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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

362<br />

habe, antwortete der Zeuge Conrad, das habe er subjektiv so nicht aufgefasst, dass<br />

man ihm sage: „Also, Steuerfahndung Erfurt, Conrad, die Finger da<strong>von</strong> lassen!<br />

Das gibt nur Ärger.“ Vielleicht sei er aber auch zu unsensibel dafür, um dies zu<br />

merken. Auf Vorhalt, dass sich der Fahndungsprüfer Sake in seiner Vernehmung<br />

vor dem Untersuchungsausschuss dahin gehend eingelassen habe, er habe sich<br />

einer geschlossenen Front aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gegenüber gesehen, führte der<br />

Zeuge Sake aus, dass man sich im Fahndungsverfahren immer mit unterschiedlichen<br />

Auffassungen auseinander setzen müsse. Einer geschlossenen Front habe<br />

er sich insoweit nirgendwo gegenüber gesehen, man habe Rechtsauffassungen<br />

diskutiert bzw. ermittlungstaktische Gesichtspunkte erörtert. Auch habe ihn niemand<br />

<strong>von</strong> Maßnahmen abbringen wollen. Er habe durchsuchen wollen. Auf Frage,<br />

ob auf die Ermittlungen der Steufa Erfurt aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Einfluss<br />

genommen wurde, sagte der Zeuge Conrad, zu keinem Zeitpunkt sei er <strong>von</strong> irgendeiner<br />

Person – Oberfinanzdirektion oder Ministerium kontaktiert oder angesprochen<br />

worden. Im Übrigen hielte er es auch für sehr ungewöhnlich, wenn ihn<br />

als kleinen Sachgebietsleiter beim Finanzamt Erfurt das baden-württembergische<br />

Finanzministerium angerufen hätte <strong>und</strong> gebeten hätte, <strong>von</strong> weiteren Ermittlungen<br />

abzusehen. Das könne er sich nicht vorstellen.<br />

Zum Fortgang des Verfahrens führte der Zeuge Conrad aus, dass die Steufa Erfurt<br />

Anfang des Jahres 1997 mit dem Fall wieder befasst worden sei. Am 8. Januar<br />

1997 habe eine Besprechung im Finanzamt Erfurt stattgef<strong>und</strong>en. Aus dem Vermerk<br />

des Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Erfurt, Anlage 7, ergeben sich als<br />

Teilnehmer dieser Besprechung Herr Rohm, Frau Herder, Frau Wiesenburg, Herr<br />

Bartnitzki, Herr Weber, Frau Andersson, Herr Conrad für das Finanzamt Erfurt<br />

sowie die Herren Blum, Gartner, Seyfried für die Konzern-Betriebsprüfungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Stadt. Die Besprechung sollte dazu dienen, dass die<br />

Konzern-Betriebsprüfung ihre Prüfungsergebnisse vorstellt. Die Betriebsprüfung<br />

habe vorgetragen, dass die Prüfung bei der KSK im Wesentlichen abgeschlossen<br />

sei. Anhaltspunkte für ein Treuhandverhältnis zu den Herren Schmider <strong>und</strong> Kleiser,<br />

welches zunächst in der Selbstanzeige dargestellt worden war, hätten sich<br />

nicht ergeben. Nach Auffassung der Konzernprüfung sei Frau Neumann alleinige<br />

Gesellschafterin der KSK mit der Folge, dass ihr allein die <strong>von</strong> der Betriebsprüfung<br />

festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen zuzurechnen seien. Die<br />

daraufhin <strong>von</strong> ihm veranlasste Prüfung der Steuererklärungen der Frau Neumann<br />

habe ergeben, dass diese verdeckten Gewinnausschüttungen 1991 bis 1993 nicht<br />

als Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt waren. Es seien daraufhin geänderte<br />

Einkommenssteuerbescheide 1991 bis 1993 für Frau Neumann ergangen, welche<br />

zu Steuernachforderungen in Höhe <strong>von</strong> ca. 22 Mio. DM führten.<br />

Am 10. Januar 1997 habe er daraufhin mit der Staatsanwaltschaft Mannheim telefoniert,<br />

um diese Erkenntnisse weiter zu geben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

habe ihm mitgeteilt, dass das Verfahren dort immer noch unter dem Aktenzeichen<br />

609 JS 145/aus 96 geführt werde. Das Verfahren habe noch denselben<br />

Stand, den es am 13. Mai 1996 hatte. Da nach den Feststellungen der Konzern-<br />

Betriebsprüfung feststand, dass es kein Treuhandverhältnis zu den Herren Schmider<br />

<strong>und</strong> Kleiser gebe, Frau Neumann ihren Wohnsitz in Thüringen habe, <strong>und</strong> auch<br />

die KSK in Thüringen steuerlich geführt werde, habe er bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim angeregt, dass Verfahren gegen Frau Neumann abzutrennen <strong>und</strong><br />

an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wieder abzugeben. Die Steufa Erfurt habe<br />

am 13. Januar 1997 ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Mannheim gerichtet<br />

bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttungen<br />

dem als Anlage ein Schreiben der beschuldigten Neumann, Schmider, Kleiser<br />

vom 5. Juni 1996 an die Konzern-Betriebsprüfung beigefügt war, aus dem sich ergab,<br />

dass kein Treuhandverhältnis besteht. Mit Datum vom 16. Januar 1997 habe<br />

die Staatsanwaltschaft Mannheim das Verfahren gegen Frau Neumann abgetrennt<br />

<strong>und</strong> zuständigkeitshalber nach Mühlhausen zurückgeschickt.<br />

Im Zuge der weiteren Ermittlungen habe die Steufa Erfurt am 6. März 1997 einen<br />

Einsatzplan für Durchsuchungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

übersandt. Gemäß diesem Einsatzplan seien dann am 13. März 1997 die Wohnung<br />

<strong>von</strong> Frau Neumann in Weimar, die KSK GmbH in Weimar, sowie eine weitere<br />

Firma in Erfurt durchsucht worden. Des Weiteren habe man ein Steuerberatungsbüro<br />

in Weimar, ein Steuerberatungsbüro in Karlsruhe <strong>und</strong> diverse Banken<br />

in Karlsruhe, Ettlingen <strong>und</strong> Mannheim durchsucht.

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