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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

134<br />

diese Arbeiter da waren, dann blieben sie immer länger als ich“. Er selbst hatte<br />

normale Arbeitszeit bis gegen 15.00 Uhr, wie er sagte. Warum diese Arbeiter<br />

am Tage des Raubüberfalles nicht gearbeitet hätten, wisse er nicht.<br />

Eine Abklärung dieser Spur ist aus den Akten nicht erkennbar.<br />

„...Von Schmider habe ich erfahren, dass seine Frau mit dem Kind bei Bekannten<br />

sei...“, antwortete Schenk in seiner Vernehmung auf die Frage, ob die Ehefrau<br />

des Manfred Schmider in die Sache eingeweiht war <strong>und</strong> ob er wisse, wo<br />

sich Frau Schmider zum Tatzeitpunkt befand. Die Frage stellt sich schon, woher<br />

Schenk wissen konnte, dass sich Frau Schmider am Tattage nicht zu Hause,<br />

sondern bei Bekannten befand <strong>und</strong> woher konnte er wissen, dass ein Kind da<br />

war, das an diesem Tage mit der Mutter außer Hause war, wenn nicht <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider selbst?<br />

Während Manfred Schmider anlässlich seiner Vernehmung noch am Tattage<br />

zur Abwesenheit seiner Ehefrau aussagte: „... Sie war am Nachmittag über in<br />

Karlsruhe unterwegs <strong>und</strong> hatte verschiedene Sachen zu erledigen. Sie wollte<br />

auch noch ihre Fre<strong>und</strong>in Frau Blau besuchen...“, sagte Frau Schmider ebenfalls<br />

am Tattage aus, dass sie sich gg. 15.00 Uhr aus dem Hause begab <strong>und</strong><br />

ihre Tante (Frau Inge LANGE) zum Hauptbahnhof Karlsruhe brachte. Sie sei<br />

daraufhin gleich weitergefahren zur Praxis Dr. Seutemann in der Kriegsstr. 72<br />

in Karlsruhe <strong>und</strong> sei dort gg. 15.30 Uhr eingetroffen. „Zuvor hatte ich mich<br />

schon mit meiner Fre<strong>und</strong>in, Frau Eva Schneider, Ettlingen, Waldstr. 12, in der<br />

Praxis um 16.00 Uhr verabredet In der Praxis hielt ich mich ca. 2 Std. lang<br />

auf. Am Morgen hatte ich mich für den Nachmittag mit einer weitere Fre<strong>und</strong>in,<br />

Frau Claudia Morlock-BIau verabredet, wo ich gg. 17.00 Uhr eintraf...“<br />

In ihrer weiteren Vernehmung einige Tage später am 27. Mai 1986, fehlt plötzlich<br />

der Termin Eva Schneider in der Aussage <strong>von</strong> Frau Schmider. Auch der<br />

Termin der Verabredung mit Frau Morlock-Blau änderte sich.<br />

Nun hatte sich Frau Schmider nicht mehr am Morgen des Tattages mit Frau<br />

Morlock-Blau für den Nachmittag verabredet, sondern bereits in der Woche<br />

zuvor.Frau Morlock-Blau sagte zu der zeitlichen Verabredung mit Frau Schmider<br />

in ihrer Vernehmung v. 2. Juni 1986 aus „Am 12. Mai 1986, um 16.00 Uhr,<br />

wollte ich mich mit Frau Schmider treffen, um mit den Kindern spazieren zu<br />

gehen...“ Nun hatte Frau Schmider an diesem Tage zwei Termine, einen um<br />

16.00 Uhr mit Frau Schneider beim Arzt <strong>und</strong> einen zur selben Zeit mit Frau<br />

Morlock-Blau zum Spazierengehen. Eine Abklärung dieser Widersprüche ist<br />

aus den Akten nicht ersichtlich, auch nicht der Arzttermin. Interessant dabei ist<br />

auch, dass Manfred Schmider als Ehemann <strong>von</strong> dem Arztbesuch seiner Frau<br />

nichts wusste, zumindest hatte er diesen nicht erwähnt. Interessant ist auch,<br />

dass beide eine Verabredung terminiert hatten auf 16.00 Uhr, dem Zeitpunkt<br />

der Tat, Manfred Schmider mit den Tätern, Frau Schmider mit Frau Schneider<br />

<strong>und</strong> mit Frau Morlock-Blau. Außer ihren Fre<strong>und</strong>innen – so Frau Schmider –<br />

habe niemand gewusst, dass sie an diesem Tage zum Arzt wollte.<br />

Als sehr ungewöhnlich, schildert dies die raubüberfallgeschädigte Birgit<br />

Eldracher (Backenstos) in ihrer Vernehmung v. 2. Mai 2000. Frau Schmider<br />

habe ihr immer gesagt, wenn sie wegging, insbesondere auch, wenn sie zum<br />

Arzt ging. Es sei das erste Mal, dass sie erfahre, dass Frau Schmider am Tattage<br />

beim Arzt gewesen sei soll. Ihr hatte sie am Tattage gesagt, sie gehe mit dem<br />

damals 5 Monate alten Manfred zum Spielplatz. Selbst dies sei ungewöhnlich<br />

gewesen, denn Frau Schmider sei vorher nie mit dem Kind auf den Spielplatz<br />

gegangen. Dies hätte immer sie tun müssen.<br />

Eklatante Widersprüche ergeben sich auch aus der Vernehmung des Dr. Klaus<br />

Kleiser. Dr. Kleiser war zum Verfahren 1995/96 durch die StA Karlsruhe als<br />

Zeuge vernommen worden, offensichtlich aufgr<strong>und</strong> des Beweisantrages des<br />

Schmider-Verteidigers. Dieser führte nämlich in seiner Stellungnahme an die<br />

StA vom 22. Januar 1996 aus, dass Dr. Kleiser am Tattage 12. Mai 1986 durch<br />

Manfred Schmider nachhaltig gebeten worden sei, ihn – Schmider – zum Treffen<br />

mit dem Wohnungsinteressenten zu begleiten, um ihn bei den Verkaufsverhandlungen<br />

zu unterstützen. Der Zeuge werde weiter bestätigen – so RA Ziegler<br />

– dass er durch Vorschieben <strong>von</strong> Gründen <strong>und</strong> unter Hinweis auf Herrn<br />

Schmider bis dahin nicht bekannte , anderweitiger Termine in der Firma bewirkte,<br />

Herrn Schmider nicht begleiten zu müssen.

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