09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

252<br />

schaftsanteile der KSK GmbH nicht nachzuweisen war, ist der Verdacht, dass<br />

die verdeckten Gewinnausschüttungen zugunsten der Beschuldigten Schmider<br />

<strong>und</strong> Dr. Kleiser erfolgten, nicht aufrechtzuerhalten. Ebenso wenig lassen sich<br />

Beihilfehandlungen der Beschuldigten Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser zu den Steuerstraftaten<br />

nachweisen. Der Beschuldigte S. wurde zwar im Rahmen eines <strong>von</strong><br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Zweigstelle Pforzheim geführten Ermittlungsverfahrens<br />

wegen Geldwäsche (93 Js 129/95) dabei observiert, wie er im<br />

Jahre 1995 nach Abhebung <strong>von</strong> je 1 Mio. DM <strong>und</strong> 7 Mio. DM Bargeld <strong>von</strong> der<br />

Sparkasse Pforzheim auf das Firmengelände der Firma FlowTex fuhr, deren<br />

Verantwortliche die Beschuldigten Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser sind. Da dieser<br />

Vorgang zeitlich jedoch nach dem hier gegenständlichen Tatverdacht liegt,<br />

sind die Erkenntnisse aus Observation für dieses Ermittlungsverfahren nicht zu<br />

verwerten. Da der Beschuldigte S. ein eigenes Büro auf dem Firmengelände<br />

der FlowTex Gruppe unterhält, lassen sich nachteilige Schlüsse zu Lasten der<br />

Beschuldigten Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser zudem nicht führen.“<br />

Mit Verfügung vom 24. Juni 1997 trennte Staatsanwältin Krenz das Verfahren gegen<br />

Rechtsanwalt S. ab <strong>und</strong> übersandte es zur Übernahme an die Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen. Staatsanwältin Krenz verfügte den Register-Austrag des Verfahrens.<br />

Eine abschließende Verfügung hinsichtlich des Beschuldigten Joseph W.<br />

erfolgte nicht.<br />

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen stellte das Ermittlungsverfahren gegen Armin<br />

S. wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, das sie <strong>von</strong> der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim am 4. Juli 1997 übernommen hatte, mit Verfügung<br />

vom 10. Januar 2001 gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein.<br />

Ebenfalls mit Verfügung vom 10. Januar 2001 stellte die Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen das Verfahren gegen Angelika Neumann gemäß § 154 Abs. 1 StPO<br />

im Hinblick auf das bei der Staatsanwaltschaft Mannheim geführte Ermittlungsverfahren<br />

628 Js 3693/00 ein.<br />

Die Staatsanwaltschaft Mannheim nahm mit Verfügung vom 7. Juni 2001 das<br />

Verfahren 609 Js 145/96 unter dem neuen Aktenzeichen 401 Js 16802/01 gegen<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser wegen des Verdachts der Steuerverkürzung<br />

wieder auf.<br />

2. Verfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – 52 Js 13493/96 –<br />

Am 4. Mai 1996 ging bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine anonyme Anzeige<br />

gegen Verantwortliche der „FlowTex“-Firmengruppe wegen Steuerhinterziehung,<br />

Urk<strong>und</strong>enfälschung <strong>und</strong> „Investitionsbetrug“ ein. Die Anzeige ist auf der nächsten<br />

Seite angeführt. Der Leiter der Abteilung V der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

teilte die anonyme Anzeige dem Dezernenten 52, Oberstaatsanwalt Zimmermann,<br />

damals Staatsanwalt (GL), zur Bearbeitung zu. Mit Verfügung vom 15. Mai 1996<br />

leitete Oberstaatsanwalt Zimmermann ein Vorermittlungsverfahren mit dem Aktenzeichen<br />

52 Js 13493/96 gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser ein. In<br />

seiner Verfügung vermerkte er hierzu:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!