dem Verteidiger <strong>von</strong> Herrn Schmider gesprochen<br />

habe <strong>und</strong> dieser ihm mitgeteilt habe, er habe keine Kenntnis <strong>von</strong> einer<br />

solchen Vereinbarung.<br />

Auf die Frage, wie sie sich erkläre, dass Herr Schmider selbst mittlerweile behaupte,<br />

<strong>von</strong> einer „Stuttgarter Vereinbarung“ nie gesprochen zu haben, antwortete<br />

die Zeugin, das wisse sie auch nicht.<br />

Auf die Frage, ob sie mit ihrem Verteidiger, Herrn Beust, besprochen habe, mögliche<br />

Kenntnisse der Betriebsprüfer in das Strafverfahren einzubringen, erklärte<br />

die Zeugin, Herr Beust habe im Gegensatz zu ihr die Ansicht vertreten, das Thema<br />

„Betriebsprüfung“ in die Hauptverhandlung einzuführen. Sie habe ihm damals<br />

gesagt, sie müsse das für sich nicht in Anspruch nehmen. Sie habe, als sie sich am<br />

24. Februar 2000 der Staatsanwaltschaft Mannheim gestellt habe, für ihren Bereich<br />

die Verantwortung übernommen.<br />

Auf die weitere Frage, ob es sein könne, dass Herr Schmider sie zunächst aufgefordert<br />

habe, den Betriebsprüfer Seyfried nicht zu belasten <strong>und</strong> anschließend darauf<br />

hingewiesen habe, dass er das mit seinem Verteidiger in Stuttgart besprochen<br />

habe, antwortete die Zeugin, dies sei nicht so gewesen. Auf die Nachfrage, warum<br />

sie diesbezüglich so sicher sei, führte die Zeugin aus, in einem Gespräch mit<br />

Herrn Dr. Kleiser habe auch dieser ihr gesagt, es gebe eine Vereinbarung. Dieses<br />

Gespräch sei wesentlich früher gewesen, als das mit Herrn Schmider. Sie erinnere<br />

sich daran, dass Herr Dr. Kleiser sie darauf hingewiesen habe, es sei wichtig, dass<br />

die Betriebsprüfer keine Mitschuld tragen, denn man könnte dort eine Vereinbarung<br />

treffen. Herr Dr. Kleiser habe erwähnt, dass zum damaligen Zeitpunkt eben<br />

Gespräche geführt worden seien, in denen es darum gegangen sei, Schadensersatzansprüche<br />

gegen das Land abzuwenden. Herr Dr. Kleiser habe dies auch begründet<br />

<strong>und</strong> in diesem Zusammenhang zu ihr gesagt, es solle ein Messezentrum<br />

auf den Fildern gebaut werden, da könne man das jetzt nicht gebrauchen.<br />

Sie habe das deswegen so gut in Erinnerung, weil Herr Dr. Kleiser anschließend<br />

im Rahmen seiner Einlassung in der Hauptverhandlung mit eigenen Worten über<br />

die Betriebsprüfung <strong>und</strong> deren Mitwissen gesprochen habe. Nach einer Verhandlungspause<br />

habe er das aber widerrufen. Sie habe das damals nicht verstanden,<br />

weil das eine hätte nun gepasst, dass er darüber nichts sagen wolle, <strong>und</strong> dann bringe<br />

er das in seiner Einlassung <strong>und</strong> widerrufe es wieder. Also sie glaube, dass hier<br />

der Gesamteindruck zähle. Die Frage, ob sie sich noch erinnere, was Herr Dr.<br />

Kleiser genau zu ihr gesagt habe, gab die Zeugin an, er habe gesagt, dass es <strong>von</strong><br />

Vorteil wäre, wenn sie diesen Sachverhalt mit den Betriebsprüfern nicht einbringen<br />

würden.<br />

Die Frage, ob Herr Dr. Kleiser erwähnt habe, mit wem er über dieses Thema gesprochen<br />

habe, verneinte die Zeugin. Sie fügte an, dass sie so weit nicht gegangen<br />

seien.<br />

Auf die Frage, ob sie ihre Angaben belegen könne, erklärte die Zeugin, also sie<br />

habe keine Unterlagen <strong>und</strong> sie könne auch keine Namen nennen, die ihre Angaben<br />

belegen. Es habe sie damals auch nicht interessiert. Sie habe in dem Einbringen<br />

des Sachverhalts mit den Betriebsprüfern für sich persönlich keinen Sinn gesehen.<br />

Wenn es eine „Stuttgarter Vereinbarung“ in dem Sinne, wie es Herr Dr.<br />

Kleiser angedeutet <strong>und</strong> wie es Herr Schmider ihrer Meinung nach eindeutig zum<br />

Ausdruck gebracht habe, gegeben habe, dann möge das etwas nützen; sie habe<br />

das nicht gebraucht.<br />

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